Newsletter 5/2024
Liebe Leserin, lieber Leser,
selbstverständlich konzentriert sich das Interesse in diesen Tagen auf die Bundespolitik und die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Da aber wenige Monate später, nämlich am 14. September 2025, der Stadtrat, die fünf Bezirksvertretungen, ein neuer Oberbürgermeister gewählt werden, lohnt sich trotzdem ein Blick auf die Kommunalpolitik.
Mit diesem Newsletter informieren wir über die Sitzungen von Haupt- und Beschwerdeausschuss sowie des Stadtrates am 12. November 2024. Ein Schwerpunkt sind dabei die Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW, ein weiterer die Anträge der FDP für eine Großbauvorhaben-Koordination und das Stärkungspaket Innenstadt 2.0.
Wie immer hoffen meine Ratskollegen Paul Hoffmann und Dr. Günther Porst sowie ich auf Ihr Interesse, Ihre Anregungen, aber auch Ihre kritischen Anmerkungen.
Mit freundlichen Grüßen
V.i.S.d.P.
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
Krefeld, im November 2024
- Anregungen von Bürgern/innen nach § 24 GO NRW
- Einrichtung eines Bürgerrates
Auf eine entsprechende Anregung beschloss der Haupt- und Beschwerdeausschuss gemäß einem Antrag der Fraktion von SPD und Grünen, „die Verwaltung damit zu beauftragen, die organisatorisch notwendigen Maßnahmen zur Einsetzung eines Bürgerrates in der nächsten Ratsperiode vorzubereiten.“
„Ziele des Bürgerrates“ – so die Anregung aus der Bürgerschaft – „sollen die Erweiterung der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger an der Politikgestaltung sowie die Förderung des allgemeinen Verständnisses für politische Entscheidungen sein.“ Durch den Bürgerrat solle das „Vertrauen in die politischen Institutionen und somit auch in die Demokratie gestärkt werden.“
Die Verwaltung stellte zwar klar, dass die Bildung eines Bürgerrats in Form eines Beirates oder einer Kommission möglich ist, allerdings mit der entscheidenden Einschränkung, dass ein Bürgerrat „ausschließlich“ das Ziel der Bürgerbeteiligung zu einem bestimmten Themengebiet verfolgt. Dem Gremium dürfen keine Aufgaben zugeordnet werden, die in die Zuständigkeit des Rates oder seiner Ausschüsse eingreifen. Das Gremium darf keine Entscheidungsbefugnis, gleich welcher Art, besitzen. Die Aufgaben sind auf Stellungnahmen und Empfehlungen begrenzt. Weiter heißt es in der Verwaltungsvorlage: „Die Einrichtung eines ständigen Bürgerrates (themenunabhängig) ist offenkundig nicht möglich.“ Damit ist klar, dass die Einrichtung eines Bürgerrates der Rat nicht den Erwartungen gerecht werden könnte, die die beantragenden Bürger mit ihm verbinden. Ihre Frustration wäre absehbar.
Zudem fehlte dem Bürgerrat die demokratische Legitimation. Im Gegensatz zum Stadtrat, den Bezirksvertretungen und auch dem Oberbürgermeister fehlte einem Bürgerrat eine unmittelbare demokratische Legitimation. Er wird nicht in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl gewählt, sondern eingesetzt.
Schließlich gibt es neben den Bürgeranträgen die Möglichkeit, sich über Bürgerbegehren in die Kommunalpolitik einzubringen und eine allgemeine stadtweite Abstimmung zu einem bestimmten Thema mit einem Bürgerentscheid herbeizuführen.
Deshalb lehnte die Fraktion FDP-Die Liberalen die Einrichtung eines Bürgerrates ab.
- Wegfall von Haltestellen der Linien 058/NE8 Krefeld-Elfrath
Zurzeit verfügt die Buslinie 058 über drei Haltestellen in Elfrath. Angeregt wurde, nur eine Haltestelle zu bedienen. Denn die Busse seien fast immer leer.
Der Verwaltungsmeinung entsprechend schloss sich der Stadtrat dieser Anregung nicht an, da der vorgeschlagene Entfall der Haltestellen zu einem Erschließungsdefizit des Gebietes führen würde, das sowohl mit vielen Mehrfamilienhäusern als auch Einfamilienhäusern bebaut ist. Eine der Haltestellen liegt in unmittelbarer Nähe einer Grundschule, eines Sportvereins, einer Zahnarztpraxis sowie einiger Geschäfte und Gastronomieeinrichtungen. Die Bewohner und Besucher müssten dann bis zu mehrere hundert Meter längere Wege in Kauf nehmen, was insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen nachtteilig wäre. Deshalb würde auch die SWK Mobil GmbH die Anregung nicht unterstützen. So auch die Meinung des Stadtrates
- Meister Ponzelar als Ampelmännchen/Lichtzeichen innerhalb der vier Wälle
Antragsteller war die Initiative für Krefelder Stadtkultur KR.6.fuffzig, unterstützt durch den Kulturrat Krefeld e.V. Oppum und über neunzig Krefelder Kunst- und Kulturschaffende. Der Haupt- und Beschwerdeausschuss schloss sich dieser Anregung an und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung. Der „Meister Ponzelar“ ist in Krefeld als Identifikationsfigur, dem Seidenweber, bekannt. Er stehe für „Krefeld.Kreativ.Innovativ.Weltoffen.“ „Meister Ponzelar“ als Ampelmännchen auf allen Fußgängerampeln innerhalb der vier Wälle in der Innenstadt würde „nicht nur die einzigartige Identität Krefelds unterstreichen, sondern auch die lokale Geschichte und Tradition mit einer Strahlkraft für eine kreative und charmante Weise sichtbar machen.“ Das sah der Stadtrat genauso.
- Sachstand Surfpark
Auf eine entsprechende Anfrage teilte die Verwaltung folgendes mit:
„Die Verwaltungsvorlage zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich der vertraglichen Regelungen sollen im ersten Halbjahr 2025 zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht werden. Eine sitzungsscharfe Zuordnung ist derzeit leider nicht möglich, da nicht alle notwendigen Informationen vorliegen. So müssen noch die Projektgesellschaft gegründet und die Gesellschafter benannt werden. Zudem muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschafter bzw. der Gesellschaft überprüft werden. Seitens der Verwaltung erfolgt bereits eine Überprüfung der Anpassung der Unterlagen zur Bauleitplanung auch bezogen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade. Für die finale Fertigstellung werden etwa zwei bis drei Monate veranschlagt.“ Im Klartext: Die seit langem angekündigte Beschlussvorlage steckt noch in den Kinderschuhen.
- Tourizentrale
Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Haupt- und Beschwerdeausschuss, im Eingangsbereich des Kaiser-Wilhelm-Museums eine „touristische Anlaufstelle“ einzurichten und das touristische Beschilderungskonzept für die Innenstadt zu überarbeiten.
Seit der Schließung der Tourist-Information im Schwanenmarkt 2013 werden touristische Anliegen nur per Telefon oder E-Mail über das Stadtmarketing bearbeitet. Broschürenmaterial kann nur im Rathausfoyer mitgenommen werden und an Informationsständen bei Veranstaltungen. Deshalb wird eine „Zentrale touristische Anlaufstelle für Krefeld“ als wünschenswert angesehen. Diese soll möglichst zentral in der Innenstadt bei einer Sehenswürdigkeit angesiedelt sein und über Öffnungszeiten auch am Wochenende verfügen. Im Kaiser-Wilhelm-Museum kann eine solche „touristische Anlaufstelle“ im Eingangsbereich durch Mittel aus dem Stärkungspaket Innenstadt (ca. 25.000 EUR einmalig) eingerichtet werden. Diese Anlaufstelle soll mit einem digitalen Terminal sowie Regalwänden mit aktuellen Informationsflyern ausgestattet sein, so dass kein zusätzliches permanentes Personal eingeplant werden muss. Weiterhin sollen flexible Sitzmöglichkeiten eingerichtet werden. Um die „Touristen-Anlaufstelle“ im öffentlichen Raum sichtbar zu machen, soll die Verwaltung die touristische Ausschilderung vom Hauptbahnhof durch die innerstädtischen Fußgängerzonen überarbeiten.
- Großbauprojekte in der Krefelder Innenstadt
Der Umbau des Kaufhofes, die Sanierung des jetzigen VHS-Gebäudes, die Sanierung des Theaters (einschließlich eines neuen Anbaus), der Umbau des AOK-Gebäudes, die Sanierung der Haltestelle Ostwall/Rheinstraße sowie (mehrheitlich befürwortet) der Neubau des Verwaltungsgebäudes auf dem Theaterplatz und der Abriss des Seidenweberhauses werden ohne eine Baustellenkoordination die Krefelder Innenstadt in ein Chaos stürzen, unter dem Bürger, Kultur und Handel leiden werden. Die Akzeptanz der Innenstadt würde Schaden nehmen.
Deshalb beantragte die FDP-Stadtratsfraktion die Verwaltung damit zu beauftragen, „für die geplanten öffentlichen Großbauprojekte in der Krefelder Innenstadt“ ein mit der Verkehrsplanung und dem Zentralen Gebäudemanagement abgestimmte Baustellenkoordination zu erstellen und dem Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegenschaften sowie dem Betriebsausschuss des Zentralen Gebäudemanagements zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Dieser Antrag wurde von Rat und Verwaltung unterstützt. Der Oberbürgermeister erklärte ergänzend, dass er in einer besonderen öffentlichen Veranstaltung über die geplanten Großbauprojekte und deren Koordination informieren will. Schaun wir mal, wann das sein wird.
- Stärkungspaket Innenstadt 2.0
In einem Innenstadtgespräch hatten die sogenannten Innenstadtakteure (Handelsverband, Werbegemeinschaft, Verein ISG Lebendige Innenstadt und der Haus- und Grundbesitzverein) Ratsvertretern am 20. August 2024 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Krefelder Innenstadt vorgeschlagen. Die Ratsvertreter hatten zugesagt, sich für die Anliegen der Innenstadtakteure einzusetzen. Im Einzelnen hatten die „Innenstadtakteure“ Handlungsbedarf in den Feldern Ordnung, Sauberkeit, Innenstadtentwicklung und Kommunikation gesehen. Die von ihnen genannten Maßnahmen verbanden sie mit der Erwartung, dass damit das beschlossene Stärkungspaket Innenstadt aktualisiert, konkretisiert und ergänzt wird, um dann ein Stärkungspaket Innenstadt 2.0 zu beschließen. Dementsprechend erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit am 17. September 2024 eine entsprechende Beschlussfassung und Beauftragung der Verwaltung (mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe Die Linke).
Auf Antrag der FDP-Stadtratsfraktion wurden nunmehr die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den sogenannten Innenstadtakteuren im Stärkungspaket Innenstadt zu den Handlungsfeldern Ordnung, Sauberkeit, Innenstadtentwicklung, Kommunikation sowie Soziales die Maßnahmen zu aktualisieren, zu ergänzen und auch terminlich zu konkretisieren. Die Verwaltung wurde auf Antrag der FDP-Stadtratsfraktion beauftragt, in die Stadtratssitzung am 17. Dezember 2024 das so erarbeitete Stärkungspaket Innenstadt 2.0 einzubringen, damit es dann in der ersten Sitzung des Stadtrates im Jahr 2025 beraten und ggf. beschlossen werden kann.
Die Beschlussfassung des Stadtrates erfolgte vor dem Hintergrund einer zugespitzten Situation durch die „Szene“ rund um den Hauptbahnhof, von der nicht nur dortige Geschäfte, sondern auch das Seniorenzentrum massiv betroffen sind.
Als hätte es erst des Beschlusses des Stadtrates bedurft, richtete der Kommunale Ordnungsdienst wenige Tage nach der Ratssitzung rund um den Hauptbahnhof eine Dauerstreife ein. Das Team des Kommunalen Ordnungsdienstes mit Einsatzwagen soll auf dem Platz vor dem Hansahaus im Bereich der Straße „Am Hauptbahnhof“ präsent sein. Wie die Stadt mitteilte, soll sich diese verstärkte Präsenz bereits ausgezahlt haben. Eine Person, die mit Haftbefehl gesucht wurde, sei am Hansahaus aufgegriffen und an die Polizei übergeben worden. Eine andere ebenfalls polizeilich gesuchte Person sei erkannt und in Polizeigewahrsam genommen worden.
Es bleibt zu hoffen, dass die Reaktion der Verwaltung nicht nur kurzfristig auf den Stadtratsbeschluss hin erfolgte, sondern auf eine nachhaltige Dauerwirkung ausgerichtet ist.
- Besteuerung von Tanzvergnüngen
Die zurzeit gültige Vergnügungssteuersatzung der Stadt sieht unter anderem die Besteuerung von Tanzveranstaltungen vor. Ab 2025 wird auf die Besteuerung verzichtet. Mit dieser Maßnahme wird ein positiver Impuls für die Kulturszene in Krefeld erhofft. Der Wegfall der Besteuerung von Tanzveranstaltungen führt zu einer Entlastung der Betreiber dieser Veranstaltungen und soll zur Sicherung eines möglichst breiten kulturellen Spektrums beitragen.
Was des einen Freud‘ ist des anderen Leid: Im Hinblick auf die gesamtstädtische Finanzsituation wird durch die Erhöhung des Steuersatzes bei der Besteuerung von Geldspielgeräten das Ertragsvolumen für die Vergnügungssteuer insgesamt sichergestellt.
Die FDP-Stadtratsfraktion unterstützte diesen Ausgleich für die wegfallende Besteuerung von Tanzveranstaltungen als „ordnungspolitische Lenkungsfunktion der kommunalen Aufwandssteuer“.
- Dringlichkeitsanträge und Dringlichkeitsbeschlüsse
Bisweilen konnte man den Eindruck gewinnen, dass es im Belieben des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen steht, ob ein nicht fristgerechter Antrag nachträglich als dringlich auf die Tagesordnung gesetzt wird. Der lockeren Handhabung schob die Verwaltung nun einen Riegel vor. In der Verwaltungsvorlage heißt es dazu:
Grundsätzlich hat der Rat gemäß § 48 Abs.1 S. 5 GO NRW das Recht, die Tagesordnung in der Sitzung durch Beschluss zu erweitern. Voraussetzung ist, dass die Angelegenheit dringlich ist. Dringlich ist eine Angelegenheit, wenn sie keinen Aufschub duldet oder von äußerster Dringlichkeit ist. Keinen Aufschub duldet eine Angelegenheit, wenn ihre Entscheidung unter Berücksichtigung der Ladungsfrist nicht bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden kann, ohne dass Nachteile eintreten, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können. Ob die materiellen Voraussetzungen einer Dringlichkeit bestehen, ist objektiv zu beurteilen. Wegen der Bedeutung einer rechtzeitig festgesetzten und bekannt gemachten Tagesordnung für die Information der Ratsmitglieder, ist ein Beurteilungsspielraum nicht gegeben. Selbst ein einstimmiger Beschluss führt daher, wenn objektiv keine Dringlichkeit vorliegt, nicht dazu, dass der Rat die Tagesordnung erweitern darf!
Die Tagesordnung diene nicht nur dem Schutz der Mitglieder des Rates; ihr komme auch maßgebliche Bedeutung für die Herstellung der Sitzungsöffentlichkeit zu, die zentraler Bestandteil demokratischer Geschehensabläufe sei. Hierbei spiele es auch zunächst keine Rolle, ob die Beratung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung erfolge, da auch die Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung dem Konkretisierungsgebot, wenn auch eingeschränkt, unterfielen.
Ob die Verwaltung ihren strengen Maßstab in Zukunft auch dann anlegt, wenn sie selber zwischen zwei Sitzungsterminen Dringlichkeitsbeschlüsse vorlegt, bleibt abzuwarten. Die FDP-Fraktion wird jedenfalls die Verwaltungspraxis im Blick behalten.
Newsletter 3/2024
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Abschneiden der FDP bei der Europa-Wahl am 09. Juni 2024 stärkt insbesondere die Stellung der FDP im Rat und in den Bezirksvertretungen.
Denn mit 7,7 Prozent der abgegebenen Stimmen haben wir sogar noch besser als bei der letzten Europa-Wahl in Krefeld und deutlich besser als die FDP im Bund und im Land abgeschnitten.
Zugewinne konnten wir in den Stadtbezirken Mitte, Nord, Ost und West erzielen. Dieses ist insbesondere dem Umstand zu verdanken, dass uns die Wähler in den traditionellen Hochburgen der FDP in Krefeld, also in Traar/Verberg, Bockum, Bismarckplatz, Dyk-Gebiete und Forstwald wieder ihre Stimme gegeben haben.
Um diesen Trend zu stabilisieren, gilt es nun, auf Stadtbezirksebene unsere politische Arbeit insbesondere (aber natürlich nicht nur) in den Stadtbezirken Mitte, Nord, Ost und West noch einmal zu verstärken.
Auf der Ratsebene gilt es, dass wir uns in der vielfältigen Gemengelage des Rates als Kontrolle der Verwaltung im Interesse der Bürger profilieren und inhaltlich einen Schwerpunkt unserer politischen Arbeit in der keineswegs unproblematischen Situation der Krefelder Wirtschaft und der damit verbundenen überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit sehen.
Mit diesem Newsletter halten wir Rückschau auf die letzte Ratssitzung am 20. Juni 2024 und damit im ersten Halbjahr 2024. Dementsprechend sind die Themen:
- Der Surfpark
- Der Resolutionsantrag des Ratsherrn Salih Tahusoglu zum Nahost-Konflikt
- Die Errichtung und Betrieb eines Telenotarztsystems
- Die Moschee im Gewerbegebiet nördlich der Viersener Straße
- Die Evaluation der Klimawirkungsprüfung
- Der Regionalplan im Bereich Am Obergplatz/Ottostraße
- Die Sicherstellung des Stadtverkehrs in Krefeld ab 2025
Meine Ratskollegen Paul Hoffmann und Dr. Günther Porst und ich hoffen auf Ihr Interesse und freuen uns – wie immer – über Ihre Anregungen und Kommentare.
Zunächst einmal wünschen wir Ihnen eine schöne Sommerzeit und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
Krefeld, im Juni 2024
P.S. Die Fraktionsgeschäftsstelle ist zwischen dem 01.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 in der Zeit von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr zu erreichen.
Der Rat nimmt seine Arbeit in der 34. KW wieder auf.
- Surfpark
Mit einem Dringlichkeitsantrag setzte die CDU-Fraktion auf die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Ratssitzung am 20. Juni 2024 die „Beratung zu grundsätzlichen Themen beim Projekt Surfpark“. Die FDP-Fraktion und eine Mehrheit des Stadtrates unterstützen die CDU.
Allerdings zog die CDU ihren Antrag wieder zurück, nachdem die SPD-Fraktion „Beratungsbedarf“ angemeldet hatte.
Dieses Vorgehen der CDU-Fraktion ist schwer nachvollziehbar, da normalerweise Beratungsbedarf zu Verwaltungsvorlagen angemeldet und respektiert wird, nicht aber zu Themen wie dem Surfpark, der seit Wochen „kreuz und quer“ in allen Printmedien und sozialen Kanälen einschließlich Stellungnahmen für den Vorhabenträgen diskutiert wird.
Ob nun die von der CDU durchgesetzten „Beratungen zu grundsätzlichen Themen beim Projekt Surfpark im öffentlichen Teil der Ratssitzung“ am 29. August stattfinden, bleibt abzuwarten.
Zunächst einmal wird weiter hinter verschlossenen Türen über das Projekt Surfpark zwischen der Verwaltung und dem Vertreter des Vorhabenträgers, möglicherweise unter partiieller Beteiligung der CDU-Fraktion, weiterhin verhandelt.
- Der Resolutionsantrag des Ratsherrn Salih Tahusoglu zum Nahost-Konflikt
Mit Datum vom 06. Juni 2024 hatte der Einzelvertreter Ratsherr Salih Tahusoglu einen Beschlussentwurf mit dem Betreff „Verurteilung der Kriegsverbrechen Israels“ im Rat eingebracht.
Von einer Resolution gegen die Hamas hat er nach der Begründung des Beschlussentwurfes abgesehen, „weil die Hamas als Terrororganisation kein Ansprechpartner sein kann.“
In einem gemeinsamen Antrag zur Geschäftsordnung von SPD, Grünen, CDU und FDP beantragten die Fraktionen, den Antrag von Herrn Tahusoglu nicht zur Beratung aufzurufen und von der Tagesordnung abzusetzen.
In ihrem hielten die vier Fraktionen fest:
- Der Konflikt in seiner aktuellen Ausprägung wurde durch den Überfall der Terrororganisation Hamas ausgelöst.
- Israel steht ein Recht auf Verteidigung zu. Sein Existenzrecht gilt uneingeschränkt.
- Die Verlierer des Nahost-Konfliktes sind die Menschen, die auf beiden Seiten unter Gewalt, Krieg und Verbrechen leiden.
- Es sind dringend Maßnahmen zum Schutz und zur Versorgung der Zivilbevölkerung nötig.
Die FDP-Fraktion hatte sich bereits vorher von dem Ratsherrn Tahusoglu distanziert.
- Die Errichtung und Betrieb eines Telenotarztsystems
Der Rat beschloss die Errichtung und den Betrieb eines Telenotarztsystems durch den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW mit den Städten Duisburg, Mönchengladbach und den Kreisen Kleve, Viersen und Wesel.
Die zur gemeinsamen Koordinierung der Belange aller sechs Mitglieder der Trägergemeinschaft gebildete Steuerungsgruppe hat den Kernträger gewählt und somit den Standort für die Telenotarztzentrale dieser Trägergemeinschaft festgelegt. Die Träger verständigten sich auf die Stadt Krefeld als Kernträger. Der Kernträger verhandelt für alle Mitglieder der Trägergemeinschaft mit den Kostenträgern über die im Rahmen der jeweils festzusetzenden Gebührensatzung zu erstattenden Betriebskosten. Die Kosten der Umrüstung der Rettungsmittel und der Leitstelle für das Telenotarztsystem und die daraus resultierenden laufenden Kosten trägt jedes Mitglied der Trägergemeinschaft selbst.
Dies sind
- die sukzessive Umrüstung der Rettungswagen (Übertragungstechnik) sowie
- die Umrüstung medizinischer Geräte (Übertragung der medizinischen Daten).
- die Ausstattung des Rettungsdienstpersonals (Kommunikationstechnik) und
- die Schulung aller Beteiligten im Umgang mit dieser neuen rettungsdienstlichen Behandlungsform.
In einer Telenotarztregion, im vorliegenden Fall in den Städten Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach und den Kreisen Kleve und Viersen sowie Wesel, soll der Rettungsdienst bei einem Einsatz digital eine ausgebildete, entsprechend geschulte und erfahrene Notärztin/Notarzt in einer Leitstelle konsultieren. Die Rettungskräfte im Einsatz nehmen via Audio- und Videokommunikation über eine geschützte Datenverbindung aus der Ferne Kontakt zur Leitstelle auf. Dort erhält der Arzt/Ärztin digital Daten des Patienten zur Echtzeitübertragung. Ärztliche Aufgabe ist es, Einsatzkräfte vor Ort mit Sprach- bzw. Videokontakt zu unterstützen und anzuleiten. Ärztlicherseits soll „trotz der Distanz, eine fundierte Diagnose des Gesundheitszustandes eines Patienten und eine entsprechende Handlungsanweisung an das Rettungsdienstpersonal „ möglich sein.
- Die Moschee im Gewerbegebiet nördlich der Viersener Straße
Die Verwaltung legte dem Rat einen Beschluss zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 527 (Deutscher Ring/Gladbacher Straße/Ritterstraße/Viersener Straße) vor, mittels dessen ermöglicht werden soll, dass die Kuppel der neuen Moschee nördlich der Viersener Straße auf 19,80 Meter erhöht werden kann.
Für Liberale gehört zur Freiheit des Glaubens auch die Möglichkeit, den Glauben nach außen hin ausleben zu können. Deshalb unterstützen die Liberalen den Wunsch, in Moscheen, die nach außen als solche erkennbar sind, dem Glauben nachzugehen. Allerdings müssen sich nach Auffassung der FDP solche Bauvorhaben wie jedes andere an geltendem Planungsrecht orientieren.
Für das ausgewiesene Gewerbegebiet nördlich der Viersener Straße gibt der bislang geltende Bebauungsplan maximal 3 Vollgeschosse und eine Baukörperhöhe von 14,27 Meter vor. Die Bauhöhe entspricht der vorhandenen Bebauung am südlichen Rand der Viersener Straße sowie der angrenzenden übrigen Straßen. Dementsprechend wurde für den Bau der Moschee eine Genehmigung für eine Kuppel von ca. 14,27 Meter am 13. Juni 2022 erteilt.
Ein Baubeginn erfolgte aber nicht, da der Wunsch nach einer Erhöhung der Kuppel auf 19,80 Meter über Grund bestand.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wurde diesem Wunsch nun nachgekommen.
Nach Ansicht der FDP-Fraktion gibt es keine objektive Begründung dafür, weshalb die Kuppel einer Moschee statt 14,27 Meter 19,80 Meter hoch sein muss. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Gläubiger mehr am Freitagsgebet teilnehmen wird, wenn die Kuppel um rund 6 Meter höher ist.
Der wahre Grund die gewünschte Höhe auf 19,80 Meter ist die 200 Meter entfernte Ditib-Moschee mit einer Kuppel von über 20 Meter Höhe.
Indem man sie nun zum Maßstab für eine vereinfachte BPlan Änderung macht, schafft man einen Präzedenzfall für weitere Moschee-Bauten, also für Ausnahmeregelungen für bestimmte sakrale Bauten. Solche Ausnahmeregelungen lehnt die FDP-Fraktion für alle sakrale Bauvorhaben ab. Erst recht für einzelne Religionsgemeinschaften wie im vorliegenden Fall.
Hinzu kommt, was die FDP-Fraktion auch veranlasste, gegen die Bebauungsplanänderung zu stimmen:
Die Verwaltung begründet die vereinfachte BPlan Änderung damit, dass Grundzüge der Planung nicht berührt würden. Dies sieht die FDP-Fraktion anders und beruft sich auf die Begründung der Verwaltungsvorlage wo es heißt:
„Das städtebauliche Erscheinungsbild dieses Gesamtbereiches wird durch geschlossene Blockrandbebauung mit einer Bauhöhe (von 14 Meter) geprägt. Deutlich höhere Baukörper zwischen Bahnkörper und Viersener Straße beeinflussen diese Struktur negativ.“
Bei einer Moschee mit einer Kuppel von 20 Metern handelt es sich nach Ansicht der FDP-Fraktion um einen deutlich höheren Baukörper, der die städtebauliche Struktur, das städtebauliche Leitbild, berührt.
Auch deshalb hat die FDP das von der Verwaltung vorgesehene Verfahren abgelehnt, dass es ihr ermöglichen soll, von einer frühzeitigen Unterrichtung der Anwohnerschaft abzusehen.
In der Anlage befindet sich eine Animation von der geplanten Moschee.
- Die Evaluation der Klimawirkungsprüfung
Die Verwaltung legte dem Rat ihren Abschlussbericht zur Evaluation der Klimawirkungsprüfung vor.
Danach soll die Begrenzung der quantitativen Berechnung auf die energiebedingten und betriebsbedingten Treibhausgasemissionen beibehalten werden, so dass weder die aus der Mobilität resultierenden THG-Emissionen noch die graue Emission quantitativ ermittelt werden.
Diese eingeschränkte Betrachtungsweise lehnte der FDP-Ratsherr Dr. Günther Porst, der die Fraktion auch im Umweltausschuss vertritt, ab.
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss der Rat, im nächsten Jahr eine erneute Evaluation der Klimawirkungsprüfung durchzuführen.
Abzuwarten bleibt, ob die Verwaltung bis zum nächsten Jahr dieerheblichen Defizite abgearbeitet hat, die sie selber dem Abschlussbericht im Rat zur Kenntnis gebracht hat:
- Bekanntheit (der Klimawirkungsprüfung) muss innerhalb der Verwaltung gesteigert werden.
- Das Vorgehen (bei der Klimawirkungsprüfung) muss einheitlicher werden.
- Die Transparenz in Bezug auf Berechnungsgrundlagen und Quellen muss verbessert werden.
Es wird allerdings dabeibleiben, dass der Klimawirkungsprüfung keine direkte Relevanz zukommt. Denn, so die Verwaltung: „Auf der Grundlage der Klimawirkungsprüfung können die politischen Entscheidungsträger ihre Auswirkung auf das Klima besser abschätzen und in Entscheidungen einfließen lassen.“
Im Klartext, laut Radio Eriban: Kommt drauf an!
Erste markante Praxisfälle für die Klimawirkungsprüfung werden der geplante Neubau einer Veranstaltungshalle im Mies van der Rohe Businesspark und der Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes auf dem Theaterplatz verbunden mit dem geplanten Abriss und der Entsorgung des Seidenweberhaus sein.
- Der Regionalplan im Bereich Am Obergplatz/Ottostraße
Der Regionalrat Düsseldorf hat die Fläche Am Obergplatz/Ottostraße zur Sondierungsfläche für mögliche Wohnbebauung ausgewiesen. Der Rat der Stadt Krefeld hat 02. Februar 2023 beschlossen, die Regionalplanungsbehörde aufzufordern, die Aufstellung eines Regionalplanänderungsverfahrens mit dem Ziel anzuregen, die Einordnung als Sondierungsfläche aufzuheben.
Der Regionalrat hat dies abgelehnt.
Auf Antrag der CDU-Stadtratsfraktion sollte nun der Stadtrat erneut beschließen, in Zukunft keine städtebauliche Planung im Bereich Am Obergplatz/Otto vorzusehen und keinerlei planerische Schritte im Sinne einer Bebauung dieser Fläche vorzunehmen.
Die FDP-Fraktion blieb bei ihrem einmal eigenommenen Standpunkt, dass entsprechend der Ausweisung als Fläche im Regionalplan als Sondierungsfläche in Wohnbebauung nicht von vorneherein ausgeschlossen werden darf. Das erlaube der Wohnraummangel in Krefeld nicht.
- Die Sicherstellung des Stadtverkehrs in Krefeld ab 2025
Die Verwaltung wurde angewiesen, zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit des SWK-Konzerns eine Vereinbarung mit der SWK-Mobil abzuschließen.
Vor dem Hintergrund der Mobilitäts- und Wärmewende steht der SWK-Konzern vor bislang nicht bekannten Herausforderungen, die Aufwendungen in Milliardenhöhe mit sich bringen. Konkret steht im Verkehrssektor die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe an. Diese Herausforderungen im Energie- und Verkehrssektor sind aller Voraussicht nach nur unter zur Verfügung Stellung ergänzender Gesellschafter Mittel der Stadt Krefeld (aus eigenen Haushaltsmitteln) zu bewältigen. Die Stadt Krefeld ist sich ihrer besonderen Verantwortung als alleinige Aktionären der SWK AG bewusst und trägt daher auf geeignete Weise dafür Sorge, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des SWK-Konzerns unter Beachtung der jeweiligen Wirtschafts-, Mittelfrist- und insbesondere Investitionsplanung nicht gefährdet wird. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Stadt Krefeld, eine gesellschaftsrechtliche Vereinbarung zu schließen, die die Zusammenarbeit und die Verfahrensweise zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beschreibt.
Im Klartext heißt dies: Alle Wünsche aus dem Verkehrssektor, die im geltenden Nahverkehrsplan der Stadt nicht festgelegt oder nur als Projekte genannt werden, müssen von der Stadt finanziert werden z. B. durch Ausschüttungsverzicht, Zuführung von städtischen Haushaltsmitteln, Verzicht auf die Umsetzung von verkehrlichen Änderungen.
Dessen sollen sich diejenigen, die in Programmen für die im nächsten Jahr anstehende Kommunalwahl z.B. neue Straßenbahnlinien fordern, bewusst sein.
Newsletter 2/2024
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit diesem Newsletter informieren wir Sie über die Mai-Ratssitzung 2024 mit folgenden Schwerpunkten:
- Haushalt 2024/2025
- Wettbewerbsverfahren für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Theaterplatz
- Nachbesetzung in den Ausschüssen
- Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
- Surfpark
- Deutschland-Ticket als Schüler-Ticket
- Stadtehrenplakette für Flachsmarkt e.V.
Meine Fraktionskollegen Paul Hoffmann und Dr. Günther Porst hoffen, dass auch dieser Newsletter wieder auf Interesse bei Ihnen, sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, stößt. Wir freuen uns wie immer auf Ihre Anregungen für unsere Ratsarbeit, aber selbstverständlich auch Kritik.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das Pfingstfest
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
Krefeld, im Mai 2024
- Haushalt 2024/2025
Mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und dem Einzelvertreter Tahusoglu beschloss der Stadtrat mehrheitlich die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025.
In beiden Jahren fallen mehr Aufwendungen an, als Erträge erwirtschaftet werden (siehe § 1 der Haushaltssatzung). Der negative Saldo würde noch höher ausfallen, wenn nicht der fiktive globale Minderaufwand von den Aufwendungen in Abzug gebracht und nicht die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen werden müsste (siehe § 4 der Haushaltssatzung).
Die Stellungnahme der FDP-Fraktion ergibt sich aus der ebenfalls beigefügten Haushaltsrede.
- Wettbewerbsverfahren für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Theaterplatz
Unter TOP 13 beschloss der Stadtrat mehrheitlich ein Wettbewerbsverfahren für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Theaterplatz.
Dieser Beschluss rekrutiert aus einem Ratsbeschluss vom 21.05.2019, in dem die Verwaltung beauftragt wurde, ein Verfahren mit den Themenbereichen Abbruch des Seidenweberhauses, Rückbau der Tiefgarage, Neubau Verwaltungsgebäude sowie Neugestaltung Theaterplatz und St.-Anton-Straße zwischen Westwall und Ostwall einzuleiten.
Die Organisation „wirstadt“ hatte in einem Brief an den Oberbürgermeister und alle Ratsmitglieder darum gebeten, den Tagesordnungspunkt zu verschieben. Die Rahmenbedingungen für Großprojekte wie eine neue Veranstaltungshalle und einen Verwaltungsneubau hätten sich drastisch geändert. Verwiesen wurde auf den „Klimanotstand“ und die „Baukostenexplosion.“ Daraus ergäbe sich ein „exponentiell höheres Risiko für die Stadt als ein Umbau und eine Renovierung von Bestandsimmobilien“.
Die FDP-Fraktion überzeugte diese Argumentation. Sie beantragte deshalb in der Ratssitzung die Verschiebung des Tagesordnungspunktes, die allerdings von der Mehrheit abgelehnt wurde.
In der nachfolgenden Diskussion begründete die FDP-Fraktion ihre Ablehnung der Beschlussvorlage mit
- einer noch immer fehlenden Bedarfsermittlung über die erforderlichen stationären Arbeitsplätze in einem Verwaltungsneubau.
- die noch immer fehlende Kostenschätzung für den Abriss und die Entsorgung des Seidenweberhauses sowie für die Tiefgarage.
- den Wegfall der Sitzungsmöglichkeiten im Seidenweberhaus für Ratssitzungen, Ausschüsse, Besprechungen und dergleichen.
Dieser Raumbedarf soll neben einer Gastronomie in dem neuen Verwaltungsgebäude abgedeckt werden. Da der Verwaltungsneubau aber nicht überdimensioniert werden soll, würde sich wieder die Notwendigkeit von Anmietungen stellen.
- Umbesetzung in den Ausschüssen
Auf Vorschlag der FDP-Fraktion wählte der Stadtrat einstimmig Jennifer Kassing als Mitglied im Ausschuss für Kultur und Denkmal, Holger Thalheimer als Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales sowie Ingolf Eberlein als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft.
Die FDP-Fraktion bedankt sich bei Ihren bisherigen Vertretern Robert Suhrke und Dr. Wolfram Rother.
- Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich den Beitritt zu der Europäischen Charta für Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene.
Die FDP-Fraktion lehnte den Beschluss mit folgender Begründung ab
- Die Stadt verfügt über eine Gleichstellungsstelle, die nach Aussage der zuständigen Dezernentin erfolgreich arbeitet.
- Die Beschränkung der Gleichstellung auf Männer und Frauen ist rechtswidrig, da heute in die Gleichstellung auch diverse Personen einbezogen werden müssen.
- Durch den Beitritt zu der Charta entstehen weitere fixe Sach- und Personalkosten, die den Haushalt weiter belasten (siehe Haushaltsrede).
- Surfpark
Die in den nicht öffentlichen Teil verlegte Beschlussfassung über die mit dem Surfpark zusammenhängenden vier Verträge (Durchführungsvertrag, Erbbaurechtsvertrag, Erschließungsvertrag und Mietvertrag) sowie über die Aufhebung diesbezüglicher früherer Beschlüsse des Stadtrates wurde auf Bitten des Oberbürgermeisters vertagt. Sie soll nun in der Ratssitzung am 20. Juni erfolgen, damit in der Ratssitzung am 29. August der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan erfolgt.
Ob auch dieser Zeitplan wieder obsolet wird, bleibt abzuwarten.
Die FDP-Fraktion hatte im Vorfeld der Ratssitzung mehrfach erklärt, dass sie die Fortführung des Bebauungsplanes von folgenden Informationen und Vorlagen spätestens in der Ratssitzung am 13. Mai abhängig machen würde:
- Vorlage der final ausgehandelten vier Verträgen.
- Nennung des Vorhabenträgers im Sinne von § 12 Baugesetzbuch.
- Ergebnis der Prüfung der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit dieses Vorhabenträgers gem. § 12 Baugesetzbuch.
- Information über die verkehrlichen Abstimmungen mit den Nachbargemeinden Moers und Duisburg.
Da zu allen genannten Punkten die Verwaltung immer noch keine Angaben machen konnte, entschloss sich die FDP-Fraktion dem Antrag an, das Bebauungsplanverfahren zu beenden, zuzustimmen.
- Deutschland-Ticket als Schüler-Ticket
Mit den Stimmen der FDP-Fraktion beschloss der Rat, das auch für das Schuljahr 2024/2025 das Deutschland-Ticket Schule für Freifahrtberechtigte (49 Euro pro Monat bis Ende 2024; Zahlung an die SWK) und Selbstzahlende (29 Euro pro Monat bis Ende 2024; Zahlung Schüler bzw. Eltern an die SWK) gewährt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende vertragliche Regelungen für Ergänzungen zum aktuellen Vertrag für das Schuljahr 2024/2025 mit den SWK Krefeld und dem VRR abzuschließen.
Für das Haushaltsjahr 2024 ergeben sich Aufwendungen für das Deutschland-Ticket in Höhe von 106.091,55 Euro, denen voraussichtliche Einsparungen in Höhe von 130 Tausend Euro bei den Zahlungen für Schüler und Bezirksklassen gegenüberstehen. Für das Haushaltsjahr 2025 ergeben sich Aufwendungen für das Deutschland-Ticket in Höhe von 22.660,02 Euro bis 44.365,02 Euro, denen voraussichtlich Einsparungen in Höhe von 119.600,00 Euro bis 106.600,00 Euro bei den Zahlungen für die Schüler der Bezirksklassen gegenüberstehen.
- Stadtehrenplakette für den Flachsmarkt e.V.
In der der Ratssitzung vorausgehenden Sitzung des Hauptausschusses beschloss der Stadtrat einstimmig, der Arbeitsgemeinschaft Flachsmarkt e.V. unter ihrem Vorsitzenden Alexander Raitz von Frentz die Stadtehrenplakette zu verleihen.
Der Flachsmarkt in Krefeld-Linn begeht in diesem Jahr sein 50-Jähriges Bestehen. Engagierte Linner haben 1974 die Tradition des Flachsmarktes, der bereits im 14. Jahrhundert erstmalig veranstaltet wurde, wieder aufleben lassen. Im Jahre 1978 gründeten sie die Arbeitsgemeinschaft Flachsmarkt e.V., um die Organisation des Flachsmarktes auf eine gemeinnützige und solide Basis zu stellen. Seither planen und organisieren die Vereinsmitglieder in ihrer Freizeit diese wohl einzigartige Veranstaltung, die sich zum größten Handwerkermarkt Deutschlands entwickelt hat und in jedem Jahr an den Pfingsttagen Tausende Besucher zur Burg Linn und deren Umfeld kommen lässt.
Die Stadtehrenplakette wird an Bürger und Vereine verliehen, die das Ansehen der Stadt Krefeld bzw. das Wohl der Bürger besonders gefördert haben. Das Team um Alexander Raitz von Frentz, der FDP in der Bezirksvertretung Oppum-Linn vertritt, hat sich die Ehrung verdient! Die FDP-Fraktion gratuliert.
Newsletter 1/2024
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit dem vorliegenden Newsletter berichten wir über die Ratssitzung am 07.02.2024, und zwar
- über die gemeinsame Resolution der Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP, der Ratsgruppe Freie Wähler und der Einzelvertreter von DIE PARTEI, Wir Krefeld und Klimaliste Deutschland
- über das Bauvorhaben Krefelder Hof
- die Ansiedlung eines Bildungscampus mit Volkshochschule in der zentralen Innenstadt
- die Vertretung der Fraktion FDP-Die Liberalen in der Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 07. und 08. Mai 2024
- die Vertretung der Fraktion FDP-Die Liberalen in der Krefelder Gesundheitskonferenz
-Den Haushaltsentwurf 2024/2025 sowie die weitere Planung bis 2028
Wir wünschen Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, eine anregende Lektüre und freuen uns über Ihre Kommentare, Anregungen, Kritik.
Auch im Namen meiner Fraktionskollegen Dr. Günther Porst und Joachim C. Heitmann.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Hoffman
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
- Krefeld schützt und braucht Menschen mit Migrationshintergrund
Mit großer Mehrheit und nur ohne die Stimmen von AfD und Linken beschloss der Krefelder Stadtrat den anliegenden gemeinsamen Antrag.
Den Antrag mit dem Titel „Krefeld schützt und braucht Menschen mit Migrationshintergrund“ hatte die Fraktion FDP-Die Liberalen vor der Ratssitzung gestellt. Der FDP Antrag wurde zur Grundlage für den gemeinsamen Antrag aller demokratischen Kräfte im Krefelder Stadtrat.
In der Aussprache begründete die Fraktion FDP-Die Liberalen ihre Antragsstellung wie folgt:
„- Der Rat ist die gewählte Vertretung der Krefelder Bürgerschaft.
Der Rat repräsentiert die Krefelder Bürgerschaft.
Der Rat darf nicht schweigen und zur Tagesordnung übergehen, wenn tausende Krefelder Bürger auf die Straße gehen.
- Die Stadt ist der größte Arbeitgeber in Krefeld.
In der Kernverwaltung, im Zentralen Gebäudemanagement, im Kommunalbetrieb, in der Feuerwehr und im Kommunalen Ordnungsdienst sowie in den zahlreichen Unter nehmen mit städtischer Beteiligung arbeiten Menschen mit Migrationshintergrund.
Genauso wie viele Firmen und Unternehmen der Privatwirtschaft muss sich der Rat schützend vor diese Mitarbeiter stellen und klarmachen, dass wir sie brauchen.
- Krefeld hat eine Tradition der Toleranz. Die zahlreichen Stolpersteine, die an zuerst als volksfremd stigmatisierte, dann ausgegrenzte, dann enteignete, dann verschleppte und schließlich ermordete Mitbürger erinnern, zeigen, dass hier auch schon einmal ein anderer Wind geweht hat.
Verwirrte Geister könnten die Forderung nach Remigration, wenn sie gesellschaftsfähig wird als Aufforderung zu Gewalt verstehen.
Potsdam ist nicht Wannsee, aber aus Migration kann Deportation werden.
- Die von AfD-Politikern in NRW in öffentlicher Versammlung gestellte Forderung „Geht zurück, wo man Euch braucht!“ ist genauso bullshit wie die Forderung nach
einem Dexit.
Die Ewig-Gestrigen, die verklärt auf das Wirtschaftswunder der 1950er und 1960er zurückblicken, vergessen, dass es dazu der Mitarbeit der Millionen soge- nannter Gastarbeiter bedurfte.
Sie trugen durch ihre Arbeit auch in der Krefelder Industrie zu dem Wohlstand bei, von dem wir heute noch zehren.
Ihre Kinder und Kindeskinder leben und arbeiten in Krefeld und sind für die Krefelder Unternehmen, den Handel, das Handwerk und das Gewerbe unverzichtbar.
Und: Wir brauchen auch die Mitarbeit von Geflüchteten! Deshalb haben wir auch im letzten Sozialausschuss einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt Geflüchteten schneller die Möglichkeit der Arbeit zu geben. Denn wir brauchen sie“
- Mit Herz und Verstand muss der Rat den Ewig-Gestrigen auch in seinen eigenen Reihen entgegentreten.
Also der AfD.
Deshalb an ihre Adresse gewandt: Statt auf gesundes Volksempfinden setzen wir auf gesunden Menschenverstand, Toleranz und Weltoffenheit.“
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan 841 (V) – Südlich Uerdinger Straße im Bereich des Krefelder Hofes
Gegen die Stimmen von FDP und Freien Wählern beschloss der Stadtrat die Offenlage des o. g. Bebauungsplanes.
Während die CDU sich noch im vorangegangenen Planungsausschuss enthalten hatte, stimmte sie nun zu.
Dort hatte sich noch der planungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion für eine Vertagung stark gemacht, weil er bezweifelte, ob die Zahl der Stellplätze und die Verkehrsanbindung zur Uerdinger Straße „funktioniert“.
Diese Bedenken werden von der Fraktion FDP-Die Liberalen geteilt. Fehlende 121 (!) Stellplätze sollen durch sogenannte „Abminderungsfaktoren“ überflüssig sein. Gemeint ist damit die Anbindung des geplanten Grundquartiers an die stadteinwärts- und stadtauswärts führenden Straßen auf der Uerdinger Straße. Es ist allerdings eher davon auszugehen, dass die zukünftigen Bewohner des Quartiers überwiegend eigene Pkws nutzen. Bezweifelt wird auch, ob für die im Quartier vorgesehene Kindertagesstätte genügend Stellplätze vorgehalten werden. Schließlich dürfte angesichts der stark befahrenden Uerdinger Straße es problematisch werden, dass sowohl die Zu- in das als auch die Ausfahrt aus dem Wohnquartier über die Uerdinger Straße geführt wird.
Erstaunlich war die Stellungnahme der planungspolitischen Sprecherin der Grünen zu den klimatischen Auswirkungen des Vorhabens, heißt es doch in der Verwaltungsvorlage zur Klimarelevanz:
„Die durch den Bebauungsplan 841 vorzubereitenden Baumaßnahmen führen zu er- heblichen klimatischen Auswirkungen.
Durch einen Abriss der Bestandsbebauung, der Entsorgung von Materialien, der Her- stellung neuer Materialien, dem Transport und dem Neubau entstehen erhebliche Mengen an zusätzlichen Treibhausgas-Emissionen aus dem Bereich der grauen Energie, die durch eine Sanierung wegfallen bzw. stark reduziert werden können.
Weitere THG-Emissionen sind durch den Betrieb und den Energieverbrauch der Neu- bauten und durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten.
Weitergehend wird durch das geplante Vorhaben eine zusätzliche Fläche und damit einhergehend Boden mit natürlichen Funktionen versiegelt, sowie 75 Bestandsbäume gefällt, wodurch weitere THG-Emissionen freigesetzt werden und in absehbarer Zeit nicht in gleicher Höhe kompensiert werden können.
Aus klimatischer Sicht und vor dem Hintergrund des vom Rat beschlossenen Ziels ei ner Klimaneutralität bis 2035 ist der Erhalt von Bestandsbebauungen und die energe- tische Ertüchtigung dieser einer Neubebauung vorzuziehen.“
Fazit: Während die Grünen in anderen Fällen unter Berufung auf den Klimaschutz bei einem kategorischen Nein gegen die Ausweisung von Neubaugebieten bleiben, legen sie hier einen ganz anderen Maßstab an.
- Ansiedlung eines Bildungscampus mit Volkshochschule in der zentralen Innenstadt
Mit Stimmen der Fraktion FDP-Die Liberalen beauftragte der Rat die Verwaltung, in konkrete Verhandlungen mit den, ggf. künftigen, Eigentümern der beiden Objekte Kaufhof am Neumarkt und Primark im Ostwall-Carré zum Abschluss eines Mietvertrages oder eines Kaufvertrages, ggf. auch als Teilerwerb einzutreten. Ziel ist die Ansiedlung eines Bildungscampus in der zentralen Innenstadt.
Es ist kein Geheimnis, dass sich hinter dieser Beschlussfassung Überlegungen der Verwaltung „verbergen“, die Volkshochschule in ihrem jetzigen Standort auf dem Von-der-Leyen-Platz in eines der beiden Gebäude zu verlagern.
Hintergrund ist, dass sich das jetzige VHS Gebäude vor dem Rathaus in einem maroden Zustand befindet, und dass die Volkshochschule mit zahlreichen Dependancen, weit gestreut über das Stadtgebiet, arbeitet. Deshalb wird an eine Zentralisierung in der Krefelder Innenstadt gedacht. Überlegt wird, das jetzige VHS-Gebäude jetzigen Nutzern des gegenüber liegenden Rathauses (oder anderen Mitarbeitern der Verwaltung) zur Verfügung zu stellen.
Die Fraktion FDP-Die Liberalen wies in der Aussprache über den Verwaltungsvorschlag auf folgendes hin:
- Den Überlegungen der Verwaltung liegt der Wunsch zugrunde, zwei Missstände in der Krefelder Innenstadt, nämlich das marode und zu kleine VHS-Gebäude einerseits und andererseits Leerstände in der zentralen Innenstadt, zu einer win-win Lösung zusammen zu bringen.
Bei der VHS fielen ohnehin die Sanierung des Bestandsgebäudes und ggf. Aufwendungen für den Umbau an, gespart werden könnten Kosten für die Dependancen.
Bei den Immobilien Kaufhof und Primark fielen Kosten für die Miete und ggf. für den Kauf an, hinzu kämen auch dort unumgängliche Umbaukosten.
- Eine Verlagerung der Volkshochschule entweder in den Kaufhof oder das Primark-Gebäude würde nur dann Sinn machen, wenn eine Mischnutzung garantiert wäre.
- Die Fraktion FDP-Die Liberalen hat vorsorglich für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20. Februar einen Antrag gestellt, wonach die Verwaltung darüber Auskunft geben soll, welche Kosten für die Sanierung ggf. einen Umbau des VHS-Gebäudes anfallen bzw. von welchem Bedarf an stationären Arbeitsplätzen in der Verwaltung auszugehen ist, da in der Wirtschaft davon ausgegangen wird, dass ein Viertel der stationären Arbeitsplätze durch Home-Office ersetzt werden kann.
- Städtetag Nordrhein-Westfalen am 07. und 08. Mai 2024
Zu den sieben Delegierten des Krefelder Stadtrates in der Mitgliederversammlung des Deutschen Städtetages Anfang Mai in Neuss gehört FDP-Ratsherr Dr. Günther Porst. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Paul Hoffmann vertritt ihn.
- Krefelder Gesundheitskonferenz
Der Sprecher der Fraktion FDP-Die Liberalen in der Krefelder Gesundheitskonferenz und ihr Sprecher im Ratsausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration Dr. Robert Schäfer wurde als Mitglied der Gesundheitskonferenz wiedergewählt, ebenso sein Stellvertreter Paul Hoffmann.
Die Krefelder Gesundheitskonferenz existiert seit dem Jahr 2000. Ihr Ziel ist der Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie die Kooperation der im Gesundheitswesen tätigen Organisationen und Gruppen. Die Gesundheitskonferenz berät als Fachgremium gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung, Prävention und Gesundheitsförderung mit dem Ziel der Koordinierung und der Abgabe von Empfehlungen. Sie besteht aus Fachvertretern der örtlichen Institutionen und Gremien der gesundheitlichen Versorgung, der Gesundheitsförderung, der Selbsthilfe und des Patientenschutzes sowie aus Mitgliedern des für die Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates.
- Last not Least: Das bisschen Haushalt …
Stadtkämmerer Ulrich Cyprian brachte den Haushaltsplan 2024/2025 und die daran anschließende Planung bis 2028 ein. Die Planungen wurden an die Ratsausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Beratung verwiesen. Eine Beschlussfassung über Zuschüsse an die Bezirksvertretungen zur freien Verfügung wurde auf Antrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Benedikt Winzen zurückgestellt. Anliegend die Präsentationen des Stadtkämmerers in der Ratssitzung.
2 Anlagen
Newsletter 7/2003
Liebe Leserin, lieber Leser,
zum Abschluss des Jahres 2023 informieren wir Sie mit diesem Newsletter über interessante Ergebnisse der Stadtratssitzung am 12. Dezember 2023.
Themen sind
- Veranstaltungshalle
- KrefeldKlimaNeutral 20235
- Surfpark
- Grotenburg Stadion (Vermarktung des Namens)
- Gebühren für die Außengastronomie
- Verkaufsoffene Sonntage 2024
- Umbesetzung in Deutsch-Französischen-Ausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Wie immer freuen wir uns über Ihr Interesse an unserer Ratsarbeit, ebenso aber auch auf Ihre Anmerkungen und Vorschläge für unsere Arbeit.
Auch im Namen meiner Fraktionskollegen Paul Hoffmann und und Joachim C. Heitmann wünsche ich Ihnen, Ihren Familien und Freunden ein schönes Weihnachtsfest, uns allen wünsche ich ein gesundes und vor allem friedliches 2024.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Porst
Ratsherr
- Veranstaltungshalle
In seiner Sitzung am 02. November 2023 hatte der Stadtrat unter TOP 14 wie folgt beschlossen:
TOP 14. Veranstaltungshalle 5163/23 - Beschluss: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt
- den Ankauf des noch auszuparzellierenden Grundstücks mit einer Fläche von 4.566.85 m² (Anlage 1) und aufstehendem Gebäude „Kesselhaus“ zur Errichtung einer neuen Veranstaltungshalle mit einer Saalhöhe von ca. 12,80 m und voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 122.640.000 EUR netto (ohne Parkpalette).
- das Zentrale Gebäudemanagement (ZGM) zu beauftragen, die Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) durchzuführen. Die Planungskosten bis zur Leistungsphase 4 werden auf 6.500.000 EUR netto festgesetzt und sind Teil der Gesamtkosten.
- das ZGM mit der Planung und Errichtung einer Parkpalette auf dem Parkplatz hinter dem Stadthaus zur Sicherstellung des Stellplatznachweises zu beauftragen. Die Planungs- und Errichtungskosten werden auf 6.000.000 EUR netto festgesetzt (Anlage 2).
- die stufenweise Beauftragung einer Projektgesellschaft zur Planung und Errichtung der Veranstaltungshalle.
- die Übereignung des Projektes nach Fertigstellung an die Stadt Krefeld. Die neu errichtete Veranstaltungshalle geht somit neben dem Grundstück in das Eigentum der Stadt Krefeld über.
- den zukünftigen Betrieb der Veranstaltungshalle durch die Stadt Krefeld bzw. eine hierzu geeignete städtische Tochter, bspw. die Seidenweberhaus GmbH.
Abstimmungsergebnis: mit 28 gegen 26 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung in geheimer Abstimmung
Da dieser Beschluss wesentlich von der früheren Beschlusslage abweicht, (Anpachtung der Veranstaltungshalle, die von einem Investor auf seinem eigenen Grundstück errichtet und während der Pachtzeit – 30 Jahre – baulich unterhalten wird) hält die FDP-Fraktion es für unumgänglich, für die nun angedachte Gestaltung einen Teilnahmewettbewerb nachzuholen. Konkret könnte die Stadt ein (neues) Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einleiten. Antragsgegenstand wären die im Ratsbeschluss vom 02. November 2023 beschlossenen Parameter, nämlich Erwerb eines geeigneten Grundstücks, Beauftragung der Planungs- und Bauleistungen. Teilnahmeberechtigt wären Bewerber, die über ein geeignetes Grundstück verfügen, sowie solche, die ihre Eignung für die zu erbringenden Leistungen (Planung und Errichtung der Veranstaltungshalle) nachweisen. Dieser Vorschlag der FDP-Fraktion fand zwar die Zustimmung der CDU-Fraktion wurde aber von der Ratsmehrheit unter Berufung auf den Beschluss am 02. November 2023 („beschlossen ist beschlossen“) abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurde der Vorschlag von FDP und CDU, Beträge im Wirtschaftsplan 2024 des Zentralen Gebäudemanagements, einem Sondervermögen, in Höhe von 5 Millionen Euro für die „Finanzierung“ der Veranstaltungshalle in Bauunterhaltung und energetische Sanierung umzuwidmen. Ebenso wurde der Antrag von CDU und FDP abgelehnt, dass dem Rat die Verträge zum Grundstückskauf, zur Beauftragung der Projektgesellschaft und zur Beauftragung des Betreibers zur Genehmigung vorgelegt werden.
- KrefeldKlimaNeutral 2035
Die FDP-Fraktion beantragte, das von der Verwaltung in Auftrag gegebene Gutachten KrefeldKlimaNeutral 2035 noch nicht abschließend zu beraten und auf seiner Grundlage noch keine Beschlüsse zu fassen. Vorher – so der Wunsch der FDP-Fraktion – sollte der Sprecher des Stadtwerke-Vorstandes Carsten Liedtke im Klimaausschuss gehört werden. Dies hatte der Ausschuss bereits in seiner Sitzung am 23. November 2023 für das Jahr 2024 beschlossen.
Die FDP-Fraktion begründete Ihren Antrag damit, dass an der Erstellung des Gutachtens bislang die Verwaltung und der Gutachter im Wesentlichen nur beteiligt gewesen seien. Rechtzeitig vor der Ratssitzung hätten sich die Stadtwerke zu Wort gemeldet. Sie hätten Politik und Verwaltung auf einige Ungereimtheiten in dem Gutachten aufmerksam gemacht, die der Rat vor seiner Beschlussfassung durch seinen zuständigen Ausschuss mit dem Stadtwerke-Vorstand diskutieren sollte. Dazu schlug die FDP-Fraktion eine Sondersitzung des Ausschusses Anfang 2024 vor, damit dann über KrefeldKlimNeutral 2035 entschieden werden kann. Der Antrag der FDP fand zwar die Unterstützung der CDU-Fraktion, wurde aber von der Ratsmehrheit abgelehnt.
Da der weitaus größte Teil des Energieverbrauchs im Wärmesektor stattfindet, ist die sogenannte Wärmewende zentrales Thema in der Klimaneutralitätsdebatte. In Krefeld erfolgt die Wärmeversorgung derzeit (97 % der Gebäude und damit einhergehend über 90 % des Wärmeabsatzes) dezentral, also durch Erzeugungsanlagen, die in den Häusern eingebaut sind und somit im Eigentum der Hausbesitzer stehen. Dezentraler Energieträger ist überwiegend Erdgas, darüber hinaus aber auch Heizöl. Holzpellets spielen keine Rolle. Mit Strom (Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen) sind derzeit nur 12 % der Gebäude beheizt.
Das Szenario der sogenannte Wärmewende, die für 2035 als wesentlicher Bestandteil der Klimaneutralität von Krefeld beschlossen wurde, sieht vor, das Krefeld einmal auf links gedreht wird. An die Stelle der heutigen 72prozentigen Erdgasversorgung soll 2035 eine 70pronzentige elektrische Versorgung treten. Das bedeutet: Ausbau Netz um 117 mW Leistung bzw. 300 km Länge und Anschluss von 26.000 Wärmepumpen. Nur noch 20 % der Gebäude sollen mit Gas versorgt werden (Rückbau von 24.000 Gasanschlüssen und Transformation hin zu Biogas bzw. Wasserstoff) 10 % über Fernwärme (100 Km neues Netz, 2.500 zusätzliche Anschlüsse, 150 mW zusätzliche Erzeugungskapazität und Umrüstung von 3 Heizwerken auf Wasserstoff).
Der Investitionsbedarf wird von der Stadt beauftragten Gutachter mit 30 Milliarden Euro beziffert.
Die SWK bezweifelt, dass die Klimaneutralität von Krefeld bis 2035 zu realisieren ist, sie befürwortet stattdessen das Ziel 2045. Die Ratsmehrheit hielt allerdings an 2035 fest.
Unabhängig davon: Angesichts des Investitionsbedarfes von 30 Milliarden Euro wird es vielen Gebäudeeigentümern trotz aller Fördermöglichkeiten nicht möglich sein, den unumgänglichen Eigenanteil zu „stemmen“. So mancher Traum vom selbstfinanzierten Eigenheim als Altersvorsorge wird platzen.
- Surfpark
Die Verwaltung plant den Satzungsbeschluss über den Surfpark-Bau im Spätsommer 2024. Sie kündigte an, im März 2024 im Stadtrat die Entwürfe für die Verträge zur Durchführung und über das Erbbaurecht vorzulegen. Eine große Rolle vor Ort wird weiterhin das Verkehrskonzept spielen. Für die FDP-Fraktion ist von besonderem Interesse, wer letzten Endes Investor ist und ob er die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Projektes aufweisen kann. Das Investitionsvolumen wird mit 40 Millionen beziffert. Der Surfpark-Bau und der dazugehörige Campingplatz werden 9 Hektar Fläche in Anspruch nehmen.
Im Februar 2020 hatte der Stadtrat den einleitenden Beschluss im Bauleitverfahren gefasst. Der Regionalrat hatte eine Änderung des Regionalplanes beschlossen. Im Januar 2022 erfolgte der Offenlagebeschluss.
Unbeantwortet blieb bis heute die Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion, ob sich das Gelände auch für die Installation von PV-Anlagen bzw. Windrädern für erneuerbare Energie eignet. Stadtdirektor Markus Schön (SPD) hatte der FDP-Stadtratsfraktion mitgeteilt, dass ihre Anfrage bis zum Jahresende beantwortet würde. Diese Antwort lag bei Redaktionsschluss nicht vor.
- Grotenburg-Stadion (Vermarktung des Namens)
Der von Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) vorgeschlagene Vertrag zur Vermarktung der Namensrechte der Grotenburg (städtisches Eigentum) mit dem Uerdinger Bauunternehmer Sinan Kont fand keine Mehrheit im Stadtrat. Grund war, dass der Erlös aus der Vermarktung (200.000 Euro für die nächsten 5 Jahre) nicht der Stadt, sondern dem KFC-Uerdingen zufließen sollte, und dass die Frage unbeantwortet blieb, ob nicht bereits Geld an den KFC-Uerdingen gezahlt worden ist.
Die Stadt ist nicht nur Eigentümerin, sondern auch Betreiberin des Stadions. Nach einem von der Stadt eingeholten Rechtsgutachten ist die Stadt berechtigt, Namensrechte des Stadions zu vermarkten, obwohl sie einen „Hauptpachtvertrag“ mit der Deutschen Städtereklame 1978 geschlossen hat. Das Grotenburg-Stadion wird im Wesentlichen von dem Fußballverein KFC-Uerdingen, derzeit Oberliga, genutzt, daneben aber auch von Ravens. Auf welcher rechtlicher Grundlage die Nutzung des Gotenburg-Stadions erfolgt, ist unklar.
Die Ratsmehrheit war nunmehr der Auffassung, dass Erlöse aus der Vermarktung des Namens des Grotenburg-Stadions der Stadt zufließen müssen, wenn sie mit dieser eine Vermarktungsvereinbarung trifft.
Um das rechtliche Durcheinander, das durch das dilettantische Handeln der Verwaltung insbesondere des Oberbürgermeisters entstanden ist, zu „heilen“, schlug die FDP-Fraktion vor, einen Mietvertrag mit dem Hauptnutzer des großen Grotenburg-Stadions, dem KFC-Uerdingen, und der Stadt zu schließen bzw. zu ergänzen, der folgende Regelung enthält: „Der Vermieter überträgt dem Mieter – vorbehaltlich eine Genehmigung in jedem Einzelfall – das Recht der Namensgebung am Stadion mit der Maßgabe, dass der Bestandteil „Grotenburg“ immer erhalten bleibt. Erlöse aus dem Recht der Namensgebung stehen dem Mieter zu.“
Die von der FDP-Stadtratsfraktion vorgeschlagene Regelung könnte ein Modell für andere Sportvereine sein, soweit sie im Wesentlichen städtische Sporteinrichtungen nutzen.
- Außengastronomie
Zur Stärkung der Krefelder Außengastronomie für die Jahre 2024 und 2025 soll auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie (die sogenannte Terrassengebühr) verzichtet werden. Analog zu den Vorjahren (2021, 2022 und 2023) werden in 2024 und 2025 weniger Erträge von ca. 120.000 Euro pro Jahr erwartet. Die finanziellen Auswirkungen sollen im Haushaltsplanentwurf 2024/2025 Berücksichtigung finden.
Im Hinblick auf die Haushaltssituation der Stadt kam die FDP-Stadtratsfraktion „schweren Herzens“ demWunsch vieler Krefelder Gastronomen nach, die wegen steigender Energiepreise und der Rückkehr der 19 % - Umsatzsteuer um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten.
Die Stadt kompensiert damit im Ergebnis Belastungen, die aus den Haushaltsbeschlüssen der Berliner Ampel-Koalition resultieren. Im Hinblick auf die große Bedeutung, die gastronomischen Betriebe für die Belebung der Innenstadt und der Stadtteilzentren zukommt, war die FDP-Fraktion bereit, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg mitzugehen, auch im kommenden und im darauffolgenden Jahr auf die sogenannte „Terrassengebühr“ zu verzichten.
- Verkaufsoffene Sonntage
Da die FDP grundsätzlich der Auffassung ist, dass die Landeöffnungszeiten liberalisiert werden sollten, wie es zum Beispiel in den benachbarten Niederlanden der Fall ist, fiel es ihr leicht, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass zuzustimmen.
Verkaufsstellen für den Verkauf von Waren aller Art dürfen am
- 07. Januar 2024 in Krefeld-Innenstadt in Zusammenhang mit dem Neujahrsauftakt,
- 24. März 2024 in Krefeld-Uerdingen in Zusammenhang mit dem „Hollandmarkt“,
- 05. Mai 2024 in Krefeld-Innenstadt in Zusammenhang mit der Veranstaltung „Pottbäckermarkt und Märkte für Genießer“
- 09. Juni 2024 in Krefeld-Innenstadt in Zusammen mit „Kultur findet Stadt(t)“
- 08. September 2024 in Krefeld-Fischeln in Zusammenhang mit „Fischeln Open“
- 15. September 2024 in Krefeld-Hüls in Zusammenhang mit dem „Bottermaat“,
- 22. September 2024 in Krefeld-Innenstadt in Zusammenhang mit „Krefeld pur“
- 06. Oktober 2024 in Krefeld-Uerdingen in Zusammenhang mit dem „Herbstfest“,
- 1. Dezember 2024 in Krefeld-Hüls und Krefeld-Uerdingen in Zusammenhang mit dem Weihnachts- und dem Nikolausmarkt,
- 15. Dezember 2024 in Krefeld-Innenstadt in Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt.
in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geöffnet sein.
- Deutsch-Französischer-Ausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Auf Vorschlag der FDP-Stadtratsfraktion wählte der Stadtrat einstimmig Ratsherrn Dr. Günther Porst als Mitglied im Deutsch-Französischen-Ausschuss.
Newsletter 6/2023
Liebe Leserin,
lieber Leser,
im Anschluss an die wichtige Stadtratssitzung am 02. November 2023 berichten wir – aus Sicht der FDP-Stadtratsfraktion – über die dortigen Highlights.
Dies sind:
- Reduzierung der Stadtbezirke von jetzt 9 auf 5
- Stadtbad Neusser Straße
- Neue Veranstaltungshalle
- Kommunale Wärmeleitplanung
- Hochschulbeirat
Auch im Namen meiner Fraktionskollegen Dr. Günther Porst und Joachim C. Heitmann wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre. Wir freuen uns wie immer auf Ihre Reaktion, sei es Lob, Kritik oder Anregungen, für unsere Arbeit im Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Hoffmann
Stellv. Fraktionsvorsitzender
- Reduzierung der Stadtbezirke
Mit großer Mehrheit beschloss der Stadtrat die Reduzierung der Stadtbezirke von jetzt 9 auf 5. Damit ging ein langgehegter Wunsch der FDP, zuletzt noch einmal einstimmig bekräftigt durch den Kreisparteitag 2022, in Erfüllung. Die CDU widersetzte sich der Reduzierung.
Den Zuschnitt der neuen 5 Stadtbezirke können Sie der beigefügten Karte entnehmen (Anlage 1).
Danach wird es einen neuen Stadtbezirk Mitte geben, der zum einen den Stadtkern innerhalb der Ringe umfasst zum anderen nach Osten hin durch die Grenzstraße/Jentgesallee begrenzt wird.
Der neue Stadtbezirk West wird dominiert von Hüls. Hüls gehörte bis zur kommunalen Neuordnung 1975 als selbstständige Gemeinde zum Kreis Viersen. Zuvor umfasste Hüls das Gebiet bis zur Hückelsmay.
Der neue Stadtbezirk Süd wird dominiert von Fischeln (einschließlich Königshof und Stahldorf) und umfasst auch den früheren Südbezirk.
Im neuen Stadtbezirk Ost dominiert Uerdingen und umfasst wie bisher Gellep-Stratum und neu Elfrath, Gartenstadt, Linn und Oppum.
Der neue Stadtbezirk Nord umfasst die Stadtteile Traar, Verberg, Bockum sowie Kliedbruch.
Die neue Einteilung gilt erst ab der nächsten Wahlperiode. Erst die Wahlen zu den nächsten Bezirksvertretungen werden auf der Grundlage der neuen Bezirksvertretungsgrenzen durchgeführt.
Alle neuen Bezirksvertretungen werden 19 Mitglieder haben.
Einher geht die Reduzierung der Stadtbezirke einer „Begradigung“ der jeweiligen Grenzen.
Als nächsten Schritt muss sich nun der Stadtrat zur Vorbereitung der Kommunalwahl 2025 mit dem Änderungsbedarf der Ratswahlbezirke beschäftigen. Dies betrifft zum einen die Vermeidung von Überschreitungen der Abweichungsgrenze (+/- 15 Prozent) bzw. des sogenannten Sicherheitsabstandes (+/- 13 Prozent) in etlichen Ratswahlbezirken, aber auch das Überschreiten der Stadtbezirksgrenzen durch Ratswahlbezirke. Aktuell befinden sich 16 der 29 Ratswahlbezirke bereits nahe oder über der oberen Abweichungsgrenze. Eine den zulässigen Abgrenzungskriterien entsprechende Abgrenzung der Ratswahlbezirke innerhalb der neuen Stadtbezirksgrenzen ist vorzunehmen. Bereits zur Kommunalwahl 2020 hatte die Landeswahlleitung festgestellt, dass die Neueinteilung von Kommunalwahlbezirken ohne Durchschneidung der für die Bezirksvertretungswahlen maßgeblichen Stadtbezirksgrenzen erfolgen sollte, und dabei auf § 4 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetztes verwiesen.
- Stadtbad Neusser Straße
Die Verwaltungsvorlage (zur Vorbereitung eines Städtebauförderungsantrags auf Grundlage eines Qualifizierungskonzeptes) ließ – leider mehr Fragen offen, als sie beantwortete. Die thematisch auch zuständigen Ausschüsse für Kultur und Denkmal sowie Jugendhilfe konnten sich nicht mit dem Qualifizierungskonzept beschäftigen. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), das Voraussetzung für die anzumeldenden Maßnahmen ist, wird erst frühestens im Sommer 2024 vorliegen. Betriebskosten konnten nicht beziffert werden. Die von der Verwaltung beauftragte Architektin stellte zudem eine Öffnung des Areals des Stadtbades Neusser zur Gerberstraße vor, entgegen den bisherigen Angaben der Verwaltung, die einen ein Wiederaufbau der dort abgängigen Häuserzeile sehen.
Das Qualifizierungskonzept, auf dessen Grundlage Planungskosten in Höhe von 1,15 Mio. Euro für die Leistungsphasen 1 – 6 mehrheitlich beschlossen wurde, ist denkbar vage. So heißt es in der Verwaltungsvorlage:
„Es zeichnet sich ein kultureller Begegnungs- und außerschulischer Bildungsort … ab. Als Kern dieses Angebots wurde ein Jugendkulturhaus angedacht. Ein Bil- dungs- und Beratungsangebot würde in das angedachte Nurtzungscluster passen. Ein Nachbarschaftstreffpunkt/Quartiersangebot könnte diese Nutzung begleiten.“
Es bleibt abzuwarten, ob die Projektgruppe „Kommunale Nutzungen“, der die Fachbereiche 40, 41, 50, 51, 52, 56, 61, 05 und 13 sowie die Grundstücksgesellschaft und die Freischwimmer e. V. angehören, die Konkretisierung der „gemeinbedarflichen Nutzungsansätze“ arbeiten wird.
Die FDP-Fraktion – unterstützt von der CDU – setzte sich dafür ein, bis zur nächsten Ratssitzung am 12. Dezember 2023 zu warten. Diesem Antrag widersetzte sich die Mehrheit. Selbst wenn 2024 das ISEK als Voraussetzung für die anzumeldenden Maßnahmen vorliegt, veranschlagt die Verwaltung für die Erarbeitung der Anträge 24 bis 30 Monate. Deshalb wäre es durchaus vertretbar gewesen, die weniger als 6 Wochen bis zur nächsten Ratssitzung verstreichende Zeit dazu zu nutzen, den beiden Ratsausschüssen Gelegenheit zu geben, das vage Nutzungskonzept zu konkretisieren.
By the way: Mit Schreiben der Bezirksregierung vom 12.09.2023 wurden Fördermittelausgabereste der Stadt Krefeld bis Ende 2022 mit 6 Millionen 758 Tausend Euro beziffert!
- Veranstaltungshalle
Am Tage der Ratssitzung warteten die Fraktionen von SPD und Grünen mit einem eigenen von der Verwaltungsvorlage abweichenden Beschlussvorschlag auf. Der Antrag wurde vom Oberbürgermeister für die Verwaltung kommentarlos übernommen.
Unverändert blieb der Ankauf des noch auszuparzellierenden Grundstücks mit einer Fläche von 4.566,85 m ² und aufstehendem Gebäude Kesselhaus zur Errichtung einer neuen Veranstaltungshalle mit einer Saalhöhe von ca. 12,80 m und voraussichtlichen (!)Gesamtkosten in Höhe von 122 Millionen 640 Tausend Euro netto sowie die Beauftragung des Zentralen Gebäudemanagements mit der Planung und Errichtung einer Parkpalette auf dem Parkplatz hinter dem Stadthaus, für die Kosten in Höhe von 6 Millionen Euro netto festgesetzt wurden. Im Ergebnis Gesamtkosten in Höhe von 128 Millionen 640 Tausend Euro netto, in denen die Kosten für die Planung bis zur Leistungsphase 4 durch das Zentrale Gebäudemanagement in Höhe von 6 Millionen 500 Tausend Euro netto enthalten sein sollen.
Während bisher in der Begründung der Verwaltungsvorlage von einer stufenweisen Beauftragung der KRUSE GmbH & Co. KG mit der Planung und Errichtung einer Veranstaltungshalle und deren Übergabe nach Fertigstellung an die Stadt Krefeld die Rede war, wurde nunmehr die „Beauftragung einer Projektgesellschaft zur Planung und Errichtung der Veranstaltungshalle“ beschlossen. Mit anderen Worten: Das Projekt ist mit der KRUSE GmbH & Co. KG noch nicht „endverhandelt“. Während in der Begründung der Verwaltungsvorlage noch davon die Rede war, dass die Finanzierung investiv über den Wirtschaftsplan des Zentralen Gebäudemanagements erfolgen soll, schweigt sich darüber der Antrag von SPD und Grünen aus.
Wer die neue Veranstaltungshalle betreiben soll, steht ebenso offen. In dem Antrag von SPD und Grünen ist die Rede von einem Betrieb der Veranstaltungshalle entweder durch die Stadt Krefeld selber „bzw. eine hierzu geeignete städtische Tochter“ wobei die Seidenweberhaus GmbH nur noch „beispielsweise“ genannt wird.
Mit der Inbetriebnahme der Veranstaltungshalle anfallende Betriebskosten werden in dem Antrag von SPD und Grünen nicht angesprochen.
Wenn die neue Veranstaltungshalle im Mies van der Rohe Business Park „steht“ werden der Abriss und die Entsorgung des leerstehenden Seidenweberhauses und die damit verbundenen weder von der Verwaltung noch SPD und Grünen bezifferten Kosten anstehen. Die dann entstehende Lücke auf dem Theaterplatz wird man mangels Finanzierungsmöglichkeiten nicht durch ein neues Verwaltungsgebäude füllen können.
Mit der städtischen Veranstaltungshalle verliert die Innenstadt eine wichtige Funktion. Dies war der entscheidende Grund, weshalb die FDP-Fraktion von vorne herein sich gegen den Bau der Veranstaltungshalle im Mies van der Rohe Business Park ausgesprochen und in der Ratssitzung den Antrag von SPD und Grünen nicht zugestimmt hat – ganz abgesehen davon, dass es schlechter „parlamentarischer Stil“ ist, dass SPD und Grüne in der Ratssitzung mit einem eigenen Beschlussvorschlag aufwarteten, der neue Fragen aufwirft und alte Fragen unbeantwortet lässt.
Der Antrag von Rot-Grün wurde mit einer Mehrheit von 28 Ja-Stimmen gegen 26 Nein-Stimmenbei einer Enthaltung beschlossen.
Da die Beschlussfassung mit einer Vergewaltigung des Vergaberechts einherging, haben die Fraktionen von CDU und FDP den Oberbürgermeister aufgefordert, den von der Ratsmehrheit gefassten Beschluss zu beanstanden. In der Anlage das Schreiben vom 06.11.2023 an den Oberbürgermeister (Anlage 2).
- Kommunale Wärmeleitplanung
Die kommunale Wärmeleitplanung ist die Voraussetzung, damit das von der Ampel in Berlin beschlossene Gebäudeenergiegesetzt auf lokaler Ebene „scharf gestellt“ werden kann.
Aus Sicht der FDP-Stadtratsfraktion geht es darum, eine vor allem umsetzbare kommunale Wärmeleitplanung unter dem Gesichtspunkt „Sorgfalt vor Schnelligkeit“ zu erarbeiten, die sich an den technisch besten Lösungen orientiert, die zeitnah und wirtschaftlich umsetzbar sind. In diese Wärmeleitplanung müssen nicht nur der örtliche Mieterverband, örtliche Haus- und Grundeigentümer-Verbände, die größten ortstätigen Wohnungsunternehmen, die Handwerkskammer, die IHK, die Industrievertreter sowie Umweltverbände eingebunden werden, sondern auch und vor allem die Stadtwerke und die Netzgesellschaft Niederrhein.
Verwaltungsseitig liegt die größte Kompetenz im Geschäftsbereich V des Beigeordneten Marcus Beyer.
Ihr Anliegen, eine unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit an den Möglichkeiten orientierte fachkundig begleitete Wärmeleitplanung zur erarbeiten, fassten FDP und CDU in einem gemeinsamen Antrag zusammen.
Anliegend der Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum CDU-Antrag, der von der CDU übernommen wurde (Anlage 3).
Die Ratsmehrheit stimmte dagegen.
- Beirat für Hochschulangelegenheiten
Der von dem Stadtrat vor geraumer Zeit eingerichtete Beirat wurde ratsseitig neu bestellt, weil sich die bisherigen Sitzungen durch eine sehr gute Beteiligung der Vertreter der Hochschule und eine sehr schlechte Beteiligung der Ratsvertreter auszeichneten.
Zu den wenigen Ratsvertretern, die regelmäßig die Sitzungstermine wahrnahmen, gehörte der FDP-Ratsherr Dr. Günther Porst, der deswegen auch wieder in das Gremium vom Rat berufen wurde. Die FDP Ratsherren Paul Hoffmann und Joachim C. Heitmann sind seine Stellvertreter.
V.i.S.d.P.
Joachim C. Heitmann
c/o FDP-Stadtratsfraktion
Newsletter 4/2023
Liebe Leserin,
lieber Leser,
zum Pfingstfest informieren wir Sie mit diesem Newsletter über die Ratssitzung am 10. Mai 2023.
Das Hauptthema dieser Ratssitzung war die Einbringung der Verwaltungsvorlagen zur geplanten Veranstaltungshalle im Mies van der Rohe Businesspark. Inzwischen ist klargeworden, dass das Zahlenwerk, das die Verwaltung zu ihrem Vorhaben im öffentlichen Teil vorlegte, einer ernsthaften Prüfung nicht standhält. Ein sogenanntes „Hintergrundgespräch“, dass die Verwaltung zu der – wieder nicht öffentlichen – Informationsveranstaltung von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen mit der Presse führte, hat die entsprechenden Vermutungen bestätigt. Die finale Richtungsentscheidung, wo der Standort der neuen Veranstaltungshalle sein soll, soll in der Ratssitzung am 20.Juni 2023 folgen.
Hierüber werden wir Sie selbstverständlich wieder informieren.
Zunächst einmal wünschen wir Ihnen eine angeregte Lektüre dieses Newsletters und freuen uns wie immer auf Ihre Reaktionen, sei es Stellungnahmen, Fragen, aber auch Kritik.
Wie immer informieren wir Sie ständig auf unserer Website über unsere Pressemitteilungen und nehmen zu Fragen aus der Bürgerschaft, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in einem Video Stellung:
Link zur Website: https://www.fdp-fraktion-kr.de/start.html
Mit freundlichen Grüßen auch im Namen meiner Fraktionskollegen Paul Hoffmann und Dr. Günther Porst, verbleibe ich Ihr
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
- Städtische Veranstaltungshalle: Ist der Standort Mies van der Rohe Businesspark alternativlos?
Zur Vorgeschichte: Nachdem der Stadtrat den „Grundsatzbeschluss“ fasste, eine neue städtische Veranstaltungshalle auf privatem oder städtischen Grund privat errichten zu lassen, fasste er einen sogenannten „konkretisierenden Grundsatzbeschluss“, wonach die Halle nur auf privatem Grund entstehen sollte. Als Grund wurde genannt, dass die Stadt auf keinen Fall das wirtschaftliche Risiko als Eigentümer einer Veranstaltungshalle übernehmen wollte. Mit diesem „konkretisierenden Grundsatzbeschluss“, den die FDP nicht mitgetragen hat, entfielen als Standorte alle in städtischen Eigentum stehenden Flächen, also der Theaterplatz, für den es ein Angebot für eine Veranstaltungshalle mit einem angeschlossenen Hotel gab, der Hirschfelder Platz, für den es auch ein Angebot gegeben hatte, ebenso das Gelände am Südausgang des Hauptbahnhofes. Mit diesem „konkretisierenden Grundsatzbeschluss“ lief das danach durchgeführte Investorenverfahren „zielgerichtet“ auf den Mies van der Rohe Businesspark und den Gesellschafter und Eigentümer der Mies van der Rohe Businesspark GmbH hinaus. Die in der Folgezeit mit der Mies van der Rohe Businesspark GmbH geführten Verhandlungen führten jedoch bereits schnell zu der Erkenntnis, dass diese nicht in der Lage war, das Projekt zu realisieren. Allerdings ließ sich die Verwaltung mit dieser Information reichlich Zeit (mit der Folge stetig steigender Baukosten) und präsentierte erst zu der Ratssitzung am 07. Dezember 2022 eine Vorlage, wonach das laufende Investorenverfahren „Veranstaltungshalle“ gemäß dem Grundsatzbeschluss vom 28. November 2019 aufgehoben wurde. In der Ratssitzung am 10. Mai 2023 präsentierte dann die Verwaltung ihr neues Realisierungsmodell.
Die Verwaltungsvorlagen in der Ratssitzung am 10. Mai 2023: Wer sich der Hoffnung hingegeben hatte, dass die Verwaltung nach fünf Monaten (!) zumindest auch Alternativen zum Standort Mies van der Rohe Businesspark präsentierte, sah sich getäuscht. Um den Standort Mies van der Rohe Businesspark „zu retten“ präsentierte die Verwaltung dem Rat einen Vorschlag, dem man nur als „180 Grad Wendung“ betrachten kann: Sie schlägt vor, das Kesselhaus Grundstück inklusive Gebäude vom Gesellschafter und Eigentümer der Mies van der Rohe Business Park GmbH einschließlich der Verpflichtung zum Abschluss eines stufenweisen Planungs- und Bauauftrags zur Errichtung einer Veranstaltungshalle mit dem bereits von der Mies van der Rohe Business GmbH vorher eingeschalteten Investor und Projektentwickler zu kaufen.
Zu den Kosten: Während die Verwaltung in der Ratssitzung am 10. Mai 2023 noch dem Rat weiszumachen versuchte, dass die obige Konstruktion 111 Mio. Euro zu realisieren ist, ist nun klar, dass von 128 Mio. Euro auszugehen ist, einschließlich von Kosten für erforderliche zur Zeit nicht vorhersehbare, Baumaßnahmen, aber ohne den baukostenbedingten Zuschlag zwischen 20 % und 40 %. In der Summe von rund 128 Mio. Euro auch enthalten ist der Kaufpreis für das Grundstück. Er würde sicherlich geringer ausfallen, wenn man den Preis für den Grund und Boden entsprechend der städtischen Bodenrichtwertkarte abzüglich der Abrisskosten für die Industrieruine Kesselhaus in Abzug bringen würde. Zumindest müsste man von dem eigentlichen Grundstückspreis die Kosten für die Herrichtung des Kesselhauses als Teil (!) der neuen Veranstaltungshalle in Abzug bringen.
Die „eigentliche“ Veranstaltungshalle: Nicht „ohne freundliches Zutun“ der Verwaltung kursiert noch immer das Gerücht, dass das Kesselhaus, dessen Architekt übrigens nicht Mies van der Rohe ist, die neue Veranstaltungshalle werden soll. Inzwischen ist aber klar, dass die eigentliche Veranstaltungshalle an das Kesselhaus angebaut werden soll, also ein Neubau ist. Das Kesselhaus selber ist nicht als die eigentliche Veranstaltungshalle gedacht.
Nutzbarkeit der angebauten Veranstaltungshalle für Musik- und Sprechveranstaltungen: Damit die angebaute Veranstaltungshalle für die Durchführung sinfonischer Konzerte geeignet ist, soll die Deckenhöhe des Anbaus mit 12,80 Meter höher sein als zunächst geplant. Außerdem muss sie mit Schallelementen ausgestattet werden, damit bei den Konzerten „nahezu“ die Qualität des Seidenweberhauses erreicht werden kann. Da aber dies bei Klassikmusik gewünschte hohe Nachhallzeit bei Sprechvorträgen störend ist, muss für diese Veranstaltung mit einer beweglichen Raumausstattung gearbeitet werden.
Alternativen zum Standort Mies van der Rohe Businesspark: Hier sind zunächst zu nennen die Sanierung des Seidenweberhauses, der Neubau einer Veranstaltungshalle auf dem Theaterplatz an der Ostwall Seite; während der Bauphase könnte das Seidenweberhaus weiter bespielt werden, freiwerdende Immobilien in der Krefelder Innenstadt (Primark und Kaufhof).
Bedeutung des Standortes der Veranstaltungshalle für die Krefelder City: Ganz abgesehen davon, dass der Theaterplatz als Kultur- und Veranstaltungsstandort mit Stadttheater, Mediothek und Seidenweberhaus gedacht war, liegt der Gedanke nahe, dass eine städtische Veranstaltungshalle zu den Attraktionen gehört, von denen eine City profitiert, die angesichts des zurückweichenden Handel sich in einer dramatischen Wandlungsphase befindet. Dieser Wandel hat nicht erst mit der Corona-Pandemie begonnen. Sie wirkte nur als „Brandbeschleuniger“. Die FDP hat deshalb nicht erst seit dem „konkretisierenden Ratsbeschluss“ im November 2019 den Standpunkt vertreten, dass eine städtische Veranstaltungshalle in die City gehört – und nicht in die Peripherie.
- Jahresabschluss 2021
Der Jahresabschluss des Jahres 2021 wurde von der Verwaltung eingebracht und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die städtische Haushaltswirtschaft steht im Ergebnis im 2. Corona-Jahr erheblich besser da, als zunächst befürchtet wurde: Statt eines Minus von 3,88 Mio. Euro beläuft sich das Ergebnis auf 11 Millionen 295 Tausend Euro. In Summe eine Verbesserung um 15 Millionen 175 Tausend Euro.
Auch das Eigenkapital verbesserte sich zum 31.12.2021: Belief es sich am 31.12.2020 auf 590.320 Tausend Euro, so verbesserte es sich zum 31.12.2021 auf 602.015 Tausend Euro. Dies ist wichtig, weil nach dem Willen der haushaltstragenden Mehrheit, die „ausbilanzierten“ Aufwendungen für die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg “am Ende des Tages“ mit dem Eigenkapital verrechnet sollen.
- Stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender Paul Hoffmann in den Schöffenwahlausschuss gewählt.
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Paul Hoffmann wurde als Beisitzer im Schöffen-Wahlausschuss am Amtsgericht Krefeld zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.
- Kostenerhöhung der Baumaßnahmen auf der Bezirkssportanlage Horkesgath
Die Kosten für den Neubau des Funktionsgebäudes mit Vereinsheim und Bau eines Materialgebäudes auf der Bezirkssportanlage Horkesgath erhöhen sich von ursprünglich geplanten 2 Mio. Euro auf 3,3 Mio. Euro.
Die eigentlichen Baukosten erhöhen sich allerdings nur um 800 Tausend Euro. Weitere 500 Tausend Euro entfallen auf Nebenkosten wie die Erschließung und den Abbruch von bestehenden Gebäuden, die die Verwaltung bei den ursprünglich veranschlagten 2 Mio. Euro nicht berücksichtigt hatte. Peinlich!!!
- Bebauungsplan Mauritzstraße/Haberlandstraße
Nachdem in einer gemeinsamen Sitzung der Bezirksvertretung Uerdingen und des Ausschusses für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung am 02. Mai 2023 der Bebauungsplan Nr. 687 Zustimmung fand, stimmten der Hauptausschuss und nachfolgend der Rat in ihren Sitzungen am 10. Mai 2023 der Aufstellung und öffentlichen Auslegung zu.
Beabsichtigt ist die „Entwicklung eines familienfreundlichen Wohnquartiers und die bauliche Ergänzung des Bestandes mit überwiegend Reihen- und Doppelhausbebauung“. Ergänzt werden soll die Einfamilienhausstruktur durch vereinzelte Mehrfamilienhausbauten sowie durch eine 4-zügige Kindertagesstätte. Die Planung entspricht den beschlossenen Zielen der Stadt zur Mobilisierung des Wohnungsbaupotenzials und zur Deckung des Wohnraumbedarfes.
Newsletter 2/2023
Liebe Leserin,
lieber Leser,
mit dem anliegenden Newsletter 2/2023 informieren wir Sie über die wesentlichen Ergebnisse der Ratssitzung am 28. Februar 2023.
Die „großen“ Themen waren die Beschlussfassung über den Haushalt 2023 sowie die Folgejahre und die Entscheidung über den Bebauungsplan „Rheinblick“.
Mit dem finalen Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes beendete der Stadtrat eine 20jährige Diskussion über eine Wohnbebauung an der Uerdinger Rheinseite. Der Unterzeichner hatte das zweifelhafte Vergnügen, seit der ersten Präsentation von Ideen im Jahre 2003 sich immer wieder mit der Thematik beschäftigen zu dürfen. Es ist gut, dass diese Diskussion jetzt zum Abschluss gebracht werden konnte, und zwar im Einvernehmen mit dem benachbarten Chempark, in dem Jahr für Jahr Millionen Investitionen erfolgen, die auch der heimischen Wirtschaft dienen, und in dem viele tausend Menschen, von denen viele in Krefeld wohnen, gut bezahlte Arbeitsplätze finden.
Weitere Themen waren die nassen bzw. trockenen Keller im Nordbezirk, die Zuständigkeit für den neu gegründeten Fachbereich E-Government und Informationstechnik sowie die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.
Meine Ratskollegen Paul Hoffmann und Dr. Günther Porst wie auch ich selber wünschen Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, eine anregende Lektüre und stehen selbstverständlich für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
- Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2023
Mit einer großen Ratsmehrheit, die sich keinesfalls nur auf die haushaltstragenden Fraktionen von SPD, Grünen und FDP beschränkte, beschloss der Stadtrat die Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2023 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2026.
Der Haushalt beinhaltet einen Gesamtbetrag von Aufwendungen in Höhe von 1.067.051.136 Euro, zu dem auch Personalaufwendungen für immerhin 4.000 Mitarbeiter in der Kernverwaltung gehören. Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 1.073.968.882 Euro sodass der Haushalt ausgeglichen ist. Auch in den Folgejahren (bis 2026) sind positive Ergebnisse geplant.
Den Bezirksvertretungen werden für das laufende Jahr eigene Mittel in Höhe von 8.960 Euro zur Verfügung gestellt.
Einzelheiten können Sie der beigefügten Verwaltungsvorlage mit der Nr. 4434/23 entnehmen; weiterhin der beiliegenden Haushaltsrede des Unterzeichners für die FDP-Stadtratsfraktion.
- Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Rheinblick
Der Bebauungsplan macht den Weg frei für eine Bebauung des Rheinufers nördlich der historischen Uerdinger Altstadt. Er soll dort hochwertiges, allerdings auch hochpreisiges Wohnen sowie Gewerbe ermöglichen. Im Hinblick auf den „Nachbarn Chempark“ war der FDP-Fraktion, wie sie mehrfach bekundet hat, eine Zustimmung erst möglich, nachdem zwischen Investoren einerseits und Eigentümer der Grundstücke im Chempark eine privatrechtliche Einigung in Form von Grunddienstbarkeiten gefunden worden war, die vom Chempark und seinem Betrieb ausgehende Immissionen absichern.
Erforderlich geworden waren diese privatrechtlichen Absicherungen dadurch, dass die Problematik nicht mehr im Bebauungsplan geregelt wurde.
Die „frohe Botschaft“ der Einigung zwischen Investoren und Eigentümern im Chempark erreichte den Stadtrat erst einen Tag vor der Ratssitzung. Beiliegend die Mitteilung des Leiters Politik und Bürgerdialog des Chemparks Krefeld-Uerdingen Mario Bernards, der zusammen mit seinen Mitarbeitern über Jahre mit großer Ausdauer und Fingerspitzengefühl den schwierigen Dialog moderiert und zum positiven Abschluss gebracht hat. Gleicher Dank gilt dem Mitarbeiter der Planungsverwaltung Ludger Walter.
Wer über den Tellerrand Krefelder Kommunalpolitik hinausschaut, weiß, dass dies keine Garantie dafür ist, dass nicht Produktion im Chempark eingestellt und Mitarbeiter entlassen werden. Erst am Freitag vor der Ratssitzung hatte der weltgrößte Chemiekonzern BASF Stammsitz in Ludwigshafen den Abbau von netto 2.600 Arbeitsplätzen und das Abstellen von Anlagen zur Ammoniak- und Düngemitteln Produktion sowie von TDI angekündigt, und zwar im Hinblick darauf, dass in Ludwigshafen 2,2 Milliarden mehr für Erdgas bezahlt werden müssen. Auch die im Chempark ansässigen Betriebe haben einen großen Energiebedarf und sind von den hohen Energiepreisen betroffen. Das belegen die jüngsten Mitteilungen von Covestro.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem beschlossenen Bebauungsplan nicht um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sondern um einen Angebotsbebauungsplan handelt. Letzten Endes ist damit nicht festgeschrieben, wer dort wann von den sich aus dem Bebauungsplan ergebenen Möglichkeiten Gebrauch macht.
- Nasse Keller im Nordbezirk
Seit Jahren beschäftigt sich die Krefelder Kommunalpolitik, dass im Nordbezirk die Keller von Häusern nass werden, die ohne Wannen gebaut sind. Dies ist unter anderem die Folge davon, dass die Textilindustrie in Krefeld verschwunden und den Verbrauch von Grundwasser eingestellt hat. Das Problem ist allerdings erst dann virulent geworden, als die LINEG das Abpumpen des Grundwassers eingestellt hat.
Bereits vor Jahren hat deshalb für die FDP-Fraktion Ratsherr Dr. Günther Porst den Vorschlag gemacht, das die Stadt das Pumpen übernimmt und das abgepumpte Grundwasser den Niepkuhlen zuleitet, die unter anderem aufgrund des Klimawandels in der heißen Jahreszeit zu versanden drohen. Statt diesen naheliegenden Lösungsvorschlag aufzugreifen, wird das Problem ohne einen konkreten Lösungsvorschlag der Verwaltung zwischen der Bezirksvertretung Nord und Ratsausschüssen „hin- und her geschoben“. Gelandet ist es in einem Arbeitskreis (Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis).
Die CDU-Fraktion hatte deshalb in der Ratssitzung den Antrag gestellt, das sich der Rat selbst im Rahmen der Zuständigkeitsordnung in der Angelegenheit Grundwasserproblematik im Stadtbezirk Nord und aller damit verbundenen Auswirkungen auf Anwohner zuständig erklärt. Die FDP-Fraktion erklärte zu diesem Antrag ihre Zustimmung, nachdem die CDU einen weitergehenden (inhaltlichen) Antrag zurückgenommen hatte. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Benedikt Winzen signalisierte Zustimmung zu diesem Verfahrensvorschlag. Damit wäre eine Ratsmehrheit für den entsprechenden Beschluss gesichert gewesen.
Dann aber machte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Strich durch die Rechnung und beantragte eine Sitzungsunterbrechung. Nach dieser Sitzungsunterbrechung schwenkte die SPD-Fraktion auf die ablehnende Haltung der Grünen ein – mit der Folge, dass der gemeinsame Antrag von CDU und FDP keine Mehrheit fand. Sicherlich zur Freude der „grünen“ Umwelt-Beigeordneten Sabine Lauxen, die nun davor bewahrt wird, sich mit einer Ratsvorlage zu einem Lösungsweg zu äußern.
- Fachbereich für E-Government und Informationstechnik: Keine einheitliche Zuständigkeit
Es bleibt dabei: Der Wirtschaftsdezernent Eckart Preen bleibt für die Digitalisierung zuständig, soweit es um die Wirtschaft und das Projekt Smartcity geht. Die Beigeordnete Cigdem Bern bleibt für das E-Government und Informationstechnik in der Verwaltung zuständig.
Damit werden sich auch weiterhin zwei Ratsausschüsse mit den Themen Digitalisierung/Smartcity (Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales) einerseits und andererseits für E-Government und Informationstechnik (Ausschuss für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit) beschäftigen.
Ob das klappt, bleibt abzuwarten.
- Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Zu welchen absurden „Verrenkungen“ das noch immer geltende Ladenöffnungsgesetz führt, zeigt die unumgänglich gewordene Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass mit ihren zahlreichen Ausnahmen ab März bis Dezember 2023 in Uerdingen, Hüls, Fischeln sowie in der Krefelder Innenstadt. Regelmäßig sind solche Verordnung unumgänglich, um den „Fängen“ des Ladenöffnungsgesetzes zu entgehen. Selbstverständlich mit Zustimmung der FDP, die seit langem für die Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes ist. Einzelheiten sind der beiliegenden Verwaltungsvorlage Nr. 4281/23 zu entnehmen.
- Anlage Haushaltsrede 2023.pdf (318,3 KiB)
- HH-Satzung 2023.docx (T23609A-1).PDF (32,6 KiB)
- Anlage 1 - Stand Veraenderungsnachweis zum Rat.xlsx (T23609A-2).PDF (124,1 KiB)
- Anlage 2 - Stellenplan und Stellenuebersichten (T23609A-3).PDF (152,0 KiB)
- Anlage Rheinblick.pdf (730,9 KiB)
- Verwaltungsvorlage 4281_23 - Verordnung ueber das Offenhalten von Verkaufsst... (T23442-0).PDF (1,4 MiB)
- Verwaltungsvorlage 4434_23 - Haushaltssatzung der Stadt Krefeld fuer das Hau... (T23609-0).PDF (121,6 KiB)
Newsletter 1/2023
Liebe Leserin
lieber Leser,
mit dem ersten Newsletter des Jahres 2023 informieren wir Sie über die wesentlichen Ergebnisse der Ratssitzung am 02. Februar 2023.
Dabei ging es unter anderem auch um die finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die kommunalen Finanzen. Damit verbundene Aufwendungen können mittels Bilanzierungshilfen, von denen die Stadt Krefeld reichlich Gebrauch macht, aus der „normalen“ städtischen Haushaltsplanung „ausgegliedert“ werden.
Hinsichtlich der Pandemie-bedingten Aufwendungen wird dies allerdings nur noch im Jahr 2023 möglich sein. Bei den kriegsbedingten Aufwendungen gibt es diese Möglichkeit bis 2025 einschließlich.
Insgesamt wird die Stadt bis 2025 nach den vorliegenden Berechnungen sage und schreibe
152 Millionen 163 Tausend 089,59 Euro
mittels der Bilanzierungshilfen ausgegliedert haben.
Dem gegenüber steht ein voraussichtlicher Endbestand der sogenannten Allgemeinen Rücklage in 2025 in Höhe von
528 Millionen 603 Tausend Euro,
davon können nur
40 Millionen 552 Tausend Euro
als Ausgleichsrücklage für den Ausgleich des Haushaltes (Erträge minus Aufwendungen) verwandt werden.
Jedem, der über den Tellerrand der kommunalen Tagespolitik hinaus blickt, muss damit klar sein, dass bei der in Erwägung gezogenen Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2025/2026, also im nächsten Jahr, äußerst schwierige Entscheidungen anstehen.
Die Position der FDP, die auch die anderen haushaltstragenden Fraktionen in einem Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2021 übernommen haben, ist eindeutig: Mit der „Verschieberitis“ von kommunalen Schulden zu Lasten nachfolgender Generationen muss mit der Beendigung der Bilanzierungshilfen Schluss sein!
Wir wünschen Ihnen, liebe Leserin und lieber Leser, eine anregende Lektüre und melden uns wieder nach der nächsten Ratssitzung die für den 28. Februar 2023 geplant ist.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Vorsitzender
- Finanzielle Auswirkungen des Ukraine-Krieges: 4 Millionen Aufwendungen bleiben 2022 bei der Stadt hängen
Nach der Prognose zum 31.12.2022 wird die Stadt im letzten Jahr Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg in Höhe von
21 Millionen 39 Tausend 271,83 Euro
haben. Dem gegenüber stehen Erträge (im wesentlichen Kostenerstattungen) in Höhe von
16 Millionen 975 Tausend 690,20 Euro.
Um die haushalttärische Deckungsfähigkeit herzustellen, wird sich die Verwaltung der Bilanzierungshilfe bedienen.
- Artenschutzzentrum Affenpark: 23 Millionen
Der Haushalt der Stadt Krefeld wird ab 2023 mit Kosten für die Finanzierung des Neubaus des Affenschutzzentrums im Krefelder Zoo belastet. Bis 2029 geht man von Investitionen in Höhe von
19 Millionen 807 Tausend Euro
und konsumtiven Aufwendungen in Höhe von
3 Millionen 903 Tausend Euro.
Die aus der im Haushalt der Stadt Krefeld investive Veranschlagung der Mittel für den Neubau des Artenschutzzentrums Affenpark resultierenden konsumtiven Finanzierungskosten können allerdings zum aktuellen Zeitpunkt nicht seriös abgeschätzt werden.
- Anpassung der Vorgehensweise bei der Errichtung zusätzlichen Schulraums:
Die Verwaltung informierte über den Umsetzungsstand der Prioritätenliste aus dem Jahr 2019. Insofern wird auf die Anlage 1 zu diesem Newsletter verwiesen, aus der deutlich wird, dass zahlreiche in der Prioritätenliste vorgesehene Maßnahmen entweder derzeit nicht weiter verfolgt oder wegen vordringlicher Bedarfe zurückgestellt oder von Machbarkeitsstudien abhängig gemacht werden.
Bei den Gymnasien soll nach Einschätzung der Verwaltung zusätzlicher Raumbedarfe durch die Umstellung von G 8 auf G 9 mit der Folge, dass hier ein zusätzlicher Jahrgang ermöglicht werden soll, entstehen. Da die FDP-Fraktion seit 2004 Investitionen in die Bildung immer als vorrangig angesehen hat, sind die von der Verwaltung aufgezeigten Perspektiven unbefriedigend.
- Neubau auf dem Dr.-Hirschfelder-Platz: Einleitender Beschluss zu dem Bebauungsplan Nr. 853
Seit 2004 haben für die FDP-Fraktion Investitionen im vorschulischen Kita-Bereich ebenfalls höchsten Stellenwert. Die Unterdeckung von Kita-Plätzen ist in der Innenstadt am größten, das heißt gerade dort, wo aufgrund von „sozialen Gemengelage“ der Bedarf am größten ist. Deswegen verfolgt die FDP-Fraktion mit Unruhe, wie schleppend sich die Standortfindung und die Realisierung von zusätzlichen Kita-Standorten in der Krefelder Innenstadt gestaltet.
Umso begrüßungswerter ist es, mit dem Einleitenden Beschluss für den Bebauungsplan Nr. 853 (Dr.-Hirschfelder-Platz) ein erster Schritt getan wurde, um dort eine Kindertagesstätte mit entsprechendem begrünten Freiraum zu schaffen.
Jedem muss aber klar sein, dass dies nur ein „Tropfen auf dem heißen Stein“ ist.
- Rheinblick: Verfahren zum Satzungsbeschluss eingeleitet
Nach wiederholten Offenlagen beabsichtigt die Verwaltung, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 772 (Rheinblick zwischen Dujardinstraße, Hohenbudberger Straße und Rhein in Uerdingen) dem Rat in seiner nächsten Sitzung am 28. Februar 2023 vorzulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mir einer Nord- Süd-Ausrichtung in einer Länge von 600 Metern den Bereich zwischen Dujardinstraße, Hohenbudberger Straße und dem Rhein betrifft das Rheinufer nordöstlich des Uerdinger Zentrums. Bei der Planung geht es um die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Aufwertung einer in der Vergangenheit gewerblich/industriell genutzten Brachfläche. Entsprechend ihrer stadträumlichen Lage zwischen dem gewerblich und industriell genutzte Chempark im Norden und dem Uerdinger Stadtkern im Süden soll der nördliche Teil des Plangebiets mit vier Gewerbegebieten und der mittlere und südliche Teil mit einem gegliederten Mischgebiet überplant werden. Die Gewerbegebiete sollen hinsichtlich des von ihnen ausgehenden Emissionspotenzials über feinsteuernde Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung von Norden nach Süden abgestuft werden. Durch diese Abstufung soll ein Nutzungskonflikt zwischen dem nur gewerblich nutzbaren Bereichen im Plangebiet und dem auch dem Wohnen dienenden Mischgebiet auf der Planebene bewältigt werden. In bestimmten Bereichen mit Vorlärm-Vorbelastung wird Wohnnutzung nicht zulässig sein. In Bereichen, in denen Wohnnutzung zulässig sein soll, die allerdings bereits mit hohen gewerblichen Lärmemissionen belastet sind, sind öffenbare Fenster und damit Emissionsorte ausgeschlossen. Alternativ sind für diese Bereiche bauliche Fenstergestaltungen zulässig, bei denen durch technische Vorkehrungen sichergestellt sein soll, dass an dem maßgeblichen Emissionsort vor einem dann öffenbaren Fenster die einschlägigen Emissionswerte eingehalten werden. Hierdurch soll den Interessen der Betriebe im Chempark an einer uneingeschränkten Fortsetzung ihre gewerbliche Tätigkeit Rechnung getragen werden. Da im Chempark auch sogenannte Störfall-relevante Betriebe vorhanden sind, soll innerhalb eines Sicherheitsabstandes eine öffentliche Nutzung von Gebäuden nicht zulässig sein.
Parallel zu dem Bebauungsplanverfahren finden Gespräche zwischen im Chempark ansässigen Betrieben und den Eigentümern für die Neubebauung vorgesehenen Grundstücke statt, die zum Ziel haben, die Betriebe zusätzlich zu den Festsetzungen im Bebauungsplan in ihrem Bestand und ihren Entwicklungsmöglichkeiten dadurch abzusichern, dass zu ihren Gunsten Grunddienstbarkeiten privatrechtlich vereinbart werden.
Die FDP-Fraktion misst diesen Gesprächen eine hohe Bedeutung zu, um die tausenden Arbeitsplätze im Chempark (im Hinblick auch auf die hohe Arbeitslosigkeit in Krefeld) abzusichern.
- Bebauungspläne und Regionalplan
Nach ausführlichen Vorberatungen im Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung fasste der Stadtrat ohne größere Aussprache folgende Beschlüsse:
- Bebauungsplan Nr. 837 – Hülser Straße/nordwestlich Weggenhofstraße: Änderung des Geltungsbereiches sowie der Zielsetzung und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 848 (V) – Dahlerdyk/Vater-Jahn-Straße: Einleitender Beschluss abgelehnt.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 855 (V) – zwischen Rott und Hüttenallee: Einleitender Beschluss abgelehnt.
- Landschaftspark West/Änderung des Regionalplans im Bereich KR 01 (Am Obergplatz/Ottostraße): Einleitung von Schritten zur Aufstellung eines Regionalplanänderungsverfahrens mit dem Ziel KR 01 (Am Obergplatz/Ottostraße) als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“, „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ und „Grundwasser- und Gewässerschutz“ darzustellen.
- Radverkehrskonzept Krefeld: Beschluss zurückgestellt
Da die Absicht besteht, die Änderungsanträge, Ergänzungsanträge und Anmerkungen aus den Bezirksvertretungen (Anlage 2) im weiteren Verfahren zu berücksichtigen, würden Beschlüsse zum Radverkehrskonzept entsprechend der Vorberatung im Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung zurückgestellt.
Anlage 2
https://ris.krefeld.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQ617VrIoBHxKVH65_hE-kPIwyoL1dKdNW2SAdwj0ROY/Aenderungsantraege_und_Ergaenzungen_der_neun_Bezirksvertretungen.pdf
- Gründung eines Fachbereichs für E-Goverment und Informationstechnik beschlossen
Entsprechend der Vorberatungen im Ausschuss für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit am 01.02.2023 beschloss der Stadtrat die Gründung eines eigenen Fachbereiches E-Goverment und Informationstechnik. Denn für die moderne, wirtschaftliche und leistungsfähige digitale Verwaltung bedarf es nicht nur der Bereitstellung von Technik, sondern auch organisatorischer Verbesserungen. Hierfür legt die Verwaltung einen besonderen Fokus auf die Überprüfung, Optimierung und Standardisierung der Arbeitsprozesse. IT, Organisation und Prozessmanagement wirken hier eng zusammen, um dokumentierte und zukunftsfähige IT-Prozesse für die Bearbeitung zu schaffen. Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitsprozesse und das mobile Arbeiten lassen außerdem die Anforderungen an die IT-Sicherheit kontinuierlich steigen. Vor dem Hintergrund immer neuer Cyberangriffe auf öffentliche Infrastrukturen ist der Ausbau des IT-Notfallmanagements und der Aufbau eines Business Continuity Managements für die Aufrechterhaltung des Betriebs, der Prozesse und der Daten erforderlich. Damit entstehen aus der Digitalisierung der Arbeitswelt für die städtische IT neue Aufgabenfelder die nicht nur mit allen Fachbereichen bearbeitet werden müssen, sondern auch einer Intensivierung der Zusammenarbeit und einer verstärkten Koordination mit dem IT-Dienstleiter Kommunales Rechenzentrum Niederrhein bedürfen.
Aufgrund der Bedeutung für die Gesamtverwaltung erscheint es daher gerechtfertigt, Digitalisierung und IT in einem eigenen Fachbereich zusammenzuführen.
- 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln:
Als Gast wird für die FDP-Stadtratsfraktion Ratsherr Dr. Günther Porst an der Veranstaltung teilnehmen, die unter dem Motto „Unsere Städte – Gemeinsam neue Wege wagen“ steht.
Newsletter 8/2022
Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
mit diesem letzten Newsletter des Jahres 2022 informieren wir Sie über die Stellungnahme der Stadtratsfraktion FDP-Die Liberalen zum Haushaltsplan 2023 sowie die daran anschließende mittelfristete Finanzplanung.
Die ersten beiden Monate des Jahres 2023 werden im Rat vor allem von den Haushaltsberatungen geprägt sein. Nachdem im Dezember des zur Neige gehenden Jahres die Bezirksvertretungen die Möglichkeit haben, zu den Planungen Stellung zu nehmen, werden im Januar und Februar 2023 die Ratsausschüsse gefragt sein.
Im Namen meiner Ratskollegen Paul Hoffmann und Dr. Günther Porst, aber auch unserer Mitarbeiterinnen in der Fraktionsgeschäftsstelle Martina Kurpjuweit und Meike Jandeck wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben ein schönes Weihnachtsfest und einen gelungenen Jahreswechsel. In diesem Sinne verbleibe ich bis zum nächsten Jahr
mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Newsletter 7/2022
Newsletter 7/2022
Liebe Leserin,
lieber Leser,
mit diesem Newsletter der Fraktion FDP-Die Liberalen informieren meine Fraktionskollegen Paul Hoffmann und Dr. Günther Porst sowie ich über die November Sitzung des Krefelder Stadtrates.
Schwerpunktthemen waren
- die Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2023
- die Einrichtung des Drogenhilfezentrums in Krefeld
- die Änderung der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt öffentlichen Rechts.
Diese Themen stehen deshalb ganz am Anfang dieses Newsletters, der aber auch über weitere interessante Beratungen und Beschlüsse des Stadtrates informiert.
Der nächste (voraussichtlich) letzte Newsletter für dieses Jahr erfolgt nach der Ratssitzung, die für den 07.12.2022 geplant ist.
Zunächst einmal hoffen wir, Ihnen einige interessante Information geben zu können und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
1.) Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2023
Der vom Stadtkämmerer Ullrich Cyprian (CDU) aufgestellte und vom Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2023 sowie der Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Krefeld wurden eingebracht und zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse verwiesen.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2023, der für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt die voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen enthält, soll im Ergebnisplan mit
- dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.044.050.443 Euro und
- dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf 1.042.456.474 Euro
festgesetzt werden.
Nach der Planung wird er also einen knappen Überschuss erzielen.
Der Gesamtbetrag der Kredite, dessen Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, soll auf 29.675.286 Euro, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in den künftigen Jahren erforderlich ist, auf 112.642.400 Euro festgesetzt werden. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll auf 520 Mio. Euro festgesetzt werden.
Die Gemeindesteuersätze sollen im nächsten Jahr unverändert bleiben, das heißt die Grundsteuer für, finanz- und forstwirtschaftliche Betriebe mit 265 von Hundert, für Grundstücke auf 533 von Hundert und die Gewerbesteuer mit 480 von Hundert.
Aus der Haushaltsrede des Kämmerers wurde auch deutlich, dass in 2024 auf das Eigenkapital zurückgegriffen werden muss.
Die Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel in Höhe von 8.960 Euro wurde mehrheitlich auf Antrag der FDP-Fraktion zunächst einmal zurückgestellt. Damit konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrer Auffassung durchsetzen, dass die sogenannten bezirksbezogenen Haushaltsmittel im Zusammenhang mit dem Gesamtetat beraten und beschlossen werden müssen.
Den veränderten „Marktbedingungen“ war der Beschluss geschuldet, dass für das laufende Jahr Mittel für Zinsaufwendungen an Kreditinstitute nachbewilligt wurden, und zwar in Höhe von 540.000 Euro.
Durch die Anhebung des EZB-Leitzinses bzw. des EZB-Einlagezinses hat sich die Situation bei der Aufnahme von Liquiditätskrediten auf dem Tagesgeldmarkt verändert. Angesichts der hohen Inflationsrate und der Erhöhung des Leitzinses durch die US-Notenbank ist von weiteren Zinserhöhungen in der Eurozone bis zum Jahresende auszugehen. Die Stadt erhält bei der Aufnahme von Liquiditätskrediten keine Negativzinsen, sondern muss stattdessen für die Aufnahme von Krediten Zinsen zahlen. Aus diesem Grund wurden bereits mit Nachbewilligungsverfügung im August dieses Jahres insgesamt 100.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt. Eine vorsichtige Schätzung des voraussichtlich durchschnittlichen Liquiditätsbedarf unter Berücksichtigung einer eventuell noch steigenden Zinsentwicklung hat ergeben, dass bis zum Jahresende (mindestens) weitere 540.000 Euro benötigt werden.
In erweiterter Runde wird sich die FDP-Fraktion in einer Haushaltsklausur Ende des Monats mit der Haushaltsplanung beschäftigen. Die Haushaltsberatungen beginnen ab dem 01.12.2022 in den Bezirksvertretungen.
2.) Einrichtung eines Drogenhilfezentrums in Krefeld
Zum geplanten Drogenhilfezentrum an der Schwertstraße fasste der Stadtrat zwei Beschlüsse, bei denen die FDP-Fraktion unterschiedlich votierte.
Bei dem Beschluss, das Drogenhilfezentrum auf der Schwertstraße einzurichten, enthielt sich die FDP-Fraktion. Hierfür gab es zwei Gründe: Zum einen fehlt (noch immer) die vorläufige Genehmigung des Landesgesundheitsministeriums. Zum anderen sind zwar in dem Maßnahmenkatalog auch suchtvorbeugende Maßnahmen in Krefelder Schulen, Jugend- und Familienzentren vorgesehen, die dazu erarbeiteten Verfahrensvorschläge und die Finanzierung lagen aber nicht vor. Sie sollen nachgereicht werden. Der Kämmerer kündigte an, für die Finanzierung der suchtvorbeugenden Maßnahmen einen Veränderungsnachweis zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2023 vorzulegen. Wann dieser Veränderungsnachweis im Laufe der Haushaltsberatungen vorgelegt wird, und in welcher Höhe dabei eine Finanzierung für die suchtvorbeugenden Maßnahmen vorgesehen ist, bleibt aber offen.
Bereits im Juli 2022 hatte aber die Fachstelle für Suchtvorbeugung der Alkohol- und Drogenhilfe des Caritas-Verbandes für die Region Krefeld e.V. das Konzept für suchtvorbeugende Maßnahmen in Krefelder Schulen, Jugend- Familienzentren vorgelegt, das sie in Zusammenarbeit mit einer Abteilung des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung der Stadt und mit dem Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz der Polizei Krefeld erstellt hatte Am 13.10.2022 hatte die Caritas dann die Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts genannt und dabei auch dafür entstehende Personal- und Sachkosten beziffert, die sich für das Jahr 2023 auf 170.782,97 Euro belaufen sollen.
Obwohl die FDP-Fraktion immer wieder betont hatte, dass sie der Inbetriebnahme des Drogenhilfezentrums auf der Schwertstraße nur zustimmen kann, wenn die Maßnahmen für die suchtvorbeugenden Maßnahmen finanziert werden, legte der Kämmerer seinen Entwurf für die Haushaltssatzungen 2023 ohne einen Finanzierungsvorschlag für diese Maßnahmen vor und beließ es bei der allgemeinen Ankündigung, dies in einem Veränderungsnachweis nachzuholen.
Diesem Vorgehen konnte die FDP-Fraktion nicht ihre Zustimmung geben.
Sie konnte deshalb nur ihre Zustimmung zu dem vorgelegten Konzept „Suchtvorbeugende Maßnahmen in Schulen, Jugend- und Familienzentren“ geben.
3.) Änderung der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt öffentlichen Rechts
Der umstrittene Kommunalbetrieb soll im nächsten Jahr – zunächst einmal – seine Arbeit mit einer geänderten Satzung fortsetzen, die erforderlich ist, um ab dem 01.01.2024 den Anfall von Umsatzsteuer zumindest zu begrenzen. Dazu will die Stadt dem Kommunalbetrieb Aufgaben in größerem Umfang als bisher zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen; Personal, das für den Kommunalbetrieb tätig ist, soll nicht mehr von der Stadt gestellt bzw. beigestellt werden, sondern direkt beim Kommunalbetrieb beschäftigt sein.
Auf Initiative der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, der sich die SPD-Fraktion anschloss, soll aber Ende des Geschäftsjahres 2023 eine Evaluation mit externer Unterstützung durchgeführt werden. Diese Evaluation soll auch die Änderung der Rechtsform in einen Eigenbetrieb oder eigenbetriebsähnliche Einrichtung oder die Rückführung der Aufgaben in die Kernverwaltung prüfen. Die Ergebnisse sind dem Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes vorzulegen; auf Vorschlag der FDP-Fraktion auch dem Finanz- und Beteiligungsausschuss des Stadtrates spätestens bis zum 30.03.2024. Die FDP-Fraktion setzte bei der Beschlussfassung auch durch, dass Gegenstand der Evaluation unter anderem der Vergleich mit den früheren Aufwendungen für die Aufgabenwahrnehmung durch die Kernverwaltung und der tatsächliche Anfall von Umsatzsteuer sein sollen.
Darüber hinaus setzte die FDP-Fraktion durch, dass der Rat seine Rechnungsprüfung mit der Prüfung der Betätigung der Stadt in der Rechtsform Anstalt öffentlichen Rechts beauftragen kann.
Ebenso setzte die FDP-Fraktion durch, dass die Entscheidungsrechte der Bezirksvertretungen gewahrt werden müssen, auch soweit die Stadt Aufgaben dem Kommunalbetrieb zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung überträgt, ebenso die Rechte des Finanz- und Beteiligungsausschusses.
4.) Festsetzung einer neuen Fußgängerzone im Bereich des Joseph-Beuys-Platzes
Gegen die Stimmen der FDP-Fraktion beschloss der Rat, das straßenrechtliche Teileinziehungsverfahrens (Umwidmung) des „Joseph-Beuys-Platzes“ sowie eines Teilbereichs des Karlsplatzes zum Fußgängerbereich.
Mit dieser Beschlussfassung wurde der Weg freigemacht für die endgültige Unterbrechung des Westwalls, und zwar auf beiden Fahrbahnseiten vor dem Kaiser-Wilhem-Museum.
Die Folge sind Umgehungsverkehre auf dafür nicht ausgelegten Straßen. Vor allem aber verstößt die Einziehung des Straßenzuges gegen die Kulturhistorische städtebauliche Analyse, die der Stadtrat erst vor wenigen Monaten beschlossen hat. Die Einziehung widerspricht darüber hinaus der von der Verwaltung betriebenen Verkehrsplanung, zu der auch ein sogenannter Innenring und damit auch der Westwall gehört.
Die Beschlussfassung macht auf erschreckende Weise deutlich, wie konzeptionslos die Stadt- und Verkehrsplanung in Krefeld – weiterhin – verfolgt wird.
- Bebauungsplan Nr. 550 – Fette Henn/Hinter der Papenburg
Gegen die Stimmen der FDP-Fraktion (und der SPD-Fraktion) wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens und die Aufhebung des einleitenden Beschlusses gefasst.
Dies war der Preis dafür, dass die Grünen in der Bezirksvertretung Hüls den CDU-Ratsherrn Timo Kühn zum Bezirksvorsteher mitwählten, der allerdings Mitte der Wahlperiode sein Amt an den Co-Vorsitzenden der grünen der Stadtratsfraktion Thorsten Hansen abgeben muss.
FDP und SPD, die früheren Kooperationspartner der Grünen in der Bezirksvertretung Hüls, stimmten gegen die Einstellung des Verfahrens, um die Möglichkeiten einer behutsamen Nachverdichtung weiter „ausloten“ zu können.
- Krefelder Klimapakt von Stadt, Wirtschaft und Wissenschaft
Der Stadtrat beschloss eine mit „Krefelder Klimapakt von Stadt, Wirtschaft und Wissenschaft“ überschriebene Vereinbarung und beauftragte die Verwaltung, die darin beinhalteten Übereinkünfte umzusetzen.
Der Sektor Industrie und Gewerbe hat laut dem Klimaschutzkonzept „KrefeldKlima 2030“ erhebliche Anteile an den CO2-Emissionen der Stadt Krefeld. Der „Krefelder Klimapakt“ soll Unternehmen (sogenannte „Klimapartner“) bei der Umsetzung von betrieblichen Klimaschutzmaßnahmen unterstützen.
Die geplanten Maßnahmen (z.B. kostenlose Energieberatung inklusive Erstellung einer C02-Ausgangsbilanz, Förder- und Vernetzungsangebote) sollen positive Auswirkungen auf die Treibhausgas-Emissionen der Unternehmen und damit auch auf die Treibhausgas-Emissionen der Gesamtstadt Krefeld haben. Der Krefelder Klimapakt soll einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2035 haben.
Der „Krefelder Klimapakt“ ist auf Initiative der Stadt Krefeld mit den als Initialpartnern bezeichneten Partner
- Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
- Handwerkskammer Düsseldorf
- Kreishandwerkerschaft Niederrhein Krefeld/Viersen/Neuss
- Hochschule Niederrhein
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld
erarbeitet worden.
Unternehmen sollen ab Frühjahr 2023 Klimapartner werden.
Um der Erreichung der Klimaneutralität schon im Jahre 2035 einen realistischen Rahmen zu geben, beantragte FDP-Ratsherr Dr. Günther Porst, das die Verwaltung mit einem Stufenplan beauftragt wird, um dieses Ziel zu erreichen. Der Stadtrat stimmte diesem Antrag zu.
- Breitbandanbindung von Schulstandorten sowie die Beschaffung von CO2-Messgeräten in Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche
Der Stadtrat stimmte der öffentlichen Ausschreibung für den Anschluss von 24 Krefelder Schulstandorten mit Bandbreiten von mindestens 1 GBit/s symmetrisch über ein Gesamtauftragsvolumen von 1 Mio. Euro brutto für das Kalender 2023 zu. Weiterhin stimmte der Stadtrat der europaweiten öffentlichen Ausschreibung für die Beschaffung von CO2-Messgeräten zu, die in Betreuungs-, Schul- und Aufenthaltsräumen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen sowie Sporthallen Verwendung finden sollen.
Newsletter 6/2022
Newsletter 6/2022
Liebe Leserin,
lieber Leser,
Im Mittelpunkt der Sitzung des Krefelder Stadtrates am 14.09.2022 standen
- das Stärkungspaket Innenstadt – Handlungsprogramm für eine attraktivere Krefelder Innenstadt und
- das Drogenhilfezentrum an der Schwertstraße.
Diese Themen bilden deshalb auch den Schwerpunkt dieses Newsletters. Weitere Themen sind die geplante Neuabgrenzung des Bundestagswahlkreises 114 Krefeld II/Wesel II, der Umzug der Mosaikschule zur Prinz-Ferdinand-Straße, die Verwendung der Sportpauschale, der Widmungsstatus der Hüttenallee, die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an den früheren Oberbürgermeister Pützhofen sowie Um- bzw. Nachbesetzungen in Ausschüssen.
Meine Fraktionskollegen Paul Hoffmann und Dr. Günther Porst und ich hoffen, dass aus den Beiträgen unser Einsatz in den kommunalpolitischen Fragen, bei denen wir die Interessen der Bürger zu vertreten haben, deutlich wird.
Der nächste Newsletter erfolgt nach der Ratssitzung am 17.11.2022.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
- Stärkungspaket Innenstadt – Handlungsprogramm für eine attraktivere Innenstadt
Nach langem Ringen um eine gemeinsame Beschlussfassung hat der Rat auf Antrag von SPD, Grünen und FDP sowie CDU, das von Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) vorgelegte Handlungsprogramm „Stärkungspaket Innenstadt“ grundsätzlich beschlossen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage dieses Handlungsprogrammes die Maßnahmen vorzubereiten und zur Beratung und Beschlussfassung den zuständigen Gremien vorzulegen.
Die Einzelheiten des Handlungsprogrammes finden Sie unter
Deshalb an dieser Stelle folgende Hinweise:
- Der Handelsverband sowie die Werbegemeinschaft Krefeld befürworten das Handlungsprogramm und baten die Mitglieder des Stadtrates ausdrücklich darum, dieses in der Ratssitzung am 14.09.2022, wie vorgelegt, zu beschließen.
- wirstadt.org, ein Zusammenschluss von engagierten Bürgern, die sich vor allem für eine bessere Stadtplanung und Stadtgestaltung einsetzen, mahnte an, im Zusammenhang mit dem Handlungskonzept auf das im März 2022 vom Rat beschlossene Entwicklungskonzept für die Innenstadt, die sogenannte Kulturhistorische städtebauliche Analyse, zu achten, das „für die weiteren Planungsprozesse der Innenstadt zu berücksichtigen ist“, so der damalige Beschluss des Stadtrates. Nach Ansicht von wirstadt.org sind die vorgeschlagenen Investitionen in die Gestaltung nicht mit dem beschlossenen kulturhistorisch-städtebaulichen Leitbild für die Innenstadt abgestimmt. wirstadt.org empfiehl deshalb, in dem Handlungskonzept vorgeschlagene Maßnahmen mit der Kulturhistorischen städtebaulichen Analyse abzustimmen, „um weiteres Flickwerk und planerische Fehlinvestitionen im bereits heute sehr heterogenen Stadtbild zu vermeiden.“ Die FDP-Fraktion brachte diesen Gesichtspunkt in die Diskussion um das Handlungskonzept ein, der nach ihrer Ansicht bei der weiteren Beratung und Beschlussfassung der im einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen unbedingt berücksichtigt werden muss.
- Die FDP-Fraktion wies weiterhin darauf hin, dass die Werbegemeinschaft Krefeld bereits vor der diesjährigen Sommerpause eine sogenannte quick wins-Liste für die Innenstadt mit folgenden Vorschlägen erarbeitet hat:
Einrichtung eines bewachten Fahrradparkplatzes
Regelmäßige Sauberkeitsaktion in der Innenstadt
Durchsetzung der Werbesatzung
Mobile Grüninseln
Belebung Behnisch-Umfeld
Verlagerung des Westwallmarktes auf den Dionysiusplatz
Ausreichende Anzahl öffentlicher Toiletten
Aufstellung von Parkautomaten für bargeldlose Bezahlung
Einrichtung einer Alkoholverbotszone im öffentlichen Raum
Unterbindung der Nutzung der Flächen für die Außengastronomie als „Winterlager“
Verbesserung der Pflege der Außengastronomie-Flächen
Aufstellen von Blumensäulen (flower-tower wie in der Vergangenheit)
Ansprechendere Gestaltung von Baumscheiben und Beeten
Anstrahlung des Hauptbahnhofs / Beleuchtung der Turmuhr
Organisation eines Abendmarktes auf dem Dionysiusplatz
Nachdem diese Vorschläge in einer Sitzung des Aktivkreises Innenstadt (mit Verwaltung, Handelsverband, Werbegemeinschaft, IHK) befürwortet wurden, sollten sie – so der Wunsch der FDP-Fraktion - beim Handlungskonzept Innenstadt besondere Berücksichtigung finden.
- Unter den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen finden sich im Handlungsfeld Ordnung der Erlass einer Allgemeinverfügung zum Verzehrverbot alkoholischer Getränke im Bereich der Innenstadt und der Erlass einer weiteren Allgemeinverfügung zum Betteln in der Innenstadt. Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass in der aktuellen Ordnungsbehördlichen Verordnung in § 2 aufgeführte Verhaltensweisen mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden können. Dies sind: zum einem Störungen in Verbindung mit Alkohol- oder Drogenkonsum (z. B. Verunreinigung, Grölen, Belästigung von Personen, Gefährdung Anderer durch Herumliegenlassen von Flaschen) zum anderen aggressives Betteln (z.B. unmittelbares Einwirken auf Personen durch „in den Weg stellen“ oder Anfassen) oder Betteln mit Kindern. Angesichts dieser Rechtslage muss die Verwaltung darlegen, weshalb diese Verbote sich als ungeeignet erwiesen haben, falls ja ob es weniger schwerwiegende Maßnahmen als den Erlass von Allgemeinverfügungen gibt – und ob der Erlass solcher Allgemeinverfügungen verhältnismäßig ist. Mit anderen Worten: Niemanden wäre damit gedient, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die nicht ausreichend begründet sind und deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gerichten scheitern werden.
- Drogenhilfezentrum an der Schwertstraße
Der Grundsatzbeschluss für die Einrichtung des Drogenhilfezentrums an der Schwertstraße ist gefasst – der endgültige Beschluss erfolgt aber erst in der Ratssitzung am 17.11.2022, wenn nach aktueller Terminplanung die Haushaltsplanung 2023 und die mittelfristige Finanzplanung in den Rat eingebracht werden sollen. Nach dem die Verwaltung – endlich – das von der FDP-Fraktion geforderte Konzept für suchtvorbeugende Maßnahmen in Krefelder Schulen, Jugend- und Familienzentren dem Sozialausschuss am 13.09.2022 zur Beratung und Kenntnisnahme vorgelegt hatte und dort auf die grundsätzliche Zustimmung unseres Sprechers, Dr. Robert Schäfer, stieß, beschloss der Stadtrat auf Antrag der FDP-Fraktion, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der in dem Konzept aufgeführten Maßnahmen dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Soziales in einer gemeinsamen Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen – und dabei auch die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Die Verwaltung wurde weiterhin auf Antrag der FDP-Fraktion beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der Beratungen und Beschlussfassungen in den Ausschüssen in der Planung für den Haushalt 2023 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen. Schließlich beschloss der Stadtrat auf Antrag der FDP-Fraktion, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, maßnahmenbezogen die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung des im Februar beschlossenen Konzeptes zur nachhaltigen Aufwertung und Entwicklung des Quartiers rund um den geplanten Standort des Drogenhilfezentrums im Haushalt 2023 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.
Erst nachdem der Stadtrat diese Beschlüsse gefasst hatte, wurde der Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 459 2. Änderung – Hansastraße / Mariannenstraße / Schwertstraße / beiderseits Philadelphiastraße / Voltastraße / Bundesbahn gefasst. In der vorhergehenden Diskussion wurde von keiner Fraktion die Sinnhaftigkeit eines Drogenhilfezentrums als solche in Abrede gestellt, „nur“ der Standort Schwertstraße. CDU und AFD, die den Standort Schwertstraße ablehnten, äußerten sich nicht dazu, wo „alternativ“ zur Schwertstraße – das Drogenhilfezentrum angesiedelt werden soll.
Deshalb drängte sich der Eindruck einer „Sankt-Florians“ Haltung der beiden Fraktionen auf.
- Geplante Neuabgrenzung des Bundestagswahlkreises 114 Krefeld II/Wesel II
Nachdem die FDP-Fraktion bereits sofort nach Bekanntwerden der Vorschläge ihr Bedenken gegen die Neueinteilung des Bundestagswahlkreises öffentlich geäußert hatte, fasste der Stadtrat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters folgenden Beschluss:
- Es ist ein eigener Bundestagswahlkreis für Krefeld anzustreben, um wieder möglichst zu einer Einheit von Stadtgebiet und Wahlkreis zu kommen.
- Sollte eine Aufteilung des Stadtgebietes auf mehrere Wahlkreise mit dem Umland erforderlich bleiben, ist darauf zu achten, dass Krefeld einen wesentlichen Teil der jeweiligen Wahlkreise repräsentiert.
- Eine kleinteilige Aufteilung auf mehrere Wahlkreise ist abzulehnen.
- Die im Raum stehende Bildung eines gemeinsamen Wahlkreises mit der Stadt Moers und Teilen der Stadt Duisburg wird abgelehnt.
- Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die vorgenannten Positionierungen des Krefelder Stadtrates gegenüber dem Vorsitzenden der Bundeswahlkreiskommission, der Bundesinnenministerin und dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Krefelder Abgeordneten im Landtag Nordrhein-Westfalen und dem Bundestag zu vertreten.
Dabei hofft die FDP-Fraktion insbesondere auf die Unterstützung durch ihren niederrheinischen FDP-Landtagsabgeordneten Dietmar Brockes sowie ihren Krefelder Bundestagsabgeordneten Otto Fricke.
- Verwendung der Sportpauschale
Nach ausführlicher Vorberatung im Sportausschuss, in die sich insbesondere der sportpolitische Sprecher der FDP-Stadtratsfraktion Paul Hoffmann einbrachte, beschloss der Stadtrat folgende Verwendung der Sportpauschale:
- Die Sanierungsmaßnahme des SSF Aegir Uerdingen 07 e.V. auf der Anlage an der Duisburger Straße 383 auf Basis der dargestellten Gesamtkosten sowie des vereinsseitig aufgestellten Finanzierungsplanes aus Mitteln der Sportpauschale des Landes für das Jahr 2022 in Höhe von 20.000 Euro zu fördern.
- Die Sanierungsmaßnahme des SV Krefeld 1972 e.V. auf der Anlage an der Palmstraße 8 auf Grundlage des vorgelegten Angebotes aus Mitteln der Sportpauschale des Landes für das Jahr2022 in Höhe von 32.000 Euro zu fördern.
- Dem SC Bayer 05 Uerdingen e.V. für infrastrukturelle Maßnahmen, u.a. für den Aufbau eines Leistungszentrums und für den Neubau eines Kunstrasenplatzes, auf der vereinseigenen Anlage am Löschenhofweg aus Mitteln der Sportpauschale des Landes für das Jahr 2022 und aus Restmittel aus Vorjahren in einer Gesamthöhe von 260.000 Euro zu fördern; darüber hinaus die Maßnahme in den Jahren 2023 bis 2026 mit jährlich 260.000 Euro aus Mittel der Sportpauschale zu fördern.
- Umzug der Mosaikschule, Standort Hofstraße, zur Prinz-Ferdinand-Straße
Auf Empfehlung der Verwaltung beschloss der Stadtrat, dass die Grundschule Mosaikschule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule , Standort Hofstraße 45, zum 09.01.2023 in das Hauptschulgebäude, Prinz-Ferdinand-Straße 155, dauerhaft umzieht.
Ursprünglich war der Umzug bereits für Oktober 2022 geplant, aber aufgrund der Verzögerung der Herrichtung des ehemaligen Hauptschulgebäudes auf der Prinz-Ferdinand-Straße nicht zu realisieren. Sowohl das an der Hofstraße neu geplante „Haus der Bildung“ als auch die Herrichtung der Hauptschule an der Prinz-Ferdinand-Straße lassen sich im ursprünglich vorgesehenen Zeitraum nicht realisieren. Es ist davon auszugehen, dass der Krefelder Steuerzahler allein durch die infolge der Verzögerung entstehenden Baukostensteigerungen mit beträchtlichen Summen herhalten muss.
- Widmungsstatus der Hüttenallee
Anlässlich der Aufhebung von Festsetzungen aus dem Rezess in der Umlegungssache von Crefeld-Vreed aus dem Jahre 1924 sowie über die Aufhebung des Planes über Verlegung eines Interessentenweges im Jahr 1934 wurde festgestellt, dass die Hüttenallee nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist. Dies war eine große Überraschung für die Mitglieder der Bezirksvertretung Ost, in der Ratsherr Paul Hoffmann Sprecher der FDP-Fraktion ist, als die Bezirksvertretung sich am 23.08.2022 mit dem Vorgang zu befassen hatte.
Die öffentliche Widmung der Hüttenallee muss nun schleunigst nachgeholt werden.
- Personalia
- a) Der Stadtrat beschloss den früheren Oberbürgermeister Dieter Pützhofen in Anerkennung und Würdigung seiner herausragenden Verdienste um die Stadt Krefeld das Ehrenbürgerrecht zu verleihen.
Dieter Pützhofen wurde in Krefeld geboren, besuchte hier die Realschule und absolvierte eine Lehre als Betriebsschlosser bei den Deutschen Edelstahlwerken. Nach dem Besuch des Abendgymnasiums und dem Studium der Pädagogik unterrichtete er als Lehrer und wurde dann Grundschulrektor, bevor er von 1977 bis 1990 als Schulrat und Schulamtsdirektor im Kreis Neuss tätig war.
Am 14. Mai 2022 vollendete er sein 80. Lebensjahr.
Erstmals in den Krefelder Stadtrat gewählt wurde er 1975. Bereits ein Jahr später ernannte ihn die CDU-Stadtratsfraktion zu ihrem Vorsitzenden. Das Amt des ehrenamtlichen Oberbürgermeisters hatte er von 1982 bis 1989 und von 1994 bis 1999 inne. Von Oktober 1999 bis Oktober 2004 leitete er als erster hauptamtlicher Oberbürgermeister die Geschicke der Stadt. In den 17 Jahren als Oberbürgermeister hat Dieter Pützhofen Akzente gesetzt, Entscheidungen vorbereitet und ausgeführt, die das Gesicht der Stadt verändert haben. Er hat entscheidenden Anteil an der Entwicklung seiner Stadt genommen und seinen Einfluss stets zum Wohle der Bürgerschaft und des Gemeinwesens geltend gemacht.
Die Interessen der Stadt Krefeld hat er auch überregional und bundesweit vertreten. Er war von 1985 bis 1987 Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Rheinland sowie erster stellvertretender Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Von 1990 bis zu seiner Wahl zum hauptamtlichen Oberbürgermeister 1999 gehörte er als Abgeordneter dem Deutschen Bundestag an.
Seine Kenntnisse und Fähigkeiten führten Dieter Pützhofen in leitende Positionen in den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Gremien. So war er Vorsitzender des Regionalrates Düsseldorf, Vorsitzender des rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes, stellvertretender Vorsitzender des Städtetages Nordrhein-Westfalen und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Städtetages.
Zu den Schwerpunkten seiner stets auf das Gesamtwohl der Stadt ausgerichteten Kommunalpolitik gehörten die Wirtschaftsförderung, die Stadtgestaltung sowie die Regionalpolitik. Er setzte sich ebenfalls sehr für die Kultur in seiner Heimatstadt ein.
- b) Auf Vorschlag der FDP-Stadtratsfraktion beschloss der Stadtrat, in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung Frau Dr. Dorothee Pietzko, Dr. Klaus-Peter Kehren als 1. stellvertretendes Mitglied zu berufen.
Ebenso beschloss der Stadtrat, Frau Destina Önal als Mitglied und Dr. Klaus-Peter Kehren als 1. stellvertretendes Mitglied, Dr. Robert Schäfer als 2. stellvertretendes Mitglied in den Integrationsausschuss zu berufen.
Franziska Lesch wird im Jugendhilfeausschuss die persönliche Vertretung für Hans-Christian Tenberg übernehmen.
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurde Dr. Klaus-Peter Kehren als 1. stellvertretendes Mitglied berufen.
Newsletter 5/2022
Liebe Leserin, lieber Leser,
seit der Neuauszählung der Stimmen und der dadurch bedingten Veränderung der Sitzverteilung im Stadtrat verfügen weder Rot-Grün noch Schwarz-Grün über eine eigene Mehrheit, ebenso wenig Schwarz-Gelb.
Eine Mehrheitsbildung mit der AFD kommt nicht in Betracht. Eine Mehrheitsbildung mit Ratsgruppen und Einzelvertretern wäre als Dauerlösung instabil.
Ganz im Gegensatz zu ihrer Flexibilität in den Stadtbezirken sind die Krefelder Grünen zu einer Mehrheitsbildung mit der CDU im Rat nicht bereit. Im Gegensatz zu SPD und Grünen haben die Liberalen keinen Koalitionsvertrag geschlossen.
Im Ergebnis hat sich daraus eine informelle Abstimmung und Kooperation zwischen SPD, Grünen und FDP ergeben. Mehr nicht. Weniger sollte es aber auch nicht sein, soweit die liberale Handschrift auch erkennbar bleibt.
Zur liberalen Handschrift gehört, dass die haushaltstragende Mehrheit von SPD, Grünen und FDP (gegen den Widerstand der Kämmerei) beschlossen hat, zukünftige Generationen nicht durch die ratenweise Tilgung auf 50 Jahre mit kommunalen Schulden zu belasten, die daraus resultieren, das mittels einer vom Land ermöglichten Bilanzierungshilfe Corona bedingte Aufwendungen aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert werden können. Allein das Zinsrisiko wäre bei einer so langen Laufzeit nicht kalkulierbar.
Mit anderen Worten:
Diese Schulden müssen nach Beendigung der Bilanzierungshilfe über die Rücklage oder durch Einbuchung in das immer noch stattliche Eigenkapital oder durch die Aktivierung stiller Reserven bewältigt werden. Letzteres ist eine Möglichkeit, die in den kommenden Wochen geprüft wird.
Zur Mitte der Sommerpause sieben stichwortartige Informationen zu Projekten und Vorhaben, die in den nächsten Wochen und Monaten anstehen:
- Drogenhilfezentrum
Die FDP hat sich noch im Kommunalwahlkampf – unter Berufung auf die Stellungnahme der Caritas – gegen die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes ausgesprochen. Stattdessen haben wir ein verstärktes Streetworking durch die Caritas und ein kommunales Drogenpräventionskonzept befürwortet. Nachdem die Caritas ihre Position zum Drogenkonsumraum geändert hat, haben wir uns mit einem Drogenhilfezentrum einverstanden erklärt, also einem Konsumraum verbunden mit dem Angebot von Hilfestellungen für Drogenabhängige. Bedingung für unsere Zustimmung zu einem solchen Drogenhilfezentrum ist für uns das Konzept der kommunalen Drogenprävention. Denn jedenfalls für uns ist klar:
Ein Drogenhilfezentrum und ein Drogenkonsumbereich haben nur einen palliativen Effekt. Um zu verhindern, dass Menschen drogenunabhängig werden, müssen frühzeitig präventive Maßnahmen ergriffen werden, und zwar nicht nur in Schulen und Jugendzentren, sondern auch in den Familienzentren. Der Stadtrat hat – mehrheitlich – die Forderung der FDP nach einem Drogenpräventionskonzept unterstützt und wartet, ob die Verwaltung ein solches erarbeitet und zur Diskussion stellt.
- Surfpark
Auch wenn die Entscheidung auf das nächste Jahr verschoben wurde, sollte jedem in Verwaltung, Politik, Bürgerschaft und potenziellen Vorhabenträgern klar sein:
Die Zustimmung der FDP hängt von der Erfüllung von drei Bedingungen ab.
- Zum einen muss die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers gesichert sein.
- Zum anderen muss gesichert sein, dass ein Surfpark verkehrlich so erschlossen ist, dass von den Besucherströmen nicht angrenzende Wohnquartiere und Stadtteile beeinträchtigt werden.
-Ausgleichsflächen dürfen nicht zu Lasten ansonsten gewerblich nutzbarer Flächen gehen. Deshalb sollte die Möglichkeit geprüft werden, das früher von der englischen Besatzungsmacht genutzte Kasernengelände im Forstwald als Ausgleichsfläche zu nutzen.
- Grotenburg- Fußballstadion
Der Surfpark, übrigens mit vielen auch gewerblichen Nebenangeboten, soll dort entstehen, wo sich die FDP in der Nähre vor Jahren den Bau eines neuen Fußballstadions vorstellen konnte. Während es für ein solches neues Fußballstadion damals einen potentiellen Investor aus den Niederlanden gab, gibt es diese Perspektive jetzt nicht.
Trotz des Nebeneinanders von Zoo und Fußballstadion, das immer problematischer wird, hat sich die FDP dafür ausgesprochen, die „Grotenburg“ – so schnell wie möglich – viertligatauglich zu machen. Jetzt schon Vorkehrungen für eine spätere Drittligatauglichkeit zu schaffen, macht wenig Sinn. Denn keiner weiß zurzeit, welche Bedingungen seitens des DFB bzw. der DFL zum gegebenen Zeitpunkt gestellt werden. Was den Finanzbedarf, für die Viertligatauglichkeit angeht, wurden letztes Jahr die Kosten auf insgesamt 11.7 Mio. Euro beziffert, von denen bereits 3,5 Mio. Euro verauslagt worden seien.
- Haushalt
Am 14. September werden der Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr und die mittelfristige Finanzplanung für die daran anschließenden Jahre in den Stadtrat eingebracht. In den folgenden Wochen wird der Haushalt in den Ratsausschüssen und Bezirksvertretungen beraten. Der Kämmerer wird sich nach der Einbringung des Haushaltes im Stadtrat für einen ersten Gedankenaustausch zur Verfügung stellen, und zwar in einer Klausurtagung der Fraktion.
Bedingung für unsere Zustimmung zum Haushaltsplan 2022 war eine Verwaltungsvorlage aus der sich ergibt, welche investiven Vorhaben anstehen. Ergebnis war die berühmt-berüchtigte 900-Millionen-Liste von November 2021. In einem Haushaltsbegleitbeschluss hat die haushaltstragende Stadtratsmehrheit von SPD, Grünen und FDP danach die Verwaltung beauftragt, bis zum 30.06.2022 folgende Fragen zu beantworten:
- Durch wen sollen wie wann die in der Liste aufgeführten Investitionsvorhaben realisiert werden?
Wer – das könnten sein: das Zentrale Gebäudemanagement, städtische Töchter, d. h. Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, oder öffentlich-private Projektgesellschaften, PPP oder ÖPP genannt.
Von dem Wer hängt auch das Wie ab, also mit welchen Finanzierungsmöglichkeiten bei der Realisierung von Investitionsvorhaben gearbeitet wird.
Das Zentrale Gebäudemanagement wird über Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt finanziert.
Städtische Töchter verfügen über eigene Finanzierungsmöglichkeiten auf dem freien Markt und können dazu durch Einlage von Grundstücken gestärkt werden.
Die schnellste Möglichkeit, investive Vorhaben zu realisieren, bleibt also die öffentlich private Partnerschaft, am besten in möglichst selbstständigen Projektgesellschaften.
Hinter der Frage des wann „verbirgt“ sich die Erkenntnis, dass die Fülle der investiven Vorhaben nicht in der laufenden Ratsperiode angegangen, geschweige denn realisiert werden kann. Der Realisierungshorizont reicht bis weit in das nächste Jahrzehnt hinein. Bei manchem Vorhaben wird sich aber die Frage stellen, ob es überhaupt in absehbarer Zeit angegangen werden kann und soll.
Nachdem die vom Stadtrat gesetzte Frist (30.06.2022) ohne entsprechende Antwort der Verwaltung verstrichen ist, fordert die FDP von der Verwaltung, dass sie rechtzeitig vor den anstehenden Haushaltsberatungen, also nicht erst mit der Einbringung des Haushaltes am 14.September, die Politik mit Informationen versorgt. Das heißt: spätestens Mitte August nach Beendigung der diesjährigen Schul-Sommerferien! Man darf gespannt sein, ob dies wenigstens der Verwaltung gelingt.
- Stadttheater
Die Sanierung des Stadttheaters in Krefeld steht mit 70 Mio. Euro auf der Investitionsliste, die die Verwaltung im vergangenen Jahr vorgelegt hat.
Aktuell schätzt das Zentrale Gebäudemanagement die Kosten auf 73,5 Mio. Euro ein – als preisgünstigste Variante.
Davon entfallen „nur“ 27 Millionen Euro auf die Sanierung der Technik. Der „Rest“ auf zusätzliche Flächen und die Herrichtung für Symphoniekonzerte.
Da es nach dem Theatervertrag mit der Stadt Mönchengladbach Pflicht der Stadt Krefeld ist, in unserer Stadt eine spielfertige Stätte zur Verfügung zu stellen, hat die FDP Fraktion ihre Zustimmung zu einer Entwurfsplanung erklärt. Festzustellen ist, dass in diesen 73,5 Mio. Euro nicht die Kosten einer Ersatzspielstätte berücksichtigt sind. Das Seidenweberhaus ist eine Option, die aber voraussetzt, dass das Haus zunächst nicht abgerissen wird, um dem Neubau einer Verwaltungszentrale zu weichen.
- Kommunalbetrieb Krefeld
Die Zusammenführung kommunaler Zuständigkeiten auf der 0- bzw. – 1-Ebene im Kommunalbetrieb Krefeld als Anstalt öffentlichen Rechts ist schlüssig. Die Grundidee stimmt, die Rechtsform verhindert die erforderliche Transparenz.
Wann der KBK originär zuständig oder nur Auftragnehmer der Stadt ist, wissen selbst unmittelbar Beteiligte oft nicht. So entstehende Ungewissheiten werden vor allem in den Einwohnerfragestunden der Bezirksvertretungen deutlich, wenn es um berechtigte Beschwerden der Bürger wegen des Zustandes der Straßen, Gehwege und Grünanlagen geht. Der in den Sitzungen anwesende Bürgerservice zeigt sich regelmäßig überfordert. Unklare Zuständigkeiten, wie sie zurzeit zwischen Kernverwaltung und KBK bestehen, schaffen Intransparenz und erschweren die öffentliche Kontrolle, die in einer Demokratie unabdingbar ist.
Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass der KBK durch einen Ratsausschuss kontrolliert wird und dort den Vertretern der Bürgerschaft Rede und Antwort stehen muss. Dies ist allerdings in der jetzigen Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts nicht der Fall. Eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit einem öffentlich tagenden Betriebsausschuss wäre besser. Sie hat die FDP von Anfang an gefordert.
- Innenstadt
Die Stadt muss mit Sauberkeit und Sicherheit, bei Letzterem übrigens auch die Polizei in Zuständigkeit des Landes (jetzt mit einer schwarz-grünen Regierung), zu den Voraussetzungen für den Relaunch der Krefelder City beitragen. Die Stadt muss Bebauungsplanänderungen ermöglichen, damit dort wo Flächen vom Handel freigezogen werden, Wohnraum entstehen kann. Die Stadt muss sich durch ihre städtische Wohnungsbaugesellschaft, die Wohnstätte, stärker bei der Schaffung von Wohnraum in der Krefelder City einbringen. Ebenso muss die Stadt durch Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzungen dazu beitragen, dass die kulturhistorische städtebauliche Analyse Berücksichtigung findet. Die Stadt muss dazu den Gestaltungsbeirat stärker in die Innenstadtplanung einbinden.
Die deutliche Ansprache des Vorsitzenden der Werbegemeinschaft in der letzten Sitzung der Werbegemeinschaft vor den Sommerferien zeigt die Bereitschaft der Krefelder Händler, sich selbstkritisch zu hinterfragen. Politik und Verwaltung müssen dafür sorgen, dass der Rahmen stimmt. Auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren, ist in der freien Marktwirtschaft nicht Sache von Politik und Verwaltung. Den Schuh sollten sich Politik und Verwaltung nicht anziehen.
Seit einigen Wochen veröffentlichen wir auf unserer Homepage wöchentlich ein kurzes Video um auf allgemein interessierende Fragen aus der Bevölkerung zu antworten.
Zu finden unter: fdp-fraktion-kr.de
Es grüßt Sie bis zur nächsten Ausgabe unseres Newsletters nach der Sitzung des Stadtrates am 14. September.
Joachim C. Heitmann
Vorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion
Krefeld, im Juli 2022
Newsletter 4/2022
17.05.2022
Liebe Leserin, lieber Leser,
anliegend unser Bericht über die Ratssitzung am 11. Mai 2022 also wenige Tage, man kann fast sagen: Stunden, vor der Landtagswahl am 15.05.2022.
Das allgemeine politische Interesse richtet sich natürlich auf die Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis dieser Landtagswahl für unser Bundesland, aber auch für die Bundespolitik.
Trotzdem hoffen wir Ihnen mit diesem Newsletter einige Informationen aus dem Rat geben zu können, die für Sie interessant sind.
Wir melden uns wieder nach der nächsten Ratssitzung, die am 21. Juni 2022 stattfinden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktions-Vorsitzender
- Bericht über die Situation der Flüchtlinge aus der Ukraine: 3.080.666,15 Euro vom Land an die Stadt als erster Zuschuss
In der letzten Ratssitzung waren vom Oberbürgermeister und vom Stadtkämmerer die kommunalen Aufwendungen thematisiert worden, die aus der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine entstehen.
Hier konnte jedenfalls in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Bundesmittel inzwischen Klarheit gewonnen werden: Das Land hat die vom Bund zugesagten Mittel eins zu eins an die Kommunen und damit auch an Krefeld weitergeleitet. Krefeld erhält in der ersten Tranche 3.080.666,15 Euro. Dafür hatte Krefeld dem Land mitgeteilt, dass 2.086 Menschen aus der Ukraine in Krefeld versorgt, untergebracht und integriert werden. Zum Zeitpunkt der Ratssitzung: 2.563 Flüchtlinge, von denen 1.210 registriert sind.
Die Mittel werden unbürokratisch und in vollem Umfang der Hilfen des Bundes ausgezahlt. Das hilft der Stadt Krefeld, ihre Aufgaben bei der Unterbringung, Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu erfüllen. Während andere Bundesländer noch das Verfahren prüfen und sogar planen, einen Eigenanteil abschöpfen, handelt Nordrhein-Westfalen schnell. Die zweite Tranche in Höhe von 107,7 Mio. Euro wird im selben Verfahren Anfang Juni ausgezahlt. Die dritte Tranche nimmt belastungsbezogene Indikatoren in den Blick. Sie erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Dabei werden auch noch die der Kommune entstehenden Vorhaltekosten für die Aufnahme von Flüchtlingen zu berücksichtigen sein.
Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion teilte der Oberbürgermeister mit, dass zu der polnischen Stadt Pila eine Kontaktaufnahme zwischenzeitlich erfolgt ist, um konkrete Unterstützungsmöglichkeiten bei der dortigen Aufnahme von Flüchtlingen zu eruieren.
In der Ratssitzung am 31. März 2022 hatte der FDP-Ratsherr Dr. Günther Porst von einem deutsch-polnischen Treffen von Kommunalpolitikern berichtet, an dem er für die Stadt Krefeld teilgenommen hatte. Die polnische Stadt Pila, die viele Flüchtlinge aufgenommen hat, hatte dort die deutschen Kommunen um Hilfe gebeten.
Unter anderem geht es dabei um Sachspenden, wie z.B. Feldbetten, Decken, Schlafsäcke, Matratzen, Hygieneartikel und Reinigungsmittel, aber auch Lebensmittel. Auch um Geldspenden wurde gebeten.
Polen hat insgesamt einen Großteil der Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen.
- Corona Pandemie: Rat verzichtet auf Maskenpflicht
Im Vorfeld der Ratssitzung hatte es zwischen dem Oberbürgermeister und der FDP-Fraktion ein „Geplänkel“ gegeben, weil der Oberbürgermeister unter Berufung auf sein Hausrecht angeordnet hatte, dass weiterhin während der Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse ein Mund- und Nasenschutz von den Teilnehmern zu tragen ist.
Die FDP-Fraktion hatte um Auskunft gebeten, ob für Teilnehmer von Sitzungen, die eine FFP-2 Maske (freiwillig) tragen, von anderen Teilnehmern, die nicht einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz tragen, eine Gefahr ausgeht. Diese Frage wurde bis zum Beginn der Ratssitzung von der Verwaltung nicht konkret beantwortet.
Eingangs der Ratssitzung lenkte der Oberbürgermeister bei und fragte die Teilnehmer, ob Bedenken dahingehend bestünden, wenn den Teilnehmern das Maske Tragen freigestellt werde. Bedenken wurden von keinem Ratsmitglied geäußert.
Dementsprechend war das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in der Sitzung den Teilnehmern freigestellt.
- Zukunft des Eissportangebotes in Krefeld: Zwei neue Eishallen
Der Rat stimmte der von der Verwaltung vorgelegten angepassten Eissportplanung von zwei Hallen als Ersatz für die Rheinland- und die Werner-Rittberger-Halle einschließlich des finanziellen Ressourcenbedarfs zu und beauftragte die Verwaltung, ein Investorenverfahren (Teilnahme Wettbewerb mit Verhandlungsform) zur Realisierung des Eissportsbedarfes durchzuführen. Der Rat beschloss, 240.000 Euro für die externe Beratung zur Eissportplanung zu verwenden.
- Stadtbad Neusser Straße: 9,6 Mio. Euro warten auf ihre Verwendung
Seit Jahren stehen förderfähige Kosten (Förderquote 80 %) in Höhe von immerhin 9,6 Mio. Euro im städtischen Haushalt.
Bis auf das bürgerschaftliche Engagement des freischwimmer e.V., das allerdings nur einen geringen Anteil des Areals umfasst, wurde bislang nur beschlossen, an der Gerberstraße im Rahmen eines Neubaus Schwimmen für Schulen sowie Vereine zu ermöglichen.
Der „Rest“ des Areals wartet noch immer auf konkrete Perspektiven und erst recht Maßnahmen
Um die Formulierung der Verwaltung zu übernehmen: Die Entwicklung des Stadtbads Neusser Straße ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Die Entwicklung ist von vielen Faktoren abhängig und mit zahlreichen Risiken behaftet. Unbeschadet dessen hat die Verwaltung Entwicklungsphasen definiert, die bis in das Jahr 2031 folgende reichen. Die sogenannte Pionierphase hat 2021 mit dem Start der Vorbereitung des freischwimmer e.V. – Förderantrages mit Beginn 2022 begonnen. Die bauliche Grundlage und inhaltliche Konzeption sind in Erarbeitung. Die räumliche Teil-Qualifizierung des Areals steht bevor, ein Beteiligungskonzept und Zwischennutzung werden vorbereitet. Erste Bauphase soll etwa 2027 beendet sein. Parallel dazu startet etwa 2024 die sogenannte Wachstumsphase, in der die grundlegenden Fragen zur Trägerschaft, Eigentum, Betriebe geklärt werden sollen und in der ein Quartiers- und Gründerzentrum sowie kulturelle Nutzungen als Nutzungsmix entstehen. Dabei steht auch die Suche nach privaten Investoren auf der Agenda. Die sogenannte Reifephase hat die vollständige Entwicklung des Areals zum Ziel, wird aber nicht näher definiert.
- Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld: Stadt will Entlastung der Eigentümer noch abwarten
Nach der derzeit geltenden Satzung für die Tilgung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen wird der Anteil der Beitragspflichtigen für jede Anlage in Fußgängerstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen gesondert bestimmt. Der Anteil beträgt nach der Straßenbaubeitragssatzung bis zu 80%! Konkreter Anlass war, dass auf der Vadersstraße in Bockum von einschließlich Haus Nr. 48 bis einschließlich Haus Nr. 56 die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert und gleichzeitig verbessert wurde. Da es sich in diesem Bereich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, bedurfte es einer Einzelsatzung mit Festlegung des Anteils der Beitragspflichtigen an den beitragsfähigen Kosten. Entscheident ist: Die Anteile der Beitragspflichtigen sind vor Entstehung der sachlichen Beitragspflichten festzusetzen.
Mit der Satzung, die zur Beschlussfassung im Stadtrat anstand, sollte der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand auf 80 % festgesetzt werden. Mit diesem Beschluss sollte die Beitragspflicht hergestellt werden.
Dagegen wandte sich die FDP-Fraktion mit Hinweis auf die aktuelle politische Diskussion über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW. Sie hatte deshalb an die Verwaltung die Frage gerichtet, ob im Hinblick auf die gemeinsame Initiative von FDP und CDU im Landtag NRW die Möglichkeit bestünde, die Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen für Anlieger zurückzustellen bzw. gegebenenfalls die Beitreibung bereits erfolgter Abrechnungsbeträge auszusetzten.
Hierzu erklärte die Verwaltung, dass ein Aussetzen bzw. ein Zurückstellen der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bis zu einer möglichen gesetzlichen Abschaffung dieser Beiträge de facto einem Beitragsverzicht gleichkäme, der einen Verstoß gegen die Beitragserhebungspflicht darstelle und damit rechtswidrig sei. Denn nach § 3 des Kommunalen Abgabengesetztes NRW in der geltenden Fassung sei die Kommune zur Erhebung von Beiträgen verpflichtet.
Um dies zu vermeiden, sprach sich die FDP-Fraktion dafür aus, die Beschlussfassung über die straßenbaulichen Maßnahmen in dem o. g. Bereich ganz zurückzustellen und stimmte deswegen gegen die Verwaltungsvorlage. Die anderen Ratsfraktionen sahen dies mehrheitlich anders.
- Verpflichtung zur Herstellung bzw. Vorhaltung einer Photovoltaikanlage bei Neubauten: Keine Allgemeinverpflichtung
Nachdem u. a. von der FDP-Fraktion erhebliche rechtliche Bedenken gegen eine weitergehende Verpflichtung vorgebracht worden waren, beschloss der Rat, „nur beim Verkauf städtischer Grundstücke sowie bei Verkauf von Grundstücken durch einen von der Stadt beauftragten Entwicklungsträger zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden die Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern verpflichtend festzuschreiben. Die Erfüllung der PV-Pflicht können Grundstückskäufer auch dadurch nachkommen, das sie ihre Dachflächen für Energieversorger oder Dritte zur Pacht freigeben, um so bei der Installation durch Dritte ohne eigene Kosten die Vorgaben „sozialgerecht“ zu erfüllen.
Die Verpflichtung entfällt aber:
- wenn der Vertragspartner nachweist, dass Installation und Betrieb einer PV-Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unverhältnismäßig wäre. Der Nachweis kann durch ein standardisiertes Berechnungsverfahren oder durch einen sachverständigen Gutachter erfolgen.
- beim Nachweis, dass die Wärmeversorgung des Gebäudes zumindest anteilig über die Installation einer solarthermischen Anlage erfolgt. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Wärmeversorgung durch den vorgeschriebenen Anteil erneuerbarer Energien mittels solarer Strahlungswärme nach Gebäudeenergiegesetz erfolgt.
- wenn Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen.
- wenn im Einzelfall begründete, insbesondere städtebauliche Ziele einer Installation von PV-Anlagen entgegenstehen.
- wenn nachweislich eine technische oder rechtliche Unmöglichkeit vorliegt.
Mit dieser Beschlussfassung wurde eine sichere rechtliche Grundlage für den Fall geschaffen, dass die Stadt Grundstücke zur Errichtung von Gebäuden verkauft oder durch Entwicklungsträger entwickeln lässt.
- Jugend-Klima-Beirat: Keine weiteren Gremien
Auch der Vorschlag neben dem Jugendbeirat auch noch einen Jugend-Klima-Beirat zu gründen, gegen den die FDP immer Bedenken geäußert hatte, hatte keinen Erfolg. Stattdessen wurde beschlossen, einen Vertreter aus dem Jugendbeirat als sachverständigen Gast zu einzelnen relevanten Tagesordnungspunkten bei Bedarf in den Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft einzuladen.
- Situation der Grotenburg-Sanierung: 4. Liga-Tauglichkeit
Um es kurz zu machen: Wenn man den Oberbürgermeister Glauben schenken will, soll der KFC Uerdingen nun endlich das bekommen, was er eigentlich braucht und will: Ein für den Spielbetrieb in der Regionalliga taugliches Fußballstadion.
Als die FDP-Fraktion genau dies Mitte letzten Jahres vorschlug, fand sie beim Oberbürgermeister und den anderen Fraktionen kein Gehör.
Nun scheint es beim Oberbürgermeister, aber auch bei anderen Mitgliedern des Rates ein Umdenken zu geben, wobei die weiteren Beratungen wieder in die AG Grotenburg (nicht öffentlich) delegiert wurden.
Was dabei herauskommt, bleibt abzuwarten.
Bereits jetzt steht aber fest: Um einen Spielbetrieb für die Regionalliga zu ermöglichen, gelten geringere Zulassungsvoraussetzungen als für den Betrieb in der dritten Liga. Die geschätzten Kosten für die Regionalligatauglichkeit waren im März vergangenen Jahres auf 11,7 Mio. Euro brutto beziffert worden. Von diesem wurden insgesamt bereits 3,5 Mio. Euro verausgabt.
Trotz der sich abzeichnenden Lösung sollte die Suche nach anderen Standorten nicht beendet werden. Die Gemengelage Fußballstadion und Zoo war und ist nicht zukunftsträchtig. Es sei denn: Der Oberbürgermeister erklärt auch die Grotenburg zum „Krefelder Erbe“ und setzt sie unter Denkmalschutz.
- „Kommunales Förderprogramm für Bürgerinnen und Bürger zur Förderung von Energiesparmaßnahmen in privaten Haushalten“: Mehr Geld auch durch Private
Auf Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP sowie der Einzelvertreterin Ratsfrau Althoff fasste der Rat den Beschluss, den eingesetzten Fördertopf aufzustocken und darüber hinaus auch private, also nicht städtische Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern.
Denn der mit kommunalen Mitteln gefüllte Fördertopf ist schon jetzt, acht Monate vor Ablauf der Frist, überzeichnet.
Deshalb soll der Fördertopf um weitere 200.000 Euro erhöht werden. Dazu soll geprüft werden, ob im laufenden Haushalt geschäftsbereichsübergreifend Möglichkeiten zur Umschichtung von Mitteln bestehen, und, falls dem so ist, auch die Erhöhung ohne weiteren Beschluss vorgenommen werden kann. Weiterhin soll die Verwaltung untersuchen, ob es Möglichkeiten gibt, das Volumen des Fördertopfbudgets (das bislang ausschließlich durch kommunale Mittel bestritten wird) durch ergänzende Mittel, wie zum Beispiel kommunales Crowdfunding, zu erhöhen. Weiterhin soll die Verwaltung prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, damit Unternehmen, deren Geschäftsmodell CO2-Kompensation-Zertifikate-Maßnahmen sind, die Finanzierung der Förderung z.B. von Photovoltaikmodulen übernehmen können.
Mit anderen Worten: Mit kommunalen Mitteln unterstützt die Stadt weiter private Energiesparmaßnahmen. Darüber hinaus will sie Sparmaßnahmen durch Crowdfunding und Unternehmen, die auf CO2-Kompensation-Zertifikate-Maßnahmen spezialisiert sind fördern. Die Förderung von Energiesparnahmen „mit Steuergeldern“ soll durch wirtschaftliches und unternehmerisches Handeln ergänzt werden. Ganz im liberalen Verständnis!
Newsletter 3/2022
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit dem nachfolgenden Newsletter berichten wir über die Ratssitzung am 31.03.2022 mit den Schwerpunkten Themen Ukraine und Grotenburg-Fußballstadion.
Wir hoffen, Ihnen damit – aber auch zu weiteren Themen – einige interessante Hintergrundinformationen verschaffen zu können.
Im Hinblick auf das bevorstehende Osterfest wünschen wir Ihnen zunächst einmal entspannte Feiertage, soweit dies trotz des Konfliktes mitten in Europa möglich ist.
Wir melden uns wieder nach der nächsten Ratssitzung, die für den 11.05.2022 geplant ist.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
- Ukraine
Der Kämmerer der Stadt erstattete einen Bericht über die Auswirkungen auf die laufende Haushaltsbewirtschaftung. Auf die hier beigefügte Verwaltungsvorlage 2914/22 wird verwiesen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit dem nachfolgenden Newsletter berichten wir über die Ratssitzung am 31.03.2022 mit den Schwerpunkten Themen Ukraine und Grotenburg-Fußballstadion.
Wir hoffen, Ihnen damit – aber auch zu weiteren Themen – einige interessante Hintergrundinformationen verschaffen zu können.
Im Hinblick auf das bevorstehende Osterfest wünschen wir Ihnen zunächst einmal entspannte Feiertage, soweit dies trotz des Konfliktes mitten in Europa möglich ist.
Wir melden uns wieder nach der nächsten Ratssitzung, die für den 11.05.2022 geplant ist.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
- Ukraine
Der Kämmerer der Stadt erstattete einen Bericht über die Auswirkungen auf die laufende Haushaltsbewirtschaftung. Auf die hier beigefügte Verwaltungsvorlage 2914/22 wird verwiesen.
Die FDP-Fraktion thematisierte einen Nachtragshaushalt, die Einhaltung von Vergaberichtlinien und Anmietungen zu marktüblichen Preisen.
Ratsherr Dr. Günther Porst berichtete von einem Treffen der Mitglieder des Deutsch-Polnischen Ausschusses in Teltow, bei dem der Bürgermeister der polnischen Stadt Pila um Unterstützung bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in seiner Stadt bat. Dabei geht es nicht nur um Geld, sondern auch Gabenspenden wie Feldbetten und Schlafausrüstung, Hygiene- und Reinigungsmittel, Lebensmittel und Küchenutensilien.
Oberbürgermeister Meyer sagte zu, eine Unterstützung der polnischen Stadt durch Krefeld zu prüfen.
Im übrigen einigte sich der Rat - schlussendlich – mit breiter Mehrheit auf eine Resolution, nach der die bestehende Städtepartnerschaft mit der russischen Stadt Uljanowsk nicht weiter aktiv betrieben wird.
Damit wurde einem Antrag der Linken, die Städtepartnerschaft mit Uljanowsk auszubauen, ebenso eine Absage erteilt, wie dem Vorschlag der Freien Wähler, eine Städtepartnerschaft mit Lemberg einzugehen.
Unabhängig davon, dass fraktionsübergreifend die Bereitschaft besteht, mit einer Stadt in der Ukraine eine Städtepartnerschaft einzugehen, sollen Vorschläge der ukrainischen Generalkonsulin in Düsseldorf abgewartet werden.
- Grotenburg
Zu der Ratssitzung präsentierte Oberbürgermeister Meyer eine Stellungnahme zur aktuellen Berichterstattung in Sachen Grotenburg. Danach sollte „bis heute der schriftliche Bescheid zur Förderung nicht eingegangen“ sein.
Auf eine Nachfrage der FDP-Fraktion, ob es „Aktuelles“ zum Bescheid des zuständigen Projektträgers Jülich gibt, musste der zuständige Beigeordnete Marcus Beyer erklären, dass die Stadt mündlich darüber informiert worden war, dass der Förderantrag abgelehnt worden ist. Peinlich!
Damit fehlen 3,3 Mio. Euro Fördergelder, die fest eingeplant waren.
- Bäderleitplanung und Zukunft des Eissportangebotes in Krefeld
Zu früh gefreut! Das Zentrale Gebäudemanagement sollte – so der Vorschlag der Verwaltung – beauftragt werden
- im Rahmen der Standortprüfung in Hüls neben dem Neubau eines Freibades auch ein Hallenbad mit Lehrschwimmbecken und 25-Meter-Sportbecken zu prüfen;
- die Sanierung des denkmalgeschützten Hallenbades im Badezentrum Bockum unter Beibehaltung der derzeitigen Wasserflächen zu prüfen und ein ganzheitliches Sanierungskonzept unter Berücksichtigung der Sanierung des Freibades zu erarbeiten. Dabei sollte auch geprüft werden, ob das Bad durch zusätzliche Freizeit- und Spaßelemente (z. B. Umgestaltung Eltern-Kind-Becken) für Familien attraktiver gestalten werden kann;
- ein Investorenverfahren (Teilnahmewettbewerb mit Verhandlungsverfahren) zur Realisierung des Eishallenbedarfs durchzuführen.
Zum ausdrücklichen Bedauern der FDP-Fraktion, das Ratsherr Paul Hoffmann zum Ausdruck brachte, wie auch zum Bedauern der SPD-Fraktion, musste die Verwaltung ihre Verwaltungsvorlage zurückziehen, um verschiedenen Bezirksvertretungen die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben.
Dies war von der Verwaltung im Vorfeld der Ratssitzung versäumt worden, weshalb alle anderen Fraktionen sich veranlasst sahen, sowohl die Bäderleitplanung als auch die Planung zum Eissportangebot auf die Mai-Ratssitzung zu verschieben.
- „Richtlinie der Stadt Krefeld für die Gewährung von Zuwendungen an Kunst- und Kulturschaffende“.
Für das Haushaltsjahr 2022 stehen insgesamt 150.00Euro (100 T Euro für die Stärkung der Kultur, 50 T Euro für die Professionalisierung der Freien Szene) zur Verfügung.
Im Stadtrat ging der Beschlussfassung eine längere, von der CDU-Fraktion angezettelte Diskussion aus, ob im gesamten Stadtgebiet Kunst- und Kulturprojekte gefördert werden sollen, oder aber vorrangig in der Stadtmitte, um diese zu beleben.
Da die Mehrheit des Stadtrates die Belebung der Stadtmitte für absolut vorrangig hält, wurde entsprechend der Verwaltungsvorlage beschlossen.
- Hundesteuersatzung
Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Stadtrat eine zwölfmonatige Steuerbefreiung für die Aufnahme von Tierheimhunden ab Inkrafttreten der Änderungssatzung zum 01.07.2022.
- Benennung der auf dem Grundstück Hubertusstraße 82 (Zugang Steinstraße) gelegenen Sporthalle in „Aline Rotter-Focken Halle“
Entsprechend der Empfehlung der Bezirksvertretungen West und Mitte sowie des Sportausschusses beschloss der Rat die Sporthalle in „Aline Rotter-Focken Halle“ zu benennen.
Frau Rotter-Focken stammt aus einer Krefelder Ringerfamilie. Ihr Heimatverein ist der KSV Germania Krefeld. Sie begann ihre außergewöhnliche Sportkarriere, die sie mit der Goldmedaille bei den olympischen Sommerspielen 2021 in Tokio krönte, in der an der Hubertusstraße 82 gelegenen Sporthalle.
Mit ihren Erfolgen habe Frau Rotter-Focken die Stadt Krefeld in der Welt bekannt gemacht, so die Empfehlung weshalb die Sporthalle, in der sie das Ringen in Kindheitstagen erlernt habe, nach ihr benannt werden solle.
An der Außenwand des Gebäudes wird nun eine Hinweistafel zur Namensgebung angebracht.
Es bleibt zu hoffen, dass die prominente Benennung der Sporthalle dazu führt, dass sie – im Gegensatz zu anderen städtischen Sporthallen – auch Instand gehalten wird.
- Kulturhistorische städtebauliche Analyse
Endlich! Die bereits vor Monaten vorgestellte Kulturhistorische städtebauliche Analyse (KHSA) wurde als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen und ist damit für die weiteren Planungsprozesse in der Innenstadt zu berücksichtigen. Die formulierten Kernaussagen der KHSA werden anerkannt und als Ziele für die zukünftige Stadtentwicklung der Krefelder Innenstadt im Bereich der vier Wälle zu Grunde gelegt.
Die FDP-Fraktion hat sich bereits dafür ausgesprochen, den Gestaltungsbeirat der Stadt Krefeld bei der Umsetzung der KHSA „proaktiv“ einzubeziehen.
- Bebauungspläne 838 und 850
Zum Bebauungsplan Nr. 835 – südlich Mevissenstraße – wurde über die eingegangene Stellungnahme entschieden und der Satzungsbeschluss gefasst.
Auf die Einzelhandelsentwicklung der 1980er und 1990er Jahre hat die Stadt Krefeld durch Festlegung der sogenannten Sonderlagen für großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevantem Einzelhandel reagiert. Diese Sonderlagen dienen der Konzentration dieses Betriebstypus an Standorten im Stadtgebiet und wurden in dem vom Rat beschlossenen Zentrenkonzepten – zuletzt 2014 – räumlich definiert.
Da der o. g. Bereich ausweislich des Zentrenkonzeptes kein zentraler Versorgungsbereich ist, auf den die Entwicklung des Einzelhandels mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten Bauleitplanerisch gelenkt werden soll, wurde zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche eine planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels für diese Sortimente im Bereich südlich der Mevissenstraße erforderlich. Mit dieser Beschränkung gehen erhebliche Einschränkungen der Bestandsnutzungen im Hinblick auf deren zukünftige Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten einher. Zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche ist dies jedoch unumgänglich und wird daher entsprechend im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung erfasst.
- Für den Bereich zwischen Parkstraße und Lange Straße wurde ein einleitender Beschluss für den Bebauungsplan Nr. 850 gefasst.
Die Wohnstätte plant als Eigentümerin des Areals der ehemaligen Büttner-Werke entlang der Parkstraße und der Straße An der Kesselschmiede eine Entwicklung der Grundstücke. Diesbezüglich ist die Durchführung eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes vorgesehen. Im Rahmen des Wettbewerbes sollen städtebauliche anspruchsvolle und wirtschaftliche Lösungen für ein neues, durchmischtes Quartier mit einem attraktiven Wohnungsmix und einem zeitgemäßen und zukunftsorientierten Wohnungsbau erarbeitet werden.
Mit dem Wunsch der Wohnstätte Krefeld, die Flächen zukünftig als Wohnquartier zu nutzen, zeichnet sich für die Plangebietsflächen eine städtebauliche Perspektive auf, die es notwendig macht, die Neuordnung der Flächen bauleitplanerisch zu steuern.
- Prüfverfahren zur Beurteilung von Entscheidung auf deren Klimaauswirkungen
Auf Empfehlung des Umweltausschusses beschloss der Rat ein Prüfverfahren zur Beurteilung von Entscheidungen auf deren Klimaauswirkungen (Klimawirkungsprüfung). Der Prozess der Klimawirkungsprüfung soll gutachterlich über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten begleitet werden.
Auf Antrag der FDP-Fraktion beschloss der Stadtrat zusätzlich, dass nach den 12 Monaten evaluiert werden muss, ob durch die Klimawirkungsprüfung zeitliche oder personelle Auswirkungen/Verzögerungen entstanden sind. Dies solle, wenn möglichst verhindert werden.
- Auflösung, Neubildung und Besetzung von Ratsausschüssen
Der Austritt der fridays for future-Aktivistin Björna Althoff aus der Grünen Ratsfraktion machte die Auflösung, Neubildung und Besetzung zahlreicher Ausschüsse notwendig.
Jeweils mit einer Mitgliederzahl von 19 wurden deshalb der Haupt- und Beschwerdeausschuss, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, der Ausschuss für Kultur und Denkmal, der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration, der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft, der Ausschuss für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit, der Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales sowie der Sportausschuss neu konstituiert.
In allen Ausschüssen ist die FDP wieder stimmberechtigt mit einem Sitz vertreten. Bei der Zuordnung der Ausschussvorsitze erfolgten bis auf den Umweltausschuss keine Veränderungen.
- Besetzung der Kommission zur Benennung von Straßen, Plätzen und/oder Gebäuden auf Krefelder Stadtgebiet
Der Rat besetzte die Kommission neu, in der (wieder) Klaus-Dieter Ohlig und (neu) alsStellvertreterin Erna Flesch für die FDP-Fraktion mitwirken.
- Neubenennung für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas
Mit Mehrheit wählte der Rat für die FDP-Fraktion den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Paul Hoffmann in den Deutsch-Französischen Ausschuss, sowie Ratsherren Dr. Günther Porst in Deutsch-Polnischen Ausschuss.
Dass die Arbeit dieser Ausschüsse durchaus relevant sein kann, zeigt das Treffen des Deutsch-Polnischen Ausschusses im März, von dem Ratsherr Dr. Günther Porst in der Ratssitzung berichtete, und zwar im Hinblick auf eine Unterstützung der polnischen Stadt Pila bei der Aufnahme von Flüchtlingen.
Die FDP-Fraktion thematisierte einen Nachtragshaushalt, die Einhaltung von Vergaberichtlinien und Anmietungen zu marktüblichen Preisen.
Ratsherr Dr. Günther Porst berichtete von einem Treffen der Mitglieder des Deutsch-Polnischen Ausschusses in Teltow, bei dem der Bürgermeister der polnischen Stadt Pila um Unterstützung bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in seiner Stadt bat. Dabei geht es nicht nur um Geld, sondern auch Gabenspenden wie Feldbetten und Schlafausrüstung, Hygiene- und Reinigungsmittel, Lebensmittel und Küchenutensilien.
Oberbürgermeister Meyer sagte zu, eine Unterstützung der polnischen Stadt durch Krefeld zu prüfen.
Im übrigen einigte sich der Rat - schlussendlich – mit breiter Mehrheit auf eine Resolution, nach der die bestehende Städtepartnerschaft mit der russischen Stadt Uljanowsk nicht weiter aktiv betrieben wird.
Damit wurde einem Antrag der Linken, die Städtepartnerschaft mit Uljanowsk auszubauen, ebenso eine Absage erteilt, wie dem Vorschlag der Freien Wähler, eine Städtepartnerschaft mit Lemberg einzugehen.
Unabhängig davon, dass fraktionsübergreifend die Bereitschaft besteht, mit einer Stadt in der Ukraine eine Städtepartnerschaft einzugehen, sollen Vorschläge der ukrainischen Generalkonsulin in Düsseldorf abgewartet werden.
- Grotenburg
Zu der Ratssitzung präsentierte Oberbürgermeister Meyer eine Stellungnahme zur aktuellen Berichterstattung in Sachen Grotenburg. Danach sollte „bis heute der schriftliche Bescheid zur Förderung nicht eingegangen“ sein.
Auf eine Nachfrage der FDP-Fraktion, ob es „Aktuelles“ zum Bescheid des zuständigen Projektträgers Jülich gibt, musste der zuständige Beigeordnete Marcus Beyer erklären, dass die Stadt mündlich darüber informiert worden war, dass der Förderantrag abgelehnt worden ist. Peinlich!
Damit fehlen 3,3 Mio. Euro Fördergelder, die fest eingeplant waren.
- Bäderleitplanung und Zukunft des Eissportangebotes in Krefeld
Zu früh gefreut! Das Zentrale Gebäudemanagement sollte – so der Vorschlag der Verwaltung – beauftragt werden
- im Rahmen der Standortprüfung in Hüls neben dem Neubau eines Freibades auch ein Hallenbad mit Lehrschwimmbecken und 25-Meter-Sportbecken zu prüfen;
- die Sanierung des denkmalgeschützten Hallenbades im Badezentrum Bockum unter Beibehaltung der derzeitigen Wasserflächen zu prüfen und ein ganzheitliches Sanierungskonzept unter Berücksichtigung der Sanierung des Freibades zu erarbeiten. Dabei sollte auch geprüft werden, ob das Bad durch zusätzliche Freizeit- und Spaßelemente (z. B. Umgestaltung Eltern-Kind-Becken) für Familien attraktiver gestalten werden kann;
- ein Investorenverfahren (Teilnahmewettbewerb mit Verhandlungsverfahren) zur Realisierung des Eishallenbedarfs durchzuführen.
Zum ausdrücklichen Bedauern der FDP-Fraktion, das Ratsherr Paul Hoffmann zum Ausdruck brachte, wie auch zum Bedauern der SPD-Fraktion, musste die Verwaltung ihre Verwaltungsvorlage zurückziehen, um verschiedenen Bezirksvertretungen die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben.
Dies war von der Verwaltung im Vorfeld der Ratssitzung versäumt worden, weshalb alle anderen Fraktionen sich veranlasst sahen, sowohl die Bäderleitplanung als auch die Planung zum Eissportangebot auf die Mai-Ratssitzung zu verschieben.
- „Richtlinie der Stadt Krefeld für die Gewährung von Zuwendungen an Kunst- und Kulturschaffende“.
Für das Haushaltsjahr 2022 stehen insgesamt 150.00Euro (100 T Euro für die Stärkung der Kultur, 50 T Euro für die Professionalisierung der Freien Szene) zur Verfügung.
Im Stadtrat ging der Beschlussfassung eine längere, von der CDU-Fraktion angezettelte Diskussion aus, ob im gesamten Stadtgebiet Kunst- und Kulturprojekte gefördert werden sollen, oder aber vorrangig in der Stadtmitte, um diese zu beleben.
Da die Mehrheit des Stadtrates die Belebung der Stadtmitte für absolut vorrangig hält, wurde entsprechend der Verwaltungsvorlage beschlossen.
- Hundesteuersatzung
Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Stadtrat eine zwölfmonatige Steuerbefreiung für die Aufnahme von Tierheimhunden ab Inkrafttreten der Änderungssatzung zum 01.07.2022.
- Benennung der auf dem Grundstück Hubertusstraße 82 (Zugang Steinstraße) gelegenen Sporthalle in „Aline Rotter-Focken Halle“
Entsprechend der Empfehlung der Bezirksvertretungen West und Mitte sowie des Sportausschusses beschloss der Rat die Sporthalle in „Aline Rotter-Focken Halle“ zu benennen.
Frau Rotter-Focken stammt aus einer Krefelder Ringerfamilie. Ihr Heimatverein ist der KSV Germania Krefeld. Sie begann ihre außergewöhnliche Sportkarriere, die sie mit der Goldmedaille bei den olympischen Sommerspielen 2021 in Tokio krönte, in der an der Hubertusstraße 82 gelegenen Sporthalle.
Mit ihren Erfolgen habe Frau Rotter-Focken die Stadt Krefeld in der Welt bekannt gemacht, so die Empfehlung weshalb die Sporthalle, in der sie das Ringen in Kindheitstagen erlernt habe, nach ihr benannt werden solle.
An der Außenwand des Gebäudes wird nun eine Hinweistafel zur Namensgebung angebracht.
Es bleibt zu hoffen, dass die prominente Benennung der Sporthalle dazu führt, dass sie – im Gegensatz zu anderen städtischen Sporthallen – auch Instand gehalten wird.
- Kulturhistorische städtebauliche Analyse
Endlich! Die bereits vor Monaten vorgestellte Kulturhistorische städtebauliche Analyse (KHSA) wurde als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen und ist damit für die weiteren Planungsprozesse in der Innenstadt zu berücksichtigen. Die formulierten Kernaussagen der KHSA werden anerkannt und als Ziele für die zukünftige Stadtentwicklung der Krefelder Innenstadt im Bereich der vier Wälle zu Grunde gelegt.
Die FDP-Fraktion hat sich bereits dafür ausgesprochen, den Gestaltungsbeirat der Stadt Krefeld bei der Umsetzung der KHSA „proaktiv“ einzubeziehen.
- Bebauungspläne 838 und 850
Zum Bebauungsplan Nr. 835 – südlich Mevissenstraße – wurde über die eingegangene Stellungnahme entschieden und der Satzungsbeschluss gefasst.
Auf die Einzelhandelsentwicklung der 1980er und 1990er Jahre hat die Stadt Krefeld durch Festlegung der sogenannten Sonderlagen für großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevantem Einzelhandel reagiert. Diese Sonderlagen dienen der Konzentration dieses Betriebstypus an Standorten im Stadtgebiet und wurden in dem vom Rat beschlossenen Zentrenkonzepten – zuletzt 2014 – räumlich definiert.
Da der o. g. Bereich ausweislich des Zentrenkonzeptes kein zentraler Versorgungsbereich ist, auf den die Entwicklung des Einzelhandels mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten Bauleitplanerisch gelenkt werden soll, wurde zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche eine planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels für diese Sortimente im Bereich südlich der Mevissenstraße erforderlich. Mit dieser Beschränkung gehen erhebliche Einschränkungen der Bestandsnutzungen im Hinblick auf deren zukünftige Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten einher. Zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche ist dies jedoch unumgänglich und wird daher entsprechend im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung erfasst.
- Für den Bereich zwischen Parkstraße und Lange Straße wurde ein einleitender Beschluss für den Bebauungsplan Nr. 850 gefasst.
Die Wohnstätte plant als Eigentümerin des Areals der ehemaligen Büttner-Werke entlang der Parkstraße und der Straße An der Kesselschmiede eine Entwicklung der Grundstücke. Diesbezüglich ist die Durchführung eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes vorgesehen. Im Rahmen des Wettbewerbes sollen städtebauliche anspruchsvolle und wirtschaftliche Lösungen für ein neues, durchmischtes Quartier mit einem attraktiven Wohnungsmix und einem zeitgemäßen und zukunftsorientierten Wohnungsbau erarbeitet werden.
Mit dem Wunsch der Wohnstätte Krefeld, die Flächen zukünftig als Wohnquartier zu nutzen, zeichnet sich für die Plangebietsflächen eine städtebauliche Perspektive auf, die es notwendig macht, die Neuordnung der Flächen bauleitplanerisch zu steuern.
- Prüfverfahren zur Beurteilung von Entscheidung auf deren Klimaauswirkungen
Auf Empfehlung des Umweltausschusses beschloss der Rat ein Prüfverfahren zur Beurteilung von Entscheidungen auf deren Klimaauswirkungen (Klimawirkungsprüfung). Der Prozess der Klimawirkungsprüfung soll gutachterlich über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten begleitet werden.
Auf Antrag der FDP-Fraktion beschloss der Stadtrat zusätzlich, dass nach den 12 Monaten evaluiert werden muss, ob durch die Klimawirkungsprüfung zeitliche oder personelle Auswirkungen/Verzögerungen entstanden sind. Dies solle, wenn möglichst verhindert werden.
- Auflösung, Neubildung und Besetzung von Ratsausschüssen
Der Austritt der fridays for future-Aktivistin Björna Althoff aus der Grünen Ratsfraktion machte die Auflösung, Neubildung und Besetzung zahlreicher Ausschüsse notwendig.
Jeweils mit einer Mitgliederzahl von 19 wurden deshalb der Haupt- und Beschwerdeausschuss, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, der Ausschuss für Kultur und Denkmal, der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration, der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft, der Ausschuss für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit, der Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales sowie der Sportausschuss neu konstituiert.
In allen Ausschüssen ist die FDP wieder stimmberechtigt mit einem Sitz vertreten. Bei der Zuordnung der Ausschussvorsitze erfolgten bis auf den Umweltausschuss keine Veränderungen.
- Besetzung der Kommission zur Benennung von Straßen, Plätzen und/oder Gebäuden auf Krefelder Stadtgebiet
Der Rat besetzte die Kommission neu, in der (wieder) Klaus-Dieter Ohlig und (neu) alsStellvertreterin Erna Flesch für die FDP-Fraktion mitwirken.
- Neubenennung für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas
Mit Mehrheit wählte der Rat für die FDP-Fraktion den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Paul Hoffmann in den Deutsch-Französischen Ausschuss, sowie Ratsherren Dr. Günther Porst in Deutsch-Polnischen Ausschuss.
Dass die Arbeit dieser Ausschüsse durchaus relevant sein kann, zeigt das Treffen des Deutsch-Polnischen Ausschusses im März, von dem Ratsherr Dr. Günther Porst in der Ratssitzung berichtete, und zwar im Hinblick auf eine Unterstützung der polnischen Stadt Pila bei der Aufnahme von Flüchtlingen.
Newsletter 2/2022
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit einem neuen Layout informiert Sie dieser Newsletter über Ergebnisse der Ratssitzung am 10. Februar 2022.
Ein Thema, das in den Tagen vor der Ratssitzung jedenfalls bei den Ratsmitgliedern und der Verwaltung für eine beträchtliche Aufregung gesorgt hatte, wurde von der Tagesordnung genommen und auf die nächste Ratssitzung im März vertragt: Die Auflösung, Bildung und Neubesetzung von 17er Ausschüssen als Folge des Austrittes einer Mandatsträgerin aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
In seinem Beschluss vom 20. Juni 2021 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen befunden, dass die verfassungsrechtliche Fundierung des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes (der Zusammensetzung von Rat und Ausschüssen) zur Konsequenz hat, dass Veränderungen der Kräftekonstellation in der Zusammensetzung des Rates während der Wahlperiode grundsätzlich durch eine Anpassung der Ausschussbesetzungen nachvollzogen werden müssen, wenn sie wesentlich sind. Genau das war die Frage. Denn an den Mehrheitsverhältnissen hat sich nichts geändert
Weiteres dazu nach der nächsten Ratssitzung (geplant für den 31. März 2022) sowie die weiter dort zu behandelnden Themen.
Hier hoffe ich zunächst einmal auf Ihr Interesse für unsere Berichte aus der Februar-Ratssitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
- Drogenhilfezentrum Krefeld: Drei Voraussetzungen
Im Mittelpunkt der Ratssitzung am 10.02.2022 stand der gegen die Stimmen von CDU und AFD gefasste Beschluss, ein Drogenhilfezentrum Krefeld (DHZ) mit drei Bausteinen (Drogenkonsumraum, erweitertes Cafe Pause und eigenständiges niederschwelliges medizinisches Angebot) zu errichten. Vorgesehener Standort: Schwertstraße – dort wo sich jetzt das Testzentrum befindet.
Das Angebot des Drogenkonsumraums richtet sich an Konsumenten illegaler Drogen, denen die Möglichkeit eröffnet werden soll, in einem geschützten Umfeld und unter hyqienischen Bedingungen zu konsumieren. Vom Besuch des Drogenkonsumraumes werden unter anderem Personen ausgeschlossen, die offenkundig zum ersten Mal oder nur gelegentlich konsumieren.
Bevor an dem Standort Schwertstraße das DHZ errichtet werden kann, muss ein Bebauungsplan- Änderungsverfahren durchgeführt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gemäß § 13 a BauGB in die zuständigen Gremien einzubringen.
Die FDP-Fraktion machte ihre Zustimmung davon abhängig, dass dem Rat vor der Inbetriebnahme des DHZ zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung eine Konzeption zur kommunalen Drogenprävention in Familienzentren, Schulen und Jugendzentren vorgelegt wird, und zwar gegliedert nach Zielen, erforderlichen Maßnahmen und erforderlichen Aufwendungen und deren Finanzierung ggf. unter Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten.
Denn das DHZ mit dem Drogenkonsumraum richtet sich ausdrücklich nur an Konsumenten illegaler Drogen. Ein flüchtiger Blick auf die in Krefeld inzwischen zahlreichen Szenen zeigt: Der das Bild prägende Konsum legaler Drogen, insbesondere von Alkohol, wird von einem Drogenkonsumraum nicht erfasst.
Hinzu kommt:
Da nach dem Rahmenkonzept für den Drogenkonsumraum Personen ausgeschlossen sind, die offenkundig zum ersten Mal oder nur gelegentlich konsumieren, ist genau die Zielgruppe ausgeschlossen, bei der sich eine Drogenneigung noch nicht manifestiert hat.
Die FDP-Fraktion hält deshalb ein Konzept zur Drogenprävention für erforderlich, das es Menschen ersparen soll, auf die Hilfe eines DHZ angewiesen zu sein.
Eine solche Konzeption zur Drogenprävention gibt es leider immer noch nicht in Krefeld, obwohl der Stadtrat in seiner Sitzung am 06. Mai 2021 die Verwaltung aufgefordert hatte, eine solche Konzeption zu entwickeln.
Dies ist umso erstaunlicher, als es in nächster Nähe best practice Beispiele gibt. So gibt es im Kreis Viersen eine Koordinatorin für Suchtprävention mit Sitz in Dülken und Außenstellen in Willich, Nettetal und Kempen. Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche und deren Angehörige.
Der Stadtrat stimmte einstimmig für den Antrag der FDP auf Vorlage einer Konzeption einer Drogenprävention vor der Inbetriebnahme des DHZ.
Die FDP bedankt sich bei ihrem Vertreter im Sozialausschuss, Dr. Robert Schäfer, dessen Einsatz am Ende doch noch erfolgreich war.
Auf Antrag des Einzelvertreters Salih Tahusoglu beauftragte der Stadtrat weiterhin die Verwaltung, vor der Inbetriebnahme des DHZ eine Konzeption zur nachhaltigen Aufwertung und Entwicklung des geplanten Standortes Schwertstraße und der Umgebung vorzulegen. Neben der Aufwertung des Bezirks durch ein nachhaltiges Konzept gegen Müll, Verwahrlosung und für mehr Sicherheit soll hierbei die Förderung von Arbeitssuchenden, Familien und Kindern im Bezirk im Vordergrund stehen.
Auch diesem Antrag stimmte der Stadtrat einstimmig zu.
Im Ergebnis ist damit die Errichtung des DHZ an der Schwertstraße von mehreren Bedingungen abhängig gemacht worden: Es muss erst ein Bebauungsplan- Änderungsverfahren durchgeführt werden. Es muss erst eine Konzeption zur Drogenprävention erstellt werden. Es muss erst eine Konzeption zur Aufwertung und Entwicklung des Standortes Schwertstraße und Umgebung entwickelt werden.
- Krefeld 650 Jahre
Auf Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP forderte der Stadtrat die Verwaltung auf, die Ideen und Planungen für das zum nächsten Jahr anstehende 650-jährige Stadtjubiläums öffentlich vorzustellen, um frühzeitig die Stadtgesellschaft zu informieren und einzuladen, das Jubiläum mitzugestalten.
Denn:
Feierlichkeiten anlässlich von Stadtjubiläen unterliegen der Gefahr, wie Strohfeuer schnell abzubrennen.
Sie können aber identitäts- und gemeinsinnfördernd wirken, wenn sie nachhaltig geplant und durchgeführt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Planung, Organisation und Durchführung dürfen nicht allein die Sache von Rat und Verwaltung sein, sondern müssen auch von der Stadtgesellschaft einschließlich Wirtschaft und Hochschule mitgetragen werden.
- Bei den verschiedenen Aktivitäten müssen sich die Beteiligten in einem gemeinsamen Logo wiederfinden. In Krefeld ist das Leitbild, eine tolerante, innovative und weltoffene Stadt zu sein, sich also nicht abzuschotten, sondern offen für Neues und auch Fremdes zu sein.
Wenn das 650-jährige Stadtjubiläum 2023 diesem „Spirit“ wieder mehr Geltung verschaffen würde, hätte es einen nachhaltigen Effekt.
- FDP-Fraktion unterstützt das Gedenken an die Opfer fremdenfeindlicher Straftaten, beteiligt sich aber nicht an Demonstrationen des Bündnisses für Toleranz und Demokratie.
Mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Ratsgruppe Freie Wähler wurde der Rat aufgefordert, die Bevölkerung aufzufordern, sich an einer Demonstration des Bündnisses für Toleranz und Demokratie am 19. Februar 2022 zum Gedenken an die Opfer der Morde in Hanau zu beteiligen.
An diesem Tag jährt sich der rassistische Anschlag in Hanau zum zweiten Mal, dessen Opfer zahlreiche Menschen muslimischen Glaubens wurden.
Das Hanauer Geschehen ist ein Beispiel aus den letzten Jahren für eine immer unterschwellig vorhanden gewesene, in jüngster Zeit aber offenkundiger und aggressiver nach außen tretende Xenophobie. Aus Furcht vor Fremdem wird die Ablehnung von Fremden und schließlich (maßgeblich gefördert von sogenannten sozialen Medien) Aggressivität gegenüber Fremden bis hin zur Begehung von schweren Straftaten.
In der Aussprache über den Antrag stellte die FDP-Fraktion klar, dass die Politik die Furcht vor Fremdem als Problem erkennen und sich damit auseinander setzten muss, und dass dies eine wichtige Aufgabenstellung für den Integrationsausschuss des Stadtrates ist.
Auch die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass Rat, Verwaltung und die Bürgerschaft gegen offenkundige und aggressive Xenophobie Flagge zeigen müssen.
Aufgrund der für die FDP nicht akzeptablen politischen Ausrichtung des Bündnisses für Toleranz und Demokratie hat der Kreisverband Krefeld der FDP bereits vor Jahren beschlossen, sich nicht an Aktivitäten des Bündnisses zu beteiligen.
Dem schloss sich die FDP-Fraktion an und enthielt sich bei dem Antrag, sich an der Demonstration des Bündnisses für Toleranz und Demokratie am 19. Februar 2022 zu beteiligen.
- Spaziergänge fragwürdig
Mit großer Mehrheit (bis auf die Stimmen der AFD-Fraktion) beschloss der Stadtrat, den gemeinsamen Appell „Solidarisch durch die Pandemie“, den die Parteien von CDU, SPD, Grünen, FDP, UWG/WUZ und Die Partei initiiert hatten, zu unterstützen. Ziel ist es, auch in der Pandemie für die gemeinsamen Werte einzutreten und die negativen Auswirkungen der Pandemie auf das Wohl der Stadtgesellschaft einzudämmen. Der Appell „Solidarisch durch die Pandemie“ wurde nach Angriffen auf den Kommunalen Ordnungsdienst initiiert und veröffentlicht. Es ist augenscheinlich, dass die sogenannten montäglichen „Spaziergänge“ immer mehr von Vertretern von Organisationen geprägt werden, die gegen das demokratisch-parlamentarische System der Bundesrepublik agieren. Das heißt aber nicht, dass alle Teilnehmer an „Spaziergängen“ diesem Meinungsspektrum zuzuordnen sind. Und genau um diese Teilnehmer von „Spaziergängen“ geht es.
Für die FDP ist klar: das Recht, eine andere Meinung zum Impfen und zu einer Impfplicht zu haben und dafür zu demonstrieren, ist verfassungsmäßig garantiert und darf nicht in Frage gestellt werden.
Die ganz andere Frage, die sich jeder Teilnehmer an „Spaziergängen“ stellen muss, ist, von wem man sich möglicherweise ungewollt politisch vor den Karren spannen lässt.
Dies gilt auch für die Gegendemonstrationen, die im Übrigen geeignet sein könnten, „Spaziergängen“ mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen als sie verdienen.
- Dr. Porst vertritt Stadtrat
Ratsherr Dr. Günther Porst wird zu der 7-köpfigen Delegation gehören, die den Krefelder Stadtrat auf der Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 01. und 02. Juni 2022 in Essen vertritt. Die Mitgliederversammlung findet unter dem Motto „Lebenswertes Zuhause. Die Städte in NRW“ statt.
Dr. Porst nimmt weiterhin an einer Sitzung des Deutsch-Polnischen Ausschusses des Rates der Gemeinden und Regionen Europas am 08./09. März 2022 in Teltow (Brandenburg) teil.
- Grundschule Westparkstraße
Der Stadtrat beschloss zum 01. August 2023 eine dreizügige Grundschule am Standort Westparkstraße 1 in Krefeld zu gründen, und zwar als Schule des gemeinsamen Lernens sowie als offene Ganztagsschule. Nach Fertigstellung des Haus der Bildung an der Hofstraße soll die Grundschule dorthin umziehen.
7.Umnutzung der ehemaligen Landwirtschaftsschule in Wohnnutzung
Mit der Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen fasste der Stadtrat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 834 – Kölner Straße/Jakob-Lintzen-Straße –
Bis 2014 bestand seitens der Stadtverwaltung noch die Absicht, das unter Denkmalschutz stehende Gebäude der ehemaligen Landwirtschaftsschule an der Kölner Straße/Jakob-Lintzen-Straße für eine Kindertagesstätte auszubauen. Das Gebäude erwies sich jedoch nicht dazu geeignet, eine zeitnahe Umsetzung der KiTa-Nutzung zu ermöglichen. Aufgrund des unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zeitintensiven und finanziellen Aufwandes wurde daher von einer Umnutzung in eine Kindertagesstätte abgesehen.
Mit Schreiben vom 29. Oktober 2018 beauftragte ein Vorhabenträger die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Umnutzung der ehemaligen Landwirtschaftsschule in Wohnnutzung. Aufgrund des Umfanges des Vorhabens mit einer erforderlichen planungsrechtlichen „Konfliktbewältigung“ und vorhandener städtebaulicher Probleme wurde für die angestrebte Nutzungsänderung eine Neuaufstellung eines Bebauungsplanes der Innentwicklung gemäß § 13 a BauGB für erforderlich gehalten.
Dieses Verfahren fand nun mit dem Satzungsbeschluss am 10. Februar 2022 sein Ende.
Das heißt im Klartext: Seit 2014 war klar, dass das Objekt einer neuen Nutzung zugeführt werden soll. Zwischen dem an die Stadt herangetragenen Wunsch des Vorhabenträgers das Objekt einer Wohnnutzung zuzuführen, und dem Satzungsbeschluss im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind 3 ¼ Jahre vergangen! Ob dies auf die Schwerfälligkeit des Baurechts zurück zu führen ist oder vielleicht auch auf die Schwerfälligkeit der Krefelder Verwaltung und des Krefelder Rates, sei an dieser Stelle dahingestellt. Auf jeden Fall ist dies ein Beispiel dafür, wie schwierig es in der Praxis ist, den Wunsch nach Schaffung neuen Wohnraums zu erfüllen.
Newsletter 1/22
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem nachfolgenden Newsletter informieren wir Sie über die Sondersitzung des Kre-felder Stadtrates am 20.01.2022 zum Surfpark am Elfrather See, nachdem der Regio-nalrat mit den Stimmen der FDP/FNG-Fraktion bereits „grünes Licht“ gegeben hatte.
Entscheidend ist, dass sowohl bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes als auch der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Aufstellungsbe-schlüsse gefasst wurden, aufgrund derer nun eine Offenlage der Planungen erfolgen kann.
Diese Offenlage ermöglicht es endlich allen Betroffenen und Interessierten zu den Pla-nungen Anmerkungen, Hinweise und Kritik zu äußern. Die Verwaltung muss dann hierzu im einzelnen Stellung nehmen. Abschließend trifft der Rat die Entscheidungen über die Stellungnahmen.
Mit einem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD sowie FDP wurde ein Begleitbe-schluss gefasst, dessen Adressaten zum Einen der Vorhabenträger (Investor), zum An-deren die Verwaltung ist.
Demnach wird von dem Vorhabenträger unter anderem erwartet, dass er die Stadt ge-genüber den Kosten eines eventuellen Rückbaus absichert, und dass von ihm zu über-nehmende Kosten des Bodenaushubes belasteten Materials mit der noch zu vereinba-renden Erbpacht verrechnet werden.
Darüber hinaus beschloss der Stadtrat mit dem o. g. Antrag dass sich der Rat die Ent-scheidung über Baugenehmigungen im Zusammenhang mit dem Surfpark sowie die Zustimmung zu Wechseln des Vorhabenträgers vorbehält. Dies war für die FDP Bedin-gung, um ihre Zustimmung zu geben.
Hierzu nachfolgende Informationen:
1) Vorhabenbezogener Bebauungsplan § 12 BauGB
Während der Einleitungsbeschluss noch zu einem Angebotsbebauungsplan gefasst wurde, befasste sich der Stadtrat am 20.01.2022 das erste mal im Rahmen des Pla-nungsverfahrens mit dem sogenannten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Dieser ist in § 12 BauGB geregelt.
§ 12 I BauGB fordert eine finanzielle-wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vorhaben-trägers für die Realisierung des Bauvorhabens innerhalb der mit der Stadt vereinbarten Frist.
Aber keine Prognose, ob sich der Betrieb des Vorhabens wirtschaftlich rechnet, z. B. zu welchen Preisen, zu welchen Öffnungszeiten etc. Mit anderen Worten Gegenstand der obligatorischen Prüfung gemäß § 12 BauGB ist nicht ein Business Plan des Surfparks.
Gemäß § 12 V BauGB kommt grundsätzlich ein Wechsel des Vorhabenträgers im Laufe des Verfahrens in Betracht. Die Zustimmung kann nur verweigert werden, wenn Tatsa-chen die Annahme rechtfertigen, dass das Vorhaben nicht innerhalb der vereinbarten Frist realisiert werden kann.
2) Vorhabenträger
Der Vorhabenträger, also der Investor, der das Projekt Surfpark am Elfrather See reali-sieren soll, steht zurzeit nicht fest.
Im Gespräch ist die Elakari GmbH, sowie die Elakari Estate GmbH, aber auch eine Pro-jekt- bzw. Betriebsgesellschaft, die mit Investoren und Banken gebildet werden soll.
3) Wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit
Diese kann in Ermangelung des letztendlichen Vorhabenträgers nicht prognostiziert werden.
4) Aufstellungs- und Auflagenbeschluss
Diesem Beschluss kommt im Hinblick auf die bereits für Sommer 2022 geplante Bau-genehmigung eine besondere Bedeutung zu, nämlich
- Baugenehmigungen sind grundsätzlich Geschäft der laufenden Verwaltung, also nicht des Rates.
- Eine Baugenehmigung auf der Grundlage eines Vorhabenbezogenen Bebauungspla-nes kann als Geschäft der laufenden Verwaltung erteilt werden, wenn die Verwaltung zu der Einschätzung gelangt ist, dass die Voraussetzungen der §§ 12, 33 BauGB erfüllt sind.
- Das heißt: Bereits nach einem Aufstellungsbeschluss kann eine Baugenehmigung unter bestimmten Voraussetzungen von der Verwaltung erteilt werden, ohne dass der Rat gefragt werden muss.
5) Dem kann der Rat nur vorbeugen (Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser) wenn er die Entscheidungen über Bauanträge im Zusammenhang mit dem Surfpark gemäß § 41 GO NRW an sich zieht.
Zweckmäßigerweise gilt dies auch für den Wechsel des Vorhabenträgers, über den die Verwaltung ansonsten auch als Geschäft der laufenden Verwaltung entscheiden könn-te.
6) Beschluss am 20.01.2022
Im Ergebnis haben CDU und SPD die Forderung der FDP übernommen, der der Stadtrat mit deutlicher Mehrheit (37 ja Stimmen, 19 nein Stimmen) zustimmte.
Mit seinen Beschlüssen hat der Rat signalisiert, dass die Messe für den Vorhabenträ-ger, wer immer dies sein wird, keineswegs gelesen ist. Gleichzeitig hat er eigenmächti-gem Handeln der Verwaltung einen Riegel vorgeschoben. Jedenfalls für die FDP eine keineswegs abstrakte Gefahr angesichts eines Oberbürgermeisters, dessen persönli-ches Projekt der Surfpark ist.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben, verbleibe ich bis zum nächsten Newsletter, in dem wir über die Ratssitzung am 10.02.2022 berichten werden,
mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
Newsletter Dezember 2021
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit diesem Newsletter berichten wir über die letzte Sitzung des Krefelder Stadtrates in diesem Jahr am 09. Dezember.
Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Ihren Freunden schöne Weihnachtsfeiertage und einen gelungenen Jahreswechsel, vor allem Gesundheit und Zufriedenheit im kommenden Jahr.
Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei all denjenigen, die die Arbeit der Stadtratsfraktion im zu Ende gehenden Jahres 2021 unterstützt haben, sei es in den Ausschüssen und Gremien des Stadtrates, sei es in den Stadtbezirken, sei es in den Fachausschüssen der Fraktion.
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit im neuen Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender Krefeld, im Dezember 2021
- Haushaltsplanung 2022
Mit großer Mehrheit, nämlich mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der FDP und der Ratsgruppe UWG/WUZ beschloss der Stadtrat die Haushaltsplanung 2022.
Danach belaufen sich im Ergebnisplan die Erträge auf einen Gesamtbetrag von 988.331.699 Euro, der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 985.294.117 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern (Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer) bleiben im kommenden Jahr unverändert. Weiterhin beschloss der Stadtrat einen von den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP erarbeiteten Haushaltsbegleitbeschluss.
Im Einzelnen wird auf die anliegenden Vorlagen mit den Nummer 2408/21/1 und 2451/21 A sowie die Haushaltsrede der FDP-Fraktion verwiesen. Darin schließt sich die FDP-Stadtratsfraktion der Forderung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein an, das Haushaltssicherungskonzept in Gestalt eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes fortzuführen. Die FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, die unterjährigen Kontrollmöglichkeiten des Rates im Hinblick auf die städtischen Finanzen zu verbessern sowie von der dezentralen Ressourcenverwaltung zu Gunsten eines zentralen und schnellen Zugriffs der Kämmerei auf die Haushaltsbewirtschaftung in den Fachbereichen und Dezernaten abzukehren. Die FDP fordert den Oberbürgermeister auf, dafür die entsprechenden verwaltungsinternen Regelungen auf den Weg zu bringen.
Vorlage 2408/21/1
https://ris.krefeld.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeuaVafr4cHm52vSwTBDTxs
Vorlage 2451/21
https://ris.krefeld.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRSoNlcYu7983_9oF1-OtP4
Haushaltsrede
„Meine Damen und Herren!
Ja, mach mal einen Plan
sei nur ein großes Licht
und mach dann noch `nen zweiten Plan
gehn tun sie beide nicht.
- Bertolt Brecht, Dreigroschenoper
Trotz zahlreicher Unwägbarkeiten, die sich zum Einen aus der pandemischen Lage, zum Anderen aus immer neuen Einschätzungen des Gewerbesteueraufkommens ergeben. wird heute und hier die Hausplanung 2022 beschlossen.
- Die haushaltsplanenden Fraktionen haben bei ihrer Finanzplanung berücksichtigt, dass die wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Auswirkungen der Pandemie nicht vorhersehbar sind. Deshalb haben sie bei dem für die Stadt wichtigen Gewerbesteueraufkommen für die Jahre 2022 ff. deutliche Abschläge gegenüber denErwartungen des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2021 gemacht. Den haushaltstragenden Fraktionen war es nicht möglich, diese Steuerschätzung einfach zu ignorieren. Da der Haushaltsausgleich 2025, wenn es, Stand heute, die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe nicht mehr gibt, keineswegs gesichert ist, schließen sich die haushaltstragenden Fraktionen in ihrem Haushaltsbegleitbeschluss der Forderung der Industrie- und Handelskammer an, dass das Haushaltssicherungskonzept in Gestalt eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes fortgeführt werden muss. Zur Haushaltskonsolidierung gehört Aufgabenkritik, die ebenfalls der Verwaltung in dem heutigen Haushaltsbegleitbeschluss als ständige Aufgabe mit vierteljährlicher Berichterstattung zugewiesen wird.
- Die haushaltstragenden Fraktionen haben die Verwaltung gefragt, ob sie an ihren Prognosen für das vergangene Jahr festhält, die einen Haushaltsüberschuss von immerhin 19,9 Mio. Euro Am 03.12.2021 hat die Verwaltung
geantwortet, ich zitiere:
„Die mit der Einbringung des Haushaltsplanes 2022 mitgeteilten Prognosen zum Jahresabschluss 2020 haben sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht grundlegend verändert“.
In der Sitzung des Finanzausschusses am
30.11.2021 hatte der Kämmerer auf die Frage, ob sich aus der sich Prognose eines zweistelligen Defizites für 2021 ein Handlungsbedarf für die Planungen 2022 ergäbe, geantwortet: Nein. Dabei bleibt die Verwaltung – trotz jüngster „Gewinnwarnungen“, die einen negativen Abschluss 2021 wahrscheinlich machen.
Es handelt sich immerhin um weitere – 5.789.696,-- Euro und – 4.836.396,36 Euro.
In der Erwartung dessen, dass die Einschätzung für 2022 nach bestem Wissen und Gewissen gegeben wurde, beschließen wir heute den Haushalt 2022 und die darauf aufbauende mittelfristige Finanzplanung. Denn wir erwarten bei einer Verschiebung der Beschlussfassung auf Anfang 2022 keine valideren Auskünfte.
Wie Lenin aber gesagt haben soll: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ Das heißt konkret, und zwar auch für das Zentrale Gebäudemanagement und den Kommunalbetrieb Krefeld:
- Die unterjährigen Kontrollmöglichkeiten des Rates im Hinblick auf die städtischen Finanzen sollen mit dem Haushaltsbegleitbeschluss erheblich verbessert werden.
- Die dezentrale Ressourcenverwaltung in den Fachbereichen und Dezernaten ist nicht der Weisheit letzter Schluss.
Die Kämmerei braucht einen zentralen und schnellen Zugriff auf die Haushaltsbewirtschaftung in den Fachbereichen
und Dezernaten, und zwar nicht nur informell, sondern auch steuernd.
- Vom Oberbürgermeister als Letztverantwortlichen für die Organisation erwarten wir, dass die entsprechenden verwaltungsinternen Regelungen auf den Weg gebracht werden.
- Im Ergebnis darf ich festhalten, dass die FDP-Fraktion nicht ohne Bedenken dem Haushaltsplan zustimmt.“
- Surfpark Elfrather See
Mit immerhin drei Beschlussvorlagen der Verwaltung hatte sich der Rat zu befassen, nachdem anderthalb Wochen vorher verschiedene Gutachten den Geschäftsstellen der Fraktionen zur Verfügung gestellt worden waren.
Zum Einen schlug die Verwaltung dem Rat die öffentliche Aufstellung und Auslegung einer Änderung des Flächennutzungsplanes, zum Anderen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, jeweils zwischen bzw. östlich Elfrather See, südlich Asberger Straße und Parkstraße vor. Gleichzeitig schlug die Verwaltung aber vor, „den vorgesehen Offenlagebeschluss zum Vorhaben einzuleiten und eine abschließend politische Bewertung erst in Kenntnis der kompletten Sachlage (gutachterliche Darstellungen, behördliche Bewertung, Anmerkung und Hinweise aller Betroffenen und Interessierten) vorzunehmen.“
Schlussendlich beschloss der Rat, sich mit dem Vorhaben in einer Sondersitzung des Rates im Januar 2022 zu befassen, um allen Ratsmitgliedern die „Kenntnis der kompletten Sachlage“ zu ermöglichen.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung vom 30.01.2020 hatte der Rat in seiner Sitzung am 06. Februar 2020 zunächst die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines „normalen“ Angebotsbebauungsplanes mit der Nummer 836 beschlossen. Mit Schreiben vom 27. September 2021 hatte dann aber der Vorhabenträger, eine ELAKARI Estate GmbH, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Der Vorhabenträger ist bei Durchführung des Planverfahrens verpflichtet, die Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erfüllen. Hierzu gehört, dass der Vorhabenträger
- zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und
- in der Lage ist und
- sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und
- zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss § 10 Abs.1 Baugesetzbuch (Satzungsbeschluss) verpflichtet (Durchführungsvertrag).
Dazu hatte die Verwaltung unter anderem eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers beauftragt. Die Fähigkeit zur Durchführung setzt insbesondere die wirtschaftliche- finanzielle Leistungsfähigkeit des Trägers voraus. Dabei kann die Leistungsfähigkeit durch Kreditzusagen geeigneter Banken, Fördermittelzusagen und Bürgschaftserklärungen nachgewiesen werden.
Die Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer wurde den Ratsmitgliedern erst am Wochenende vor der Ratssitzung „unter dem Siegel der Verschwiegenheit“ zugeleitet.
Die FDP-Stadtratsfraktion wird die Zeit bis zur Sondersitzung des Rates im Januar 2022dazu nutzen, sich intensiv mit den Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auseinander zu setzen.
- Deichgebühren für den Bereich Gellep-Stratum
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flächen im Krefelder Stadtteil Gellep-Stratum sind kraft Satzung Mitglieder im Deichverband Meerbusch-Lank. Es handelt sich um Flächen östlich der Düsseldorfer Straße, die durch den Rheindeich im Lanker Rheinbogen vor Hochwasser geschützt werden. Aufgrund der topographischen Lage ergibt sich die Besonderheit für die Verantwortlichen des Deichverbandes für den Hochwasserschutz in Gellep-Stratum. Diese gilt auch für die Flächen der Stadt in diesem Gebiet. Für die Anwohner in Gellep-Stratum mit Grundstücken östlich der Düsseldorfer Straße entsteht aufgrund der Zugehörigkeit zum Deichverband Meerbusch-Lank eine finanzielle Doppelbelastung mit der Folge, dass nicht alle Krefelder Grundstückseigentümer hinsichtlich der Beitragspflicht gleichbehandelt werden. Aus Sicht des zuständigen Kommunalbetriebes Krefeld bietet sich eine Satzungsänderung des Deichverbandes Meerbusch-Lank an.
Auf Antrag von SPD, Grünen und FDP beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, eine Gleichbehandlung von Grundstückseigentümern im Stadtgebiet Krefeld, deren Flächen im Gebiet des Deichverbandes Meerbusch-Lank liegen, vorzubereiten.
- Straßen- und Wegekonzept
Aus dem beschlossenen Konzept ergibt sich, wann
- beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können oder
- technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind.
Das Konzept beinhaltet keine Vorentscheidung für eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel ist es, Transparenz herzustellen. Das Konzept wird alle zwei Jahre fortgeschrieben.
Im Einzelnen wird auf die anliegende Verwaltungsvorlage mit der Nummer 673/21 verwiesen.
Vorlage 673/21
https://ris.krefeld.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXQovDGbheLOkcCRVfonDMM
- Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Nicht zuletzt um den pandemiegeplagten Einzelhandel zu unterstützen und die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten zu erhalten, beschloss der Stadtrat, dass im kommenden Jahr an insgesamt neun Tagen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass offengehalten werden dürfen.
Dafür ausgesprochen hatte sich der Handelsverband, dagegen die Gewerkschaft VERDI.
Die FDP-Fraktion, die grundsätzlich einer Liberalisierung von Ladenöffnungszeiten positiv gegenübersteht, folgte dem Vorschlag von Verwaltung und Handelsverband. Ebenso die große Mehrheit des Stadtrates.
- Wirtschaftsplan 2022 für das Zentrale Gebäudemanagement Krefeld
Mit Mehrheit folgte der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung. Die FDP-Fraktion enthielt sich wegen der vorgesehenen Investitionen in das Grotenburg-Fußballstadion, das Stadtwaldhaus und den Großmarkt.
- Gebührensatzungen für die Friedhöfe, Abwasser, Grundstücksentwässerungsanlagen, Straßenreinigung und Abfallentsorgung
Die FDP-Fraktion stimmte gegen die vorgeschlagenen Gebührensatzungen für die Friedhöfe, das Abwasser und die Abfallentsorgung, weil die entsprechenden Satzungen kalkulatorische Zinsen zulasten der Gebührenzahler vorsehen, die nicht marktüblich sind. Da dies bei den Grundstücksentwässerungsanlagen und der Straßenreinigung nicht der Fall ist, konnte die FDP-Fraktion diesen Gebührensatzungen zustimmen.
- Gemeinsames Lernen an Grundschulen
Mit den Stimmen der FDP-Fraktion beschloss der Stadtrat die Fortführung des Gemeinsamen Lernens für die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung sowie Sprachen an den nachfolgend genannten Grundschulen zu:
Astrid-Lindgren-Schule
Brüder-Grimm-Schule
Buchenschule
Heinrichschule
Jahnschule
Johansenschule
GGS Krähenfeld
Lindenschule
Mariannenschule
Mosaikschule
Paul-Gerhardt-Schule
Schule an Haus Rath
Regenbogenschule
GS am Stadtpark Fischeln
Südschule
Grundschule Vulkanstraße
- Stadtsiegel
Der langjährige Vorsitzende des Vereins der Freunde und Förderer der Musikschule Krefeld e.V., Dr. Ullrich Güttsches, wird mit dem Stadtsiegel ausgezeichnet.
Dr. Güttsches ist seit 29 Jahren Vorsitzender des Vereins und begleitete in diesem Zeitraum aktiv die Entwicklung der Musikschule zum aktuell größten Bildungspartner der Krefelder Schulen und Kindertageseinrichtungen. Er hat sich für die Ausstattung der Musikschule und die Anschaffung notwendiger Musikinstrumente für Schulen eingesetzt und erreicht, dass trotz schwieriger städtischer Haushaltslage Musikunterricht in zahlreichen Schulprojekten angeboten werden konnte. Darüber hinaus initiierte er maßgeblich die Gründung des Stipendien-Fonds „Musik macht stark“, der Kindern – vornehmlich aus sogenannten sozialen Brennpunkten – die Teilnahme an einer musikalischen Frühförderung möglich macht.
Auch die FDP-Fraktion dankt Dr. Güttsches für sein langjähriges erfolgreiches Engagement und freut sich, dazu ein wenig dadurch beigetragen zu haben, dass die Musikschule am Standort Haus Sollbrüggen auch unter Denkmal-Gesichtspunkten durch einen gelungenen Ausbau ein „kompaktes“ Angebot machen kann. Der Ausbau am Standort Sollbrüggen war übrigens auch in finanzieller Hinsicht eine Punktlandung. Entscheidend dazu beigetragen haben neben der Leitung der Musikschule deren Freunde und Förderer.
Newsletter vom 17.11.2021
Liebe Leserin,
lieber Leser,
in unserem nachfolgenden Bericht über die Stadtratssitzung am 10.11.2021 stehen Entscheidungen zum Stadtbad Neusser Straße, zum Mobilitätskonzept und zur Bebauung westlich und östlich des Willy-Brandt-Platzes im Mittelpunkt.
Es ist gut, dass in Krefeld Entscheidungen fallen und nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Bei allen oben genannten Punkten wurden die Entscheidungen mit den Stimmen der FDP-Fraktion getroffen.
Wir melden uns wieder nach der nächsten Ratssitzung, die für den 09.12.2021 geplant ist, und in der über den Haushalt 2022 und mittelfristige Finanzplanung entschieden werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
- Stadtbad Neusser Straße: Prüfauftrag zur Untersuchung kommunaler Angebote in den Bereichen Schwimmen, Sport und Kita- Plätze
Der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld zum 20.08.2020 legte die Variante 3 der Machbarkeitsstudie zum Stadtbad Areal als Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung des Stadtbades fest. Da die Variante 3 kein Schwimmangebot enthielt, wurde die Verwaltung beauftragt, zusätzlich kommunale Angebote zum Schwimmen, Sport und Kita unter Einbeziehung der angrenzenden städtischen Flächen der bestehenden Sporthalle und der Kindertagesstätte an der Gerberstraße untersuchen.
Die Untersuchung durch die beauftragten Gutachter ergab, dass die Variante 3 (Neubau Lehrschwimmbad und Sporthalle gestapelt/Kita Bestand) als relativ unabhängige und kompakte bauliche Entwicklung in einem absehbaren Zeitraum realisierbar ist. Außerdem sind die räumlichen, energetischen und personellen Synergien der Variante mit gestapelter Schwimm- und Sporthalle beträchtlich. Hinzu kommt, dass ein Schwimmbad-Neubau weniger hohe Investitionen erfordert als das Bauen in einem Denkmal. Das Gutachten kalkuliert für das Bauen im Denkmal mindestens 180 % der Kosten gegenüber dem Neubau.
Im Ergebnis schneidet die Variante 3 sowohl bei den Investitions- als auch den Betriebskosten wesentlich günstiger ab als wenn (entsprechen den Varianten 1 und 2) Schwimmen wieder im historischen Bau des Stadtbades ermöglicht würde.
Diese Überlegungen führten dazu, dass der Stadtrat schließlich mit einer deutlichen Mehrheit für die Variante 3 grünes Licht gab.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Paul Hoffmann erklärte:
"Die FDP-Fraktion kann dem Prüfauftrag für das Konzept 3, nämlich dem Neubau eines Lehrschwimmbades, einer Einfachsporthalle und einer Gymnastikhalle unter Beibehaltung der Kita auf der Gerberstraße ohne Wenn und Aber zustimmen.
Nach etwa 18 Jahren Abstinenz was das Schwimmen in der Innenstadt betrifft, bietet sich uns mit dieser Planung die Möglichkeit, in relativ kurzer Zeit fußläufiges Schwimmen und Schwimmunterricht für Kitakinder, Schüler und Vereine wieder zu ermöglichen.
Und das bei einem Kostenrahmen von leistbaren etwa 10,2 Mio. Euro plus etwa 40 % Varianz gleich 14,82 Mio. Euro.
Das Konzept 1 und 2 sind in jedem Falle 7 Mio. Euro teurer plus etwa 1 Mio. Euro Betriebskosten pro anno. Man bau dann auch im Altbestand mit vielen Unwägbarkeiten und Risiken, wie wir es vom Kaiser-Wilhelm-Museum kennen.
Wir hätten natürlich auch gerne ein Schwimmbad für alle Bürger der Innenstadt gehabt, hier sprechen aber die deutlich höheren Baukosten wie auch das Baurecht dagegen.
Bürger, die im neuen Bad schwimmen wollen müssten sich einem Verein anschließen, sie könnten dann auch dort schwimmen.
Konzept 3 findet vielleicht nicht bei allen eine Zustimmung, aber nach einer fast 20-jährigen Schwimmpause kann das Lehrschwimmbad zu einem high light für einen problematischen Stadtteil in Krefeld werden.
Die FDP-Fraktion unterstützt das Neubauvorhaben ohne Vorbehalte. Wenn wir den Verwaltungsdurchlauf zügig abwickeln, könnten die ersten Kinder dort etwa in 2024 ihren Schwimmunterricht aufnehmen".
- Neubau und Finanzierung des Artenschutzzentrums Affenpark der Zoo Krefeld GgmbH
Insbesondere auf Drängen der FDP-Fraktion fasste der Stadtrat mit großer Mehrheit einen Beschluss, der deutlich von der ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussfassung abweicht:
Der Rat stimmt dem der Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Zoo GgmbH erarbeitenden Konzeptes Artenschutzzentrums zu.
Der Rat nimmt die Kostenplanung des Gesamtkonzeptes - nur - zur Kenntnis, erteilt also keinen Blankoscheck, soweit nicht die Kosten gesichert sind.
Der Rat stimmt -nur - der Finanzierung des sogenannten Bauabschnittes 0 zu, da dieser im wesentlichen durch Spenden und Versicherungsleistungen gedeckt ist.
Der Rat fordert die Verwaltung auf,
- gemeinsam mit der Zoo GgmbH sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen, insbesondere Drittmittel einzuwerben (worauf vor allem die Kämmerei drängt).
- Auf dieser Basis soll dem Rat unter Beachtung des erarbeitenden Zeitplans ein Finanzierungskonzept rechtzeitig vorgelegt werden, über das dann letztlich noch zu entscheiden sein wird.
- Integriertes Umsetzungskonzept auf Grundlage des Mobilitätskonzepts für die Stadt Krefeld
Der Rat beauftragte die Stadtverwaltung nachfolgend genannte Projekte unmittelbar einzuleiten und umzusetzen, vorbehaltlich des Beschluss des Rates zur Haushaltssatzung für das Jahr 2022:
- Makroskopisches Verkehrsmodell
- Leitlinien zu Qualitätsstandards von Parkhäusern
- Ausbau von smarten Informationssystemen
- Smart Parking
- Quartiersgaragenkonzept
- Kommunale Stellplatzsatzung (auf Anregung der FDP-Fraktion).
Für die weitere Diskussion merkte der FDP-Ratsherr Dr. Günther Porst zwei Vorbehalte an, und zwar im Bezug auf ein absolutes Halte- und Parkverbot Innenstadt/Ringe sowie den kostenfreien ÖPNV in der Innenstadt.
- Bebauungspläne Nr. 822 I und II - westlich und östlich Willy-Brandt-Platz (Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)
Für die beiden Flächen, die sich aus dem beigefügten Übersichten ergeben, fasste der Rat den Satzungsbeschluss.
Die Flächen beidseits des Willy-Brandt-Platzes lagen nach den Maßnahmen im Zuge der Sanierungssatzung lange Zeit brach und konnten in Teilen erst um die Jahrtausendwende mit der Richtung eines Busbahnhofes bzw. eines Kurzzeitparkplatzes temporär aufgewertet werden, wohin entgegen andere Bereiche weiterhin auf neue Nutzungen warteten. Zwischenzeitliche Entwicklungsabsichten auf der westlichen Seite, vor allem aber auch auf der östlichen Seite des Platzes - unter anderem für einen Einzelhandelsbetrieb - konnten nicht verwirklicht werden. Erst mit der konkreten Bauabsicht eines privaten Investors auf dem östlichen Teil im Jahr 2018 verdichtete sich am Willy-Brandt-Platz der städtebauliche Handlungsbedarf, so das eine Neuordnung der bestehenden Situation mittels des Bebauungsplanes Nr. 822 angegangen wurde. Der Absprung des privaten Investors im Jahr 2019 nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung führte jedoch zunächst zu einer Neusortierung der Bedarfe am Standort, so das die Stadt nun beabsichtigt, am Südausgang des Hauptbahnhofes die zu beiden Seiten des Willy-Brandt-Platzes gelegenen und zum größten Teil für eine Neubebauung aufbereitete Flächen einer zukünftigen, aufeinander abgestimmten Bebauung zuzuführen. Da der Entwicklungsdruck auf den westlichen Teil höher bewertet wurde, wurde der Bebauungsplan 822 in zwei separate Bebauungspläne aufgeteilt, welche gesondert umgesetzt werden sollen, insgesamt aber ein aufeinander abgestimmtes Gesamterscheinungsbild vor Ort ermöglichen sollen.
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- Nachbesetzung im Integrations- und im Ausschuss für Soziales, Arbeit , Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration
Auf Vorschlag der FDP-Fraktion wählte der Stadtrat einstimmig Dr. Klaus Peter Kehren als neues Mitglied in den Integrationsausschuss.
Ebenfalls einstimmig auf Antrag FDP-Fraktion wählte der Stadtrat Dr. Robert Schäfer als Mitglied und Franziska Lesch als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration.
- 41. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Erfurt
Auf Vorschlag der FDP-Fraktion nimmt FDP-Ratsherr Dr. Günther Porst an der Hauptversammlung teil, die in Erfurt stattfindet.
Newsletter September 2021
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
mit diesem Newsletter zu der Ratssitzung am 16.09.2021 haben wir etwas gewartet, da bis zum 26.09.2021 das politische Interesse sich auch in Krefeld eindeutig auf die Bundespolitik konzentriert hat.
Im Vorfeld der Ratssitzung – während der Sommerpause – ist die FDP-Faktion in der Öffentlichkeit mit drei Initiativen aktiv geworden:
- Fortsetzung des kommunalen Impfzentrums „auf kleiner Flamme“; diesen Vorschlag hat die Verwaltung aufgegriffen.
- Aufnahme von Menschen aus Afghanistan, denen dort nach der Machtergreifung der Taliban Verfolgung droht; ein entsprechender Dringlichkeitsbeschluss wurde mit großer Mehrheit genehmigt.
- Pilotprojekt „Flächendeckend Tempo 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit“ (selbstverständlich mit begründeten Ausnahmeregelungen); dieser Vorschlag fand im Stadtrat eine breite Mehrheit mit Ausnahme von AFD und CDU.
Einzelheiten können Sie den nachfolgenden Berichten entnehmen.
Wir melden uns wieder nach der nächsten Ratssitzung am 10.11.2021.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
- Bericht der Verwaltung zum Sachstand der Corona-Pandemie
Die FDP-Fraktion hatte angeregt, ob über den 30.09.2021 hinaus das Impfzentrum auf dem Sprödentalplatz weiter zu betreiben. Die Verwaltung teilte in der Ratssitzung mit, dass ein Impfzentrum im Stadthaus am Konrad-Adenauer-Platz ab Oktober eingerichtet werden soll. Hier könnte sich dann jeder Bürger ohne Termin bequem impfen lassen. Sogar die Öffnungszeiten sind bereits eingerichtet: montags und mittwochs von 14 bis 19 Uhr sowie samstags von 10 bis 17 Uhr.
- Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2022 und Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022
Auf Wunsch der FDP-Fraktion wurde die Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel für das Jahr 2022 zurückgestellt, um darüber zusammen mit dem Gesamthaushalt in der Ratssitzung am 09.12.2021 zu entscheiden.
Stadtkämmerer Ulrich Cyprian (CDU) brachte in einer kurzen Haushaltsrede seine Finanzplanung für das kommende Jahr ein. Danach wird sich der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 978.016.757 Mio. Euro belaufen, der Gesamtbetrag der Erträge auf 983.924.347 Mio. Euro. Der Höchstbetrag der Kredite, die für die Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wurde auf 520 Mio. Euro festgesetzt.
Das Plus bei der Saldierung von Aufwendungen und Erträgen überrascht insofern, als der Kämmerer kürzlich noch für den 31.12.2021 ein Minus von 10,4 Mio. Euro prognostiziert hatte.
Unverändert bleiben sollen die Steuersätze, das heißt die Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit 265 von Hundert, für die Grundstücke auf 533 von Hundert und die Gewerbesteuer 480 von Hundert.
Die für das Jahr 2022 vorgelegte Haushaltsplanung ist eine „Rechnung mit vielen Unbekannten“. Bei den sogenannten Transferleistungen werden die pflichtigen und die freiwilligen Leistungen nicht unterschieden. Erläuterungsbedürftig sind die Finanzerträge. Für die mittelfristige Finanzplanung fehlt eine Projektliste, aus der sich ergibt, wer (im Konzern Krefeld) was, wann und mit welchen Finanzmitteln machen soll. Die Notwendigkeit einer ständigen Aufgabenkritik wird zwar erkannt, ohne das aber erkennbar ist, welche konkreten Schritte dazu unternommen werden sollen. Bei der Gewerbesteuer spielt die konjunkturelle Entwicklung eine große Rolle, weil sie vor 10 Jahren unvorhergesehen Löcher in den städtischen Haushalt gerissen hat, was zum Nothaushalt führte. Mittelfristige Auswirkungen auf den Haushalt wird es haben, das 30 Prozent der Arbeitslosten in Krefeld von Hartz 4 bedroht sind, und das 8.200 Krefeldern trotz Vollzeitjob Altersarmut droht.
Die von Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) gesehene „dramatisch/qualitative Verbesserung der Stadtfinanzen“ könnte also nur von kurzer Dauer sein.
- Beschluss des Schulentwicklungsplanes 2018/2019 bis 2023/2024 für die städtischen Förderschulen
Auf Drängen des Sprechers der FDP im Ausschuss für Schule und Weiterbildung Alexander Schmitz, wurde die Verwaltungsvorlage dahingehend modifiziert, das eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Prüfung und Gründung einer weiteren Förderschule im Primarbereich mit dem Fördersportpunkt LES erstellt werden soll. Die Verwaltung hatte zunächst vorgeschlagen, die Machbarkeitsstudie auf die Franz-Stollwerk-Schule mit dem Standort Tulpenstraße zu beschränken und nicht mehr alternativ einen weiteren Standort zu prüfen.
Bei der Franz-Stollwerk-Schule handelt es sich in Krefeld um die einzige Schule im Primarbereich mit dem Förderschwerpunkt LES. Wenngleich die nun tatsächlichen Zahlen nicht der ursprünglich erstellten Prognose entsprechen, ist die Schülerzahl dennoch sehr hoch und der Standort zeichnet sich bereits jetzt durch eine starke Auslastung aus.
„Förderschulen leisten einen wertvollen Beitrag. Im Sinne einer intensiven, pädagogischen Förderung der Schüler, dürfen die Schulstandorte nicht zu groß in der Schülerzahl sein. Mit Blick auf die Schwere genauer Schülerprognosen im Förderschulbereich und die noch nicht kalkulierbaren Auswirkungen von Corona auf Schüler können sich die Zahlen jederzeit – auch kurzfristig – erhöhen. Selbst wenn diese Variablen nicht eintreten sollten, besteht bereits jetzt die Notwendigkeit die Einrichtung einer weiteren Förderschule im Primarbereich mit dem Förderschwerpunkt LES zu prüfen. Zum selben Schluss gelangt ebenfalls die Stellungnahme der Schulkonferenz der Franz-Stollwerk-Schule“, so die Begründung des erfolgreichen Änderungsantrages.
- Aufnahme afghanischer Ortskräfte und weiterer schutzbedürftiger Afghaninnen und Afghanen
Nachdem es die FDP-Fraktion bereits im Vorfeld der Ratssitzung öffentlich positioniert hatte, beschloss der Rat mit breiter Mehrheit, afghanische Ortskräfte und weitere schutzbedürftige Afghaninnen und Afghanen in Krefeld aufzunehmen, und bat den Oberbürgermeister, gegenüber Bund und Land eine entsprechende Aufnahmebereitschaft zu erklären. Ein Antrag der AFD-Fraktion, des Weiteren besonders schutzbedürftige ausschließlich Kinder, Frauen und ältere Menschen in Krefeld aufzunehmen, wurde abgelehnt.
In der Aussprache forderte die FDP-Fraktion mit Blick auf die städtischen Finanzen ein koordiniertes Handeln von Stadt, Land und Bund, damit nicht – wie nach 2015 – „den letzten die Hunde beißen“, also die Kommunen auf einem Großteil der Kosten „sitzen“ bleiben. Gleichzeitig betonte die FDP-Fraktion, dass aus der sogenannten Flüchtlingskrise nach 2015 wertvolle Erfahrungen gewonnen werden konnten, und zwar nicht nur in Bezug auf die Unterbringung, sondern auch, bei der Aktivierung bürgerschaftlicher Mithilfe. Lobend wurde in diesem Zusammenhang die Krefelder Flüchtlingshilfe erwähnt, die von den Liberalen mit dem „Preis für Bürgerschaftliche Civilcourage“ ausgezeichnet worden war. Die FDP-Fraktion forderte Verwaltung, Politik und Bürgerschaft auf, sich „ehrlich zu machen“: Die afghanischen Ortskräfte und weiteren Schutzbedürftigen Afghaninnen und Afghanen, die in Krefeld eine Aufnahme finden, werden mit großer Wahrscheinlichkeit bleiben, da Ihnen auf absehbare Zeit Verfolgung in Afghanistan droht. Optimistisch im Hinblick auf die Integration dieser Menschen stimmt, dass sie in Afghanistan mit der Bundeswehr und den
Nicht- Regierungsorganisationen zusammengearbeitet, also sich zu „westlichen Werten“ wie Demokratie und Menschrechte bekannt haben. Diese Menschen haben das Scheitern der Mission und den hektischen und unprofessionellen Rückzug der USA und ihrer Verbündeten nicht zu verantworten. Der „Westen“ würde der moralischen Rechtfertigung der Mission in Afghanistan endgültig den Todesstoß versetzen, wenn diesen Menschen, die in Afghanistan von Verfolgung bedroht sind, keine Aufnahme gewährt würde.
- Bebauungsplan Nr. 690 erste Änderung – östlich Grotenburgstraße, im Bereich zwischen Grotenburgstraße 63 und 81
Im derzeit noch gültigen Bebauungsplan Nr. 690 ist eine zusätzliche Innenbebauung ausgeschlossen. In Folge der im damaligen Planverfahren geäußerten Stellungnahmen der Bürger wurden überbaubare Flächen nur in den Straßenrandbereichen festgesetzt, nur die schon bestehende Bebauung in zweiter Reihe wurde planungsrechtlich gesichert. Der durch große Gartenbereiche geprägte Innenbereich wurde durch die Festsetzung zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern geschützt. Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten ergeben sich zurzeit im Straßenrandbereich. Dies würde sich nun durch die Planung ändern. Da aus Sicht der FDP-Fraktion Innenbereiche mit Bäumen und Sträuchern einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels leisten können, lehnte sie den einleitenden Beschluss ab.
- Pilotprojekt Tempo 30 km/h des Städtetages
Nachdem sich die FDP-Fraktion bereits frühzeitig entsprechend positioniert hatte, wurde auf Antrag von FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit großer Mehrheit der Verwaltung der Auftrag erteilt, der Initiative des Städtetages beizutreten, in einem Pilotprojekt Tempo 30 km/h flächendeckend zu testen und gegenüber dem Bund eine zur Umsetzung nötige Änderung der Straßenverkehrsordnung zu fordern.
Eine Studie des Bundesumweltamtes zu „Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen“ ist zu dem Ergebnis gekommen, das mit Gewinnen an Verkehrssicherheit, Lärm- und Schadstoffminderung und bei der Aufenthaltsqualität zu rechnen ist, ohne das die Auto-Mobilität dadurch übermäßig eingeschränkt wird. Es gäbe gute Gründe Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen einzuführen. Dabei müsse im Einzelfall geprüft werden, ob mögliche Nachteile am Ort der Anordnung (z.B. Verträglichkeit mit einer vorhandenen grünen Welle, ÖPNV-Beeinträchtigung) oder an anderer Stelle (Schleichverkehre im untergeordneten Netz) entstehen können. Empfehlenswert seien im jedem Fall Begleituntersuchungen, die weitere Erkenntnisse zu diesem zunehmend wichtigen Instrument der Verkehrsplanung liefern könnten
In einer Stellungnahme hatte der ADFC erklärt, das in Tempo 30 Zonen 40 Prozent weniger Unfälle als bei Tempo 50 passierten, bei Tempo 30 die Anzahl der bei Unfällen getöteten und schwerverletzten Personen um 60 bis 70 Prozent sinke, die Aufprallenergie bei Tempo 50 knapp dreimal so groß sei wie bei Tempo 30, bei Tempo 30 man die Gefahren früher sähe, und dass die meisten Autofahrten in Ortschaften kürzer als fünf Kilometer seien, so dass sich einer Verzögerung von maximal zwei Minuten ergäbe.
Diese Erkenntnisse veranlassten die Städte Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm, im Juli 2021 eine kommunale Initiative für Tempo 30 innerorts zu starten. Ziel ist es, im neuen Bundestag eine Regelung zu schaffen, die es Kommunen ermöglicht, im gesamten innerörtlichen Straßennetz flexibel und sachorientiert über ein für die jeweilige Situation angemessenes und stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau zu entscheiden. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung würde es den Städten erlauben, selbstbestimmend und großflächig Tempo 30 festlegen zu können. Die Initiative der sieben Städte, an die sich nun auch die Stadt Krefeld angeschlossen hat, wird vom Deutschen Städtetag in Berlin unterstützt: Die Kommunen könnten am besten selbst entscheiden, welche Geschwindigkeiten in welchen Straßen angemessen seien.
Die Krefelder Verwaltung steht dem Vorhaben positiv gegenüber, will aber eine Arbeitsgruppe einrichten, unter anderem um die Auswirkungen auf den Bus- und Bahnverkehr sowie das System der Ampelschaltungen bewerten zu können.
Newsletter vom 21.06.2021
Liebe Leserin, lieber Leser,
in seiner letzten Sitzung vor den diesjährigen Sommerferien traf der Krefelder Stadtrat einige Entscheidungen, über die Sie die FDP-Stadtratsfraktion informieren möchte.
Aus der Vielfalt der Themen haben wir die herausgegriffen, die „über den Tag hinaus“ Bedeutung haben und/oder eine nähere Betrachtung verdienen.
„Über den Tag hinaus“ von Interesse ist, dass eine „Deutschland-Koalition“ von CDU, FDP und SPD einige wichtige Beschlüsse fasste, denen die Grünen nicht zugestimmt haben, während der Haushalt 2021 und die mittelfristige Finanzplanung in der vorhergehenden Ratssitzung von einer Mehrheit von SPD, FDP und Grünen gegen die Stimmen der CDU beschlossen worden war.
Dies kann aber nur die – oder denjenigen irritieren, die oder der sich einen Stadtrat in festgefügten Blöcken vorstellt.
Erfahrene Kommunalpolitiker und Beobachter der kommunalpolitischen Szene wissen aber:
Im Vordergrund stehen die Sachentscheidungen, aber auch das Bemühen, Kompromisse zu finden, um diese Sachentscheidungen auf möglichst breiter politischer Basis treffen zu können.
Das Bemühen um Kompromisse findet aber dort die Grenze, wo sich eine politische Kraft in der Sachentscheidung nicht mehr „wieder findet“.
Zur kommunalpolitischen Professionalität gehört auch, dies zu respektieren.
Die FDP-Stadtratsfraktion wünscht Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, eine angenehme Sommerzeit und meldet sich wieder nach der September-Sitzung des Stadtrates.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
- Bebauungsplan Nr. 772 – RheinBlick – 2. erneuerte Offenlage
Mit einer breiten Mehrheit von CDU, SPD, FDP und Grünen machte der Stadtrat den Weg frei für die Offenlage des „RheinBlick“ betitelten Bebauungsplan 772, der das Uerdinger Gebiet zwischen Dujardinstraße, Hohenbudberger Straße und Rhein betrifft.
Die möglichen Konfliktlagen zwischen einem an den Chemie-Park heranrückenden Mischgebiet (mit Wohn und Gewerbe), aber auch der Hochwasserschutz, prägten die jahrelangen Verhandlungen zwischen Stadt, Investoren, Chemiepark und Bezirksregierung.
Auf der politischen Seite verstand sich die FDP-Stadtratsfraktion als Walter der Interessen der Unternehmen, aber auch von rund 8.500 Arbeitnehmern.
Schlussendlich kann festgestellt werden, dass sich auch die anderen beschlussfassenden Fraktionen diese Betrachtungsweise zu eigen gemacht haben.
In der politischen Diskussion im Vorfeld, aber auch in der Ratssitzung selber hat die FDP-Stadtratsfraktion herausgestellt, dass ein neuer Anlieger gefunden worden sein muss, bevor ein Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 772 gefasst werden kann.
Verfahrensrechtlich ist dies „nicht ohne“, da der neue Anlieger nicht Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 772 ist, sondern in einem selbstständigen Verfahren der Standort festgelegt und gesichert werden muss. (Nach vorläufiger Einschätzung der Stadtverwaltung ein wasserrechtliches, aber nicht ein baurechtliches Verfahren.)
Dass die FDP-Stadtratsfraktion mit ihrer unveränderten grundsätzlichen Positionierung in Sachen RheinBlick richtiggelegen hat, ergibt sich auch aus einer Stellungnahme des Leiters Politik und Bürgerdialog des Chemparks – Krefeld Uerdingen, Mario Bernards, gegenüber dem Oberbürgermeister, den Fraktionsvorsitzenden und den planungspolitischen Sprechern:
„Stadtrat und Stadtverwaltung sind nun mit dem Beschluss der erneuten Offen- lage des Projektes RheinBlick in die Offensive gegangen. Auch der Chempark be- grüßt ein gutes Gelingen für alle Beteiligten und setzt dabei auf die klare Zusage der Stadtverwaltung, um so sämtliche, offene Punkte zeitnah zu lösen, darin eingeschlossen die wichtige Frage zur geeigneten Verlegung unseres Schiffswar- teplatzes. Als Chempark-Vertreter und Sitzungsgast habe ich aus dem Stadtrat und den vielen Hintergrundgesprächen die deutliche Zusage vor allem der Frak- tionen von CDU, SPD, Grünen, FDP mitgenommen, keinem späteren Satzungsbe- schluss zuzustimmen, der nicht alle Chempark-Interessen berücksichtigt. Darauf vertrauen wir und bedanken uns für die damit zugesicherte Unterstützung unse- rer Unternehmen und der dort rund 8.500 Arbeitsplätze in Krefeld.“
- Interkommunales Gewerbegebiet Krefeld/Meerbusch
Mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD („Deutschland-Koalition“) gegen die Stimmen der Grünen beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, Kontakt zur Stadt Meerbusch aufzunehmen, um ein klares Votum zum interkommunalen Gewerbegebiet nördlich (auf Krefelder Stadtgebiet) und südlich (auf Meerbuscher Stadtgebiet) der A 44 zu erhalten.
Für die Räte der Städte Krefeld und Meerbusch war im August/September 2020 eine gemeinsame Vorlage zur Beschlussfassung zum interkommunalen Gewerbegebiet eingebracht worden, nachdem die Räte in früheren Sitzungen die gemeinsame Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes beschlossen hatten. Auf der Basis eines Strategiepapiers sollten nun die Verwaltungen der beiden Städte beauftragt werden, die Planung für das Gewerbegebiet in allen Bereichen voranzutreiben und im Frühjahr 2021 die Ergebnisse zur erneuten Beschlussfassung den Räten vorzulegen.
Mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD (gegen die Grünen) hat der Krefelder Stadtrat am 20.08.2020 diesen Beschluss mit folgenden „Arbeitspaketen“ gefasst: Landesplanerischer Vertrag, Trägermodell, Profilbildung/Vermarktung, Grunderwerb, und Rahmenplanung/Erschließung/Infrastruktur. Anzumerken ist aber, dass (mit den Grünen) im August vergangenen Jahres drei Mitglieder der CDU-Stadtratsfraktion in Krefeld gegen den Beschluss stimmten!
Während der Krefelder Stadtrat also mit großer Mehrheit sich zu dem interkommunalen Gewerbegebiet bekannte, fasste der Meerbuscher Stadtrat am 01.09.2020 einen von der gemeinsamen Vorlage abweichenden Beschluss. Unter anderem wurde die Entscheidung über den landesplanerischen Vertrag zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf, der Stadt Krefeld und der Stadt Meerbusch vertagt.
Da aber ein solcher landesplanerischer Vertrag zwingende (Eingangs) Voraussetzung für das interkommunale Gewerbegebiet ist, wünscht der Krefelder Stadtrat nun ein „klares Votum“ der Stadt Meerbusch zum interkommunalen Gewerbegebiet.
Da aber (spätestens) seit der Meerbuscher Stadtratssitzung am 01.09.2020 deutlich wurde, dass die Meinungsbildung im Meerbuscher Stadtrat alles andere als klar ist, sprach sich die Krefelder FDP-Stadtratsfraktion bereits vor der Kommunalwahl (Ende September 2020) dafür aus, in Krefeld sich mit dem Gedanken zu befassen, nur nördlich der A 44 (also nur auf Krefelder Stadtgebiet) ein neues Gewerbegebiet zu entwickeln. Deshalb begrüßte es auch die Krefelder FDP-Stadtratsfraktion, dass die Verwaltung für den Fall des Scheiterns des interkommunalen Gewerbegebietes folgende (vorsorglich) Beschlussfassung anregte:
„Sollte dies nicht gelingen, so sollte vor dem Hintergrund der gewerblichen Flä- chenknappheit in Krefeld eine Eigenentwicklung der Krefelder Flächen in Be- tracht gezogen werden und die hierfür notwendigen Schritte eingeleitet wer- den.“
Da die Krefelder CDU-Fraktion aber damit drohte, den Beschluss ansonsten in Gänze nicht mitzufassen, wurde dieser Satz ersatzlos gestrichen. Denn anderenfalls wäre die Beschlussvorlage an einer schwarz-grünen Mehrheit im Krefelder Stadtrat gescheitert!
Über die Motivation der Krefelder CDU-Stadtratsfraktion lässt sich spekulieren.
Am Ende des Tages könnte auch sie gezwungen sein, Farbe, zu bekennen, nämlich dann, wenn das neue Gewerbegebiet Interkommunal definitiv nicht politisch „machbar“ ist.
Die Krefelder FDP-Stadtratsfraktion hat jedenfalls für diesen Fall bereits klar Position bezogen.
- Bebauungsplan Nr. 847 – Parkstraße/Rather Straße/Bruchweg – Einleitender Beschluss
Mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD (gegen die Grünen) beschloss der Krefelder Stadtrat ein neues Gewerbegebiet im Stadtbezirk Krefeld – Uerdingen, östlich der A 57 und nördlich des Charlottering mit einer Fläche von ca. 21 ha zu entwickeln.
Da in Krefeld ein Bedarf an weiteren Gewerbeflächen besteht, soll die Fläche in Zukunft einer neuen Nutzung zugeführt werden. Geplant ist ein Gewerbestandort, der durch unterschiedliche Grundstücksgrößen eine Mischung verschiedener Gewerbebetriebe und –arten erlaubt. Weite Teilbereiche der Flächen befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Krefeld. Die Entwicklung und Vermarktung dieser Flächen wird seitens der Grundstücksgesellschaft der Stadt unter paralleler Einbindung privater Eigentümer betrieben. Sie orientiert sich an den Belangen einer mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur. Durch die Lage an der A 57 sowie die direkt an das Plangebiet angrenzende Auffahrt vom Charlottering ist das Plangebiet optimal an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Gleichzeitig besteht eine gute Erreichbarkeit aus der Krefelder Innenstadt und den umliegenden Orten.
- Pandemiebedingte Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Der Stadtrat nahm einen Bericht des Stadtkämmerers zur Kenntnis, wonach sich die coronabedingten Belastungen des Haushaltes am Ende des laufenden Jahres voraussichtlich auf – 33,6 Millionen Euro belaufen werden, während im Haushaltsplanentwurf 2021 noch von -25,9 Millionen Euro die Rede war.
Mittels der von der CDU/FDP-Landesregierung eingeräumten Möglichkeit werden
coronadingte Haushaltsbelastungen über die sogenannte Bilanzierungshilfe isoliert, „schlagen“ also nicht auf das Jahresergebnis „durch“.
Da die bilanzielle Isolierung von coronabedingten Belastungen aber spätestens 2025 – nach dem Willen des Landes – ein Ende hat, und nicht nachfolgende Generationen (bis 2075 !!!) damit belastet werden sollen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.05.2021 mit der Haushaltsmehrheit von SPD, FDP und Grünen diese Möglichkeit explizit ausgeschlossen. Der daraus resultierende Auftrag an den Kämmerer ist bei diesem angekommen. So heißt es in seiner Vorlage für den Stadtrat am 15.05.2021:
„Der Rat hat mit Beschluss vom 06.05.2021 die Verwaltung beauftragt, für die Behandlung der coronabedingten Belastungen, die mittels der Bilanzierungs- hilfe isoliert werden, eine Planung vorzulegen, die ausschließt, diese Isolie- rungsbeträge ab 2025 in eine 50 – jährige Abschreibungssystematik eingestellt werden. Stattdessen sollen im Jahresabschluss 2024 die bis dahin gewachse- nen Isolierungsbeträge eigenkapitalisierend eingebucht werden, unter Verrech- nung gegen die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage.“
- Mobilitätskonzept Krefeld 2030+
Mit großer Mehrheit beschloss der Stadtrat „gesamtstädtische Handlungsfelder und Konzepte sowie Maßnahmenkonzepte für die Vertiefungsbereiche“ des Mobilitätskonzeptes.
Die Handlungs- und Maßnahmenkonzepte für die Gesamtstadt und die Vertiefungsbereiche (Innenstadt, Fischeln, Hüls, Uerdingen sowie Hafen) sind nun Grundlage für den nächsten Arbeitsschritt: In einem integrierten Umsetzungskonzept sollen dann diese Konzepte priorisiert und vor allem weiter konkretisiert werden. Das daraus resultierende Umsetzungskonzept wird natürlich auch wieder zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zwischen Mitte April und Anfang Juni 2021 hatten der Planungsausschuss und die neun Krefelder Bezirksvertretungen Gelegenheit, zu dem vorliegenden Mobilitätskonzept 2030+ Ideen, Ergänzungen, Änderungen etc. zu entwickeln und zu Protokoll zu geben.
Die im Planungsausschuss am 10.06.2021 zu Protokoll gegebene Stellungnahme der FDP-Stadtratsfraktion umfasst zunächst Stellungnahmen zu den Handlungsfeldern Stadtentwicklung, fließender Kfz-Verkehr, Wirtschaftsverkehr, ruhender Verkehr, SPNV/ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr, sowie übergeordnete Maßnahmen. Vorschläge wurden auch gemacht für die Innenstadt sowie die Vertiefungsbereiche Fischeln, Hüls und Uerdingen.
Last not least wurden die weitergehenden Überlegungen der FDP-Vertreter in den Stadtbezirken West, Hüls, Mitte, Süd, Ost und Uerdingen zu Protokoll gegeben.
Der zuständige Fachausschuss der FDP-Stadtratsfraktion wird sich zusammen mit den FDP-Bezirksverordneten noch vor der Wiederaufnahme der Beratungen im Stadtrat vor dem Ende der Sommerferien mit Vertretern der Planungsverwaltung treffen. Dann sollen die Überlegungen und Vorschläge der FDP der Verwaltung erläutert werden.
- Umbesetzungen in Ausschüssen und Beiräten
Auf Vorschlag der FDP-Fraktion beschloss der Stadtrat jeweils einstimmig, Anja Offermann in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration sowie Annika Magohomera-Schoenen in den Integrationsausschuss zu entsenden.
Erna Flesch wird die FDP-Stadtratsfraktion zukünftig im Beirat Gut Schirmau vertreten.
Die o. g. Umsetzungen waren nötig geworden, weil Linda Weßler ihre Ämter niedergelegt hatte.
Paolo Sanchez schied aus dem Jugendbeirat aus.
Newsletter vom 17.05.21
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrter Leser, nachfolgend mit Verspätung (sorry) der Bericht der FDP-Stadtratsfraktion über die Ratssitzung am 06.05.2021. Auch diese Sitzung konnten Sie per Livestream mitverfolgen: Die Haushaltsrede der FDP-Fraktion finden Sie unter
https://www.youtube.com/watch?v=AjvS6A6EGFI
Haushalt 2021
In einer Presseerklärung hatte der CDU-Kreisvorsitzende, Herr Blondin, seiner Fraktion die Funktion der Opposition gegen Rot-Grün und den anderen Fraktionen und Gruppen sowie Einzelvertretern die Funktion des Opponierens zugewiesen.
Die FDP-Fraktion hat sich dieser Zuweisung entzogen – um eine rot-rot-grüne Haushaltsmehrheit zu verhindern.
Die CDU-Fraktion hat ihr Gesellenstück „Neue Opposition“ in der Schlussrunde abgeliefert, und zwar mit „guten Ideen für unsere Stadt“, die sich in der Summe auf Mehrausgaben in Höhe von 1.085.000 Euro sowie fünf neuen Stellen summieren. Dem konnte die FDP-Fraktion nicht zustimmen, nachdem sie sich mit den Fraktionen von SPD und Grünen darauf geeinigt hatte, im Ergebnisplan (Gesamtbetrag der Erträge und Gesamtbetrag der Aufwendungen) das positive Ergebnis für das Jahr 2021 sowie die darauf folgenden drei Jahre zu verbessern.
Die Zustimmung der FDP-Fraktion fand aber die Einschätzung des CDU-Fraktionsvorsitzenden, dass der von FDP, SPD und Grünen erarbeitete Haushaltsentwurf „durchaus noch den Geist der kaufmännischen Vernunft atmet.“ Dementsprechend hatte die Haushaltsmehrheit von „Wirtschaftsliberalen, Klimaaktivisten und Sozialdemokraten“ in Ziffer 1. des Haushaltsbegleitbeschlusses (Anlage) einen CDU-Antrag vom 09.06.2020 aufgegriffen, in dem die Verwaltung beauftragt worden war, dem Finanzausschuss zu den dort genannten Projekten eine mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung vorzulegen. Dieser Auftrag gilt auch für das „Haus der Bildung“ für 50 Millionen Euro, dessen Konzeption die FDP-Stadtratsfraktion als Beispielhaft und Wegweisend ansieht.
In der Ratssitzung griff die FDP-Fraktion noch eine weitere Äußerung des CDU-Fraktionsvorsitzenden auf:
„Rot-Grün wird sich noch früh genug schwarz ärgern über Gelb.“
Abgesehen davon, dass SPD und Grüne sich nicht „schwarz“ ärgern, abgesehen davon, dass der CDU-Fraktionsvorsitzende mit dieser Äußerung das Miteinander seines Vorgängers mit dem amtierenden FDP-Fraktionsvorsitzenden anspielte, griff die FDP-Fraktion den Faden auf. Sollten die in dem Haushaltsbegleitbeschluss aufgeführten konkreten Aufträge an die Verwaltung nicht ausgeführt werden, gibt es Ärger mit der FDP-Stadtratsfraktion.
Dies gilt auch für den Drogenkonsumraum. Die FDP-Fraktion stimmt der Caritas zu, dass dieser eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Suchthilfekonzeptes ist, aber in eine seriös finanzierte Konzeption von Drogenprävention, -substitution und –entwöhnung eingebettet sein muss.
Wie über allen Haushaltsplanungen hängen auch über dem Haushalt 2021 Damokles-Schwerter:
- Die Zinsentwicklung und die Erträge aus den Steuern müssen im Auge behalten werden. Allerdings haben die den diesjährigen Haushalt tragenden Fraktionen keinen Grund dafür gefunden, von Fehleinschätzungen der Verwaltung oder eigenen auszugehen.
- Das Risiko der Long-Covid-Auswirkungen auf den ohnehin problematischen Arbeitsmarkt und damit die Entwicklung der bereits heute hohen städtischen sozialen Transferkosten. Stichworte sind hier die älteren Arbeitslosen und die Jugendlichen ohne Abschluss und ohne Anschluss, auch kleinere und mittlere Unternehmer, Freiberufler und Künstler, die sich entgegen ihrer Lebensplanung im ALG-Bereich wiederfinden, weil sie ihre Rücklagen aufbrauchen mussten.
Die FDP will diese Risiken nicht verdrängen, aber auch nicht die Chancen übersehen:
Diese liegen in dem längst überfälligen Relaunch der Krefelder City und in der Digitalisierung der Schulen, wobei Home-Schooling niemals den Präsenzunterricht ersetzen kann.
Sowohl die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 (Anlage) als auch der Haushaltsbeschluss fanden eine breite Mehrheit im Stadtrat.
Bebauungsplan Nr. 822/II – östlich Willy-Brand-Platz
Der Stadtrat beschloss – mit der Zustimmung der FDP-Fraktion – die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes, mit dem grünes Licht auch für die Bebauung der östlichen Seite des Willy-Brand-Platzes durch Investoren gegeben wird. Zu der westlichen Seite war bereits in der letzten Ratssitzung ein entsprechender Beschluss gefasst worden.
Die FDP-Fraktion äußerte in der Aussprache den Wunsch, dass die Verwaltung auch für die restlichen Flächen am Südausgang des Hauptbahnhofes eine Konzeption entwickelt – mit einem Teilstück der Promenade und einem Busbahnhof. Zusammen mit dem sanierten Platz der Wiedervereinigung und einer hoffentlich baldigen Wiedereröffnung der Restauration in der Fabrik Heeder könnte sich die Stadt südlich des Hauptbahnhofes „einladender“ präsentieren, als dies jetzt der Fall ist.
Bebauungsplan Nr. 831 – nordöstliche Alte Landstraße – Entscheidungen über Stellungsnahmen und Satzungsbeschluss
Nachdem die Bezirksvertretung Hüls dem Haupt- und Beschwerdeausschuss sowie dem Rat auf Betreiben der dortigen schwarz-grünen Mehrheit die Beendigung des Planverfahrens 831 empfohlen hatte, nahm der Stadtrat diese Empfehlung zur Kenntnis und beschloss – mit den Stimmen der Grünen gegen die Stimmen der CDU – den Satzungsbeschluss.
Mit gutem Grund: In diesem Fall handelt es sich nicht, wie zum Teil glauben gemacht wird, um eine landwirtschaftliche Außenfläche, sondern um eine zum Teil versiegelte und bebaute, zwischenzeitlich brachliegende Fläche, die wieder einer Nutzung zugeführt werden soll. Im Klartext: Um eine Nachfolgenutzung eines Grundstücks, das ohne eine Bebauung weiterhin im Zustand einer ungenutzten überwucherten Brache verbleiben würde, wurde der Satzungsbeschluss gefasst.
Rückzahlung von Fördermitteln und Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Tiefbaumaßnahme Philadelphiastraße
Die Entwicklung um die Philadelphiastraße ist ein „Worst Case“, und zwar in vielerlei Hinsicht.
- Den Anwohnern der Philadelphiastraße war in der vorletzten Ratswahlperiode ein Versprechen gegeben worden. Sanierung und Umbau der Straße sollten unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahme Haltestelle Ostwall/Rheinstraße beginnen. Dies ist bis heute nicht geschehen.
- Der Stillstand in Sachen Philadelphiastraße muss auch im Zusammenhang mit dem Stadtring gesehen werden. Wie die Ringe selber, soll auch die Philadelphiastraße mit ihrem Umbau zur Entlastung des Gebietes zwischen den Ringen vom Durchgangsverkehr beitragen. Auch diese Zielsetzung wird in den nächsten Jahren nicht erreicht.
- Die zur Verfügung gestellten Fördermittel, die nun zurückgezahlt werden müssen, müssen verzinst werden. Der Zinssatz beläuft sich auf 5 % über dem Basiszinssatz, damit aktuell auf 4,12 % p.a. Im Haushaltsjahr waren keine Mittel zur Leistung der Zinsaufwendung etatisiert, so dass hierfür eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich wurde.
Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Als neues Mitglied der CDU-Stadtratsfraktion wurde Frau Angelika Brünsing vom Oberbürgermeister verpflichtet, ihre Aufgaben als Ratsfrau nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetzt, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu achten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt zu erfüllen.
Der Rat hatte auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses in seiner Sitzung am 18.03.2021 die Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Rates der Stadt Krefeld für ungültig erklärt und aufgehoben. Der daraufhin neu gewählte Wahlausschuss setzte in seiner Sitzung am 06.05.2021, die der Ratssitzung vorausging, das Ergebnis für die Wahl des Rates der Stadt Krefeld neu fest. So dass sich aufgrund der rechnerischen Berichtigung im Briefwahlbezirk 2490 die Sitzverteilung im Rat ändert. Die CDU erhält einen zusätzlichen Sitz, die SPD verliert einen Sitz. Den zusätzlichen Sitz erhielt nach Feststellung des Wahlausschusses Frau Brünsing. Der SPD Ratsherr Oliver Leist musste aus dem Rat ausscheiden. Im Stadtrat teilen sich damit die Sitze wie folgt:
SPD 16 Sitze
CDU 18 Sitze
Grüne 12 Sitze
FDP 3 Sitze
Die Linke 2 Sitze
AfD 3 Sitze
UWG/FW 1 Sitz
Die Partei 1 Sitz
WUZ 1 Sitz
wir 1 Sitz
Hinzu kommt die Stimme des Oberbürgermeisters, der in bestimmten in der Gemeindeordnung vorgesehenen Fällen mitstimmen kann.
Im Ergebnis hat Rot-Grün die Mehrheit im Stadtrat verloren; dies eröffnete der FDP-Fraktion die Möglichkeit, an der Haushaltsbeschlussfassung gestaltend teilzunehmen und ihre Vorstellungen einzubringen.
Wiederwahl und Neuwahl von FDP-Vertretern in städtischen Gremien
Bei der turnusmäßig anstehenden Neubesetzung des Aufsichtsrates der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG wurde der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Stadtratsfraktion, Paul Hoffmann, wiedergewählt.
Bei der turnusmäßig anstehenden Neubesetzung des Aufsichtsrates der SWK wurde Ratsherr Dr. Günther Porst wiedergewählt.
Bei der Benennung bzw. Bestätigung der Mitglieder und Stellvertreter der kommunalen Gesundheitskonferenz wurden Dr. Robert Schäfer und als sein Stellvertreter Paul Hoffmann wiedergewählt.
Neuer Sprecher der FDP im Jugendhilfeausschuss ist Hans-Christian Tenberg, der bisher bereits stellvertretendes Mitglied war.
Neues stellvertretendes Mitglied für die FDP im Jugendhilfeausschuss ist Frau Dr. Dorothee Pietzko, die bereits im Schulausschuss stellvertretendes Mitglied ist.
Damit soll auch die Vernetzung der frühkindlichen Bildung mit der schulischen Bildung unterstrichen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Vorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion
Haushaltsrede 2021
Meine Damen und Herren, Herr Oberbürgermeister!
Ich möchte mich mit fünf Fragen beschäftigen, die in diesen Tagen aus der Bürgerschaft
der FDP-Stadtratsfraktion gestellt werden, und zwar:
1. FDP-Mehrheitsbeschaffer für Rot-Grün?
Richtig ist, dass es diesen Haushalt 2021 und diese mittelfristige Finanzplanung bis
2024 nicht geben würde, wenn nicht die FDP-Stadtratsfraktion zustimmen würde.
Richtig ist aber auch, dass es ansonsten eine alternative Mehrheit von SPD, Grünen
und Linke gegeben hätte. Die Linke sollte sich nicht kleiner machen, als sie nach der
Kommunalwahl ist. Der Haushalt sähe anders aus, wenn er rot-rot-grün wäre.
2. Was ist der Haushalt?
- Der Haushaltsplan besteht aus einem umfangreichen Zahlenwerk. Entscheidend ist
der Ergebnisplan mit dem Saldo von Erträgen und Aufwendungen. Nur wenn die Erträge
höher sind als die Aufwendungen ist der Haushaltsplan ausgeglichen. Um die Haushaltssicherung
– endlich – verlassen zu können, muss dieser Saldo nicht nur im laufenden
Jahr, sondern bis einschließlich 2024 positiv sein. Das ist die mittelfristige Finanzplanung.
- Darüber hinaus besteht der Haushaltsplan auch aus Zielvereinbarungen. Das ist der
politische Teil des Haushaltes, in dem festgelegt wird, wofür die Verwaltung ihr zur Verfügung
gestellte Haushaltsmittel verwenden soll.
„Die explizite Formulierung von politischen Zielen, die mit dem Angebot öffentlicher
Leistungen, sogenannter Produkte, verknüpft sind, schafft Transparenz und Verbindlichkeit
im Haushalt über das, was politisch gewollt ist.
- Schließlich gehört, ich habe es gerade erwähnt, zu einem Haushalt auch die mittelfristige
Finanzplanung in diesem Jahr bis 2024 einschließlich.
3. Was sagen die Zahlen?
Im Ergebnis haben die Haushaltsberatungen von SPD, Grünen und FDP dazu geführt,
dass die Überschüsse in den Ergebnisplanungen für das laufende Jahr und die nächsten
drei Jahre größer werden:
2021: um 648.470 Euro
2022: um 1.059.470 Euro
2023: um 860.470 Euro
2024: um 365.470 Euro
Nicht nur für die FDP-Fraktion ist wichtig, dass der positive Saldo im nächsten Jahr erhöht
wird. Denn in 2022 betrug dieser Saldo weniger als 1 Million nachdem Veränderungsnachweis,
den die Verwaltung dem Finanzausschuss vorlegte.
Besonders wichtig für die FDP-Fraktion ist, dass der Kämmerer in der Sitzung des Finanzausschusses
sein Testat für diese Verbesserungen in der Planung für 2021 bis
2024 gegeben hat.
4. Welche Ziele werden mit der Haushaltsplanung verfolgt?
Diese Ziele finden sich in dem Haushaltsbegleitbeschluss.
Der diesjährige Haushaltsbegleitbeschluss unterscheidet sich von früheren, weil der
Verwaltung konkrete Aufträge erteilt und diese Aufträge unmittelbar den Fachausschüssen
des Rates zugewiesen werden. Also nicht als Einbringungsanträge.
Die Zielvereinbarungen, in denen sich die FDP-Stadtratsfraktion vor allem wieder findet
sind
- Generationengerechtigkeit vor allem im Hinblick auf die corona-bedingten Schulden.
Keine Abschreibungen dieser Schulden bis 2075.
- Relaunch der Krefelder City mit der Verbesserung des Stadtklimas, insbesondere
durch Plätze mit grünen und blauen Elementen und Straßenbegleitgrün, Anreizen für
Gebäudesanierung, Schaffung von neuen attraktivem und bezahlbaren Wohnraum und
deinem Mix von Gastronomie, Handel und Kleingewerbe.
- Digitalisierung, insbesondere der Krefelder Schulen.
- Drogenbekämpfung nicht allein durch einen Drogenkonsumraum, sondern auch durch
Drogenprävention, Drogensubstitution und Drogenentwöhnung.
5. Wie geht es weiter?
Gemäß dem Haushaltsbegleitbeschluss wird die Verwaltung quartalsweise nicht nur
über die Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen mit Blick auf das jeweilige Haushaltsjahr
berichten, sondern auch über die Entwicklung der Verschuldung. Denn auf
eine Erhöhung der Zinsen muss zeitnah reagiert werden können.
Das Augenmerk wird darauf liegen, dass die Verwaltung Aufträge, die ihr mit dem Haushaltsbegleitbeschluss
erteilt werden, tatsächlich erledigt.
Im Klartext: Sollte die FDP-Stadtratsfraktion zu dem Ergebnis kommen, dass die Verwaltung
die im Haushaltsbegleitbeschluss erteilten Aufträge dilatorisch behandelt
oder unerledigt an acta legt, würde für uns die Mitarbeit an der Haushaltsplanung und
dem Vollzug der Haushaltsplanung sinnlos werden.
Abschließend: Das jede Haushaltsplanung in diesen Zeiten mit noch größeren Risiken
behaftet ist, als es ohnehin der Fall ist, muss jedem Verantwortlichen klar sein: Diese
Risiken dürfen Politik und Verwaltung nicht aus den Augen verlieren.
Das gilt zunächst einmal für die eingenommenen Erträge aus Steuern, insbesondere
der Gewerbesteuer. Wirtschart ist nicht alles. Aber: Ohne eine florierende Wirtschaft
und Steuern geht gar nichts.
Weiter: Aufgrund der Krefelder Sozialstruktur muss vor allem die Entwicklung der sogenannten
sozialen Transferkosten intensiv verfolgt werden. Die langfristigen Folgen der
Pandemie auf dem Arbeitsmarkt könnten drei Bevölkerungsgruppen besonders treffen
werden:
- Ältere Langzeitarbeitslose.
- Jugendliche, die ohne Abschluss einer schulischen Laufbahn und/oder ohne
eine Anschlussausbildung zurückbleiben.
- Die kleinen und mittleren Unternehmer, Freiberufler und Künstler, die sich
nach dem Verbrauch ihrer Rücklagen als ALG-II Bezieher wiederfinden.
Angesichts dessen, dass nach einem Jahr Pandemie sich der Begriff „Long-Covid“ etabliert,
mag es makaber erscheinen, wenn die FDP-Stadtratsfraktion auch Chancen sieht,
nämlich:
- Für eine bedeutend beschleunigte Digitalisierung der Schulen. Um kein Missverständnis
aufkommen zu lassen: Home-Schooling kann immer nur ein Zusatzangebot
sein und nicht den Präsenzunterricht ersetzen.
- Für eine Digitalisierung der Verwaltung; um keine Missverständnisse aufkommen
zulassen: Home-Office ist im Back-Office sinnvoll, aber nicht im Front-
Office. Kitapersonal, Feuerwehrleute und Kommunaler Ordnungsdienst kann
man nicht digital einsetzen.
- Für einen wirklichen Relaunch der Krefelder City, die schon vor der Pandemie notleidend war, aber nun durch ein konzentriertes und koordiniertes Handeln von Politik, Verwaltung, Wohnstätte und Grundstücksgesellschaft eine Zukunfts- perspektive bekommen könnte.
Verlieren wir die Risiken nicht aus den Augen, aber übersehen nicht die Chancen.
In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit!
Newsletter vom 30.03.2021
Nobody is perfect!
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrter Leser,
langsam reicht es aber!
Leider ist festzustellen, dass sich die Krefelder Stadtverwaltung immer wieder Schludrigkeiten leistet und Fristen missachtet.
So musste in der 2. – März – Sitzung des Stadtrates am 24.03.2021 erneut der Wahlausschuss gewählt werden, damit dieser dann endlich für eine dem Wählerwillen entsprechende Zusammensetzung des Stadtrates die erforderlichen Beschlüsse fassen kann. Denn die vorhergehende Beschlussvorlage für die Sitzung am 18.03.2021 war fehlerhaft.
Darüber hinaus war die Verwaltung nicht in der Lage, fristgerecht zur Sitzung am 24.03.2021 einzuladen. Damit endlich der Wahlausschuss gewählt werden konnte, erklärte die FDP-Fraktion, dass Sie den Formfehler nicht rügen würde. Im Folgenden unterrichten wir über aus unserer Sicht wichtige Ergebnisse der beiden Stadtratssitzungen, wobei wir uns bezüglich der Entscheidung in Sachen Grotenburg-Fußballstadion auf die beigefügte Anlage beziehen.
Als zweite Anlage fügen wir unsere Stellungnahme zu der eingereichten Haushaltsplanung für das laufende Jahr bei, die Grundlage der interfraktionellen Gespräche für uns ist.
Die nächste Ratssitzung soll am 06.05.2021 stattfinden. Im Anschluss daran erhalten Sie den nächsten Newsletter.
Mit den besten Wünschen für das Osterfest und die Osterfeiertage verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
- Wahlausschuss
In den o. g. Wahlausschuss wurde als Vertreter der FDP-Fraktion deren stellvertretender Vorsitzender Paul Hoffmann, als dessen persönlicher Vertreter der Fraktionsvorsitzende gewählt.
- Pandemie
- a) Als Dringlichkeitsantrag hatte die FDP-Fraktion in die Ratssitzung am 18.03.2021 einen Antrag zu Öffnungsstrategien in der Pandemie eingebracht. In Tübingen läuft bekanntlich ein Modellversuch – mit klarer Teststrategie und klaren Sicherheitskonzepten.
Mit Ihrem Antrag verfolgte die FDP-Fraktion das Ziel, das Geschehen in Tübingen genau zu verfolgen, sich bereits jetzt mit den handelnden Stellen in Tübingen in Verbindung zu setzten, um Konzepte und Umsetzungsstrategien kennenzulernen, bereits jetzt Pläne zur Umsetzung zu erarbeiten, sollte der Tübinger Modellversuch erfolgreich sein.
In der Sitzung am 18.03.2021 sicherten der Oberbürgermeister und die Gesundheitsdezernentin zu, sich mit der Stadt Tübingen in Verbindung zu setzten. In der Sitzung am 24.03.2021 erklärte der Oberbürgermeister, das er ebenfalls initiativ werden wolle, um auch in Krefeld einen entsprechenden Modellversuch durchführen zu lassen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen.
- b) In einem gemeinsamen Antrag aller Ratsfraktionen und Ratsgruppen sowie der Einzelvertreter im Rat (außer der AFD-Stadtratsfraktion) wurde die Verwaltung beauftragt, die kommunalen Handlungsoptionen zur Milderung der wirtschaftlichen pandemischen Folgen für Handel, Gewerbe, Gastronomie und Industrie auszuschöpfen und für die Dauer der Beschränkungen durch Bund und Land im rechtlichen Einklang mit diesen Maßnahmen die Gebührenerlasse, erweiterte bzw. erleichterte Genehmigungsverfahren zum Beispiel für Außengastronomie zu ermöglichen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, die finanziellen Kompensationsmöglichkeiten im städtischen Haushalt für so entgangene Gebühreneinnahmen zu prüfen und vorzuhalten, etwa durch Bußgeldeinnahmen im Zuge von Verstößen gegen die jeweils gültigen Corona-Schutzverordnungen.
- c) Die Verwaltung wurde beauftragt, die mit dem Deutschen Roten Kreuz getroffene Vereinbarung zum Betrieb des Diagnose-Zentrums bis zum 30.09.2021 zu verlängern, unbeschadet dessen, dass das Impfen in den Hausarztpraxen zeitnah ermöglicht wird. Denn dort soll nicht jeder Impfstoff verwendbar sein.
- Bezirkssportanlagen
Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.03.2021 den Kostenrahmen für die Dritt-Liga-Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions festgesetzt hatte, mahnt der Stadtsportbund an, dass deshalb nicht andere Sportanlagen das Nachsehen haben sollen.
Erfreulich ist deshalb, dass der Stadtrat die Erneuerung des Kunstrasen-Großspielfeldes und des Kunstrasen-Kleinspielfeldes auf der Bezirkssportanlage in Fischen beschloss und der Finanzierung der Erneuerung des Kunstrasen-Großspielfeldes aus Sportinfrastrukturmitteln zustimmte.
- Deichgebühren für den Bereich Gellep-Stratum
Auf gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschloss der Stadtrat die Übernahme der Deichgebühren durch die Stadt Krefeld für den Bereich Gellep-Stratum. Der Rat beauftragte die Verwaltung, bezüglich der privaten Grundstücke auf Krefelder Stadtgebiet, die durch den Rheindeich des Deichverbandes Meerbusch-Lank geschützt werden, die formalen und rechtlichen Voraussetzungen zu einer konditionierten Übernahme der bei den privaten Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten liegenden Rechte und Pflichten im Deichverband Meerbusch-Lank zum 01.01.2025 zu schaffen.
- Aufnahme von Geflüchteten an der bosnisch-kroatischen Grenze
Gegen die Stimmen u. a. der FDP-Fraktion beschloss der Stadtrat auf Antrag der Grünen und der SPD, dass sich die Stadt Krefeld als „sicherer Hafen“ anbieten soll, geflüchtete Menschen an der bosnischen-kroatischen Grenze aufzunehmen.
CDU und FDP hatten demgegenüber festgestellt, dass die Aufnahme von Geflüchteten eine Aufgabe der Europäischen Union und der Nationalstaaten und keine kommunale Aufgabe ist. Deshalb beantragten CDU und FDP, dass die Stadt Krefeld nur, sofern geflüchtete Menschen von der Bundes- bzw. Landesregierung nach dem gängigen Verteilungssschlüssel auf das Land verteilt werden, Krefeld ein Zuhause geben.
Rot-Grün meinte sich, über diese Regularien hinwegsetzen zu müssen.
- Willy-Brandt-Platz
Wie die Bezirksvertretung Süd am 09.03.2021 der Planungsausschuss am 16.03.2021 beschloss der Stadtrat die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 822/I – Willy-Brandt-Platz (Westlich). In der entsprechenden Beschlussfassung soll für die östliche Seite erfolgen.
Damit soll der Schandfleck Südausgang des Hauptbahnhofes und der jahrzehntelange dortige städtebauliche Stillstand endlich beendet werden.
Über die bauliche Gestaltung wird der Gestaltungsbeirat, in dem die FDP durch Alexander Dercks vertreten wird, mit den Investoren beraten. Sowohl in der Bezirksvertretung als auch im Planungsausschuss und im Rat hatte die FDP die Anregung, mit den Investoren über eine multifunktionale Nutzung zu sprechen, gemacht.
- Stadtbad Neusser Straße
Ein weiteres städtebauliches Sorgenkind ist das denkmalgeschützte Stadtbad Neusser Straße.
Hier ist der freischwimmer e.V. aktiv geworden, der vom FDP-Kreisverband am diesjährigen Dreikönigstag mit dem „Preis für Bürgerschaftliche Civilcourage“ ausgezeichnet worden ist.
Für die gewünschte am Gemeinwohl orientierte Projektentwicklung durch den freischwimmer e.V. ist eine Festschreibung der Flächen, auf dem der Verein tätig werden kann, unabdingbar. Die Größe und Komplexität des Stadtbad-Areals erforderten eine Einteilung in Entwicklungsbereiche.
Deshalb wurde auf Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen, den Entwicklungsbereich für den freischwimmer e.V. zu definieren. Dies ist im wesentlichen der Freibadbereich an der Gerberstraße und angrenzende Gebäudeteile im Erdgeschloß.
Dementsprechend beschloss der Stadtrat, das der Freibadbereich Gerberstraße dem Prüfauftrag „Schwimmen“ entnommen wird, damit dem Verein freischwimmer die Flächen und Gebäude zur Verfügung gestellt werden können, der für die Planung seines Teilprojektes benötigt.
Das Offenhalten der auch von der FDP-Fraktion gewünschten Schwimmnutzung von Hallenbädern wird also durch den Beschluss nicht ausgeschlossen.
Auf der anderen Seite braucht der Verein freischwimmer den Beschluss, damit er am Förderprogramm des Landes „Initiative ergreifen“ teilhaben kann.
- Kita Weidenröschenweg
Das in Krefeld eine Unterversorgung von Kita-Plätzen noch immer besteht, ist zwischen Verwaltung und allen Fraktionen unstreitig. Der Teufel steckt jedoch – wie immer – im Detail insbesondere in dem mit jeder Kita verbundenen Verkehrsaufkommen.
Da eine Vogel-Strauß-Politik/Realitätsverweigerung hier nicht weiterhilft, schlug die Verwaltungsvorlage für den Neubau einer dreigruppigen Kita am Weidenröschenweg in Fischeln Parkplätze vor.
In Abänderung der Vorlage beschlossen Jugendhilfeausschuss und Bezirksvertretung Fischeln auf Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass Stellplätze an der Ostseite des Geländes ersatzlos entfallen, so dass auf der Westseite nur noch drei Stellplätze zuzüglich eines Behindertenstellplatzes zur Verfügung gestellt werden.
Da aber nun für Mitarbeiter und Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder mit dem PKW zur Kita bringen, unstreitig Parkplätze fehlen, wurde gegen die Stimmen von FDP und CDU beschlossen, „genügend“ Parkplätze am Rande bzw. außerhalb der Wildkräutersiedlung an der Dohmenstraße bzw. Willicher Straße zu schaffen und diese während der Betriebszeiten der Kita in geeigneter Weise für diesen Zweck zu sichern. Ein Beispiel für Sankt-Florians-Politik: Dort wo Stellplatzbedarf besteht, werden Stellplätze gestrichen, um sie in andere Bereiche zu verlagern.
- Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen“
In die Jury zur Vergabe des „Heimat-Preises“ zur Auszeichnung ehrenamtlicher Engagierter wurden auf Vorschlag der FDP-Fraktion einstimmig Erna Flesch und als ihre Stellvertreterin Annika Magohomera-Schoenen gewählt.
Newsletter vom 09.02.2021
Newsletter
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserin, lieber Leser,
nachfolgend aus der Sicht der FDP-Stadtratsfraktion ein Resümee der Ratssitzung am 04.02.2021.
Diese Ratssitzung fand „im gewohnten Rahmen“, allerdings unter den besonderen Bedingungen der Pandemie, im Seidenweberhaus statt, nachdem eine Mehrheit des Stadtrates es abgelehnt hatte, auf die Durchführung der Ratssitzung zu verzichten und stattdessen nur eine Hauptausschusssitzung stattfinden zu lassen.
Die nächste Ratssitzung ist für den 18.03.2021 geplant. Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Vorsitzender
- Grotenburg kein Thema für den Stadtrat am 04.02.2021
Das Thema, von dem alle erwartet hatten, dass es wieder auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen würde, wurde nicht behandelt: Die Zukunft des Grotenburg-Fußballstadions.
Zweimal hatte eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Rates, der Stadtverwaltung und des beauftragten Architekturbüros, seit der letzten Ratssitzung getagt, um die Möglichkeiten einer Kostenreduzierung zu untersuchen. Die Kosten für die Ertüchtigung der Grotenburg für eine dritte Fußballliga waren bekanntlich auf 17,8 Mio. EUR angewachsen. Damit hatte sich eine knappe Mehrheit in der letzten Ratssitzung des Jahres 2020 nicht einverstanden erklärt, u. a. auch die FDP.
In den beiden Arbeitsgruppen sahen sich allerdings Veraltung und Beauftragte des Architekturbüros nicht in der Lage, der Politik mehr Kostenreduzierungen als insgesamt „bis zu einer Mio. EUR“ vorzuschlagen. Dies war dann doch wohl etwas zu wenig, um in der Ratssitzung am 04.02.2021 „grünes Licht“ zu geben.
Im Vorfeld der Ratssitzung hatte die FDP-Stadtratsfraktion noch einmal auf folgende Fragen aufmerksam gemacht, die aus ihrer Sicht entscheidend sind:
- Da sich für jeden Investor/Sponsor des Vereins auf die Dauer nur die zweite-Fußballliga wirtschaftlich lohnt, müssen klare Regelungen bezüglich Kosten jetzt getroffen werden. Ansonsten gerät die Stadt wieder in Zugzwang, was dazu geführt hat, dass sie die Kosten für die Ertüchtigung der Grotenburg für eine dritte Fußballliga alleine „stemmen“ soll.
Vertraglich klar geregelt sein muss, wer für anfallende Kosten der Instandhaltung oder Instandsetzung aufkommen muss. Die Rede ist bislang nur von einer Kostenmiete des Fußballvereins.
- Wünschenswert ist eine Stadiongesellschaft von Stadt und Verein/Sponsor/Investor.
- Das Bebauungsplanverfahren zur Erweiterung des Zoogeländes und das Bauvorhaben Grotenburg laufen unkoordiniert nebeneinander her. Aufgrund sich immer weiter verändernden Tierhaltungsbedingungen braucht der Zoo immer neue Flächen. Die Konflikte mit dem angrenzenden Fußballstadion sind damit vorprogrammiert. Der Standort Grotenburg ist weder für den Fußball noch für den Verein eine Perspektive.
Für die FDP-Fraktion ist es unabdingbar, dass die o. g. Fragen geklärt werden, bevor man grünes Licht für weitere Investitionen in die Grotenburg gibt.
Unstrittig sind für die FDP z. Zt. die reinen Instandsetzungskosten in Höhe von 1,5 Mio. EUR.
- Haushaltsplanentwurf der Stadt Krefeld 2021 zur Beratung in den Ratsausschüssen und Bezirksvertretungen eingebracht
In einer kurzen Rede brachte Stadtkämmerer Ulrich Cyprian (CDU) den Haushaltsplanentwurf 2021 im Stadtrat ein.
Durch die Möglichkeit der Ansetzung der Bilanzierungshilfe des Landes NRW für die Jahre 2020 bis 2024 und somit der gleichzeitigen Möglichkeit der Isolierung sämtlicher coronabedingten Belastungen (Definition?) lassen sich für das Jahr 2021 aktuell ein geplantes Jahresergebnis in Höhe von 9,6 Mio. EUR und für das Jahr 2022 in Höhe von 2,4 Mio. EUR darstellen. Auch die Jahre 2023 und 2024 weisen nach der vorgelegten Planung positiv geplante Jahresergebnisse mit 2,8 Mio. EUR sowie 6 Mio. EUR auf.
Durch die vom Land geschaffenen Möglichkeit der Bilanzierungshilfe können also die coronabedingten Belastungen für die Jahre 2020 bis 2024 isoliert werden. Nach heutigem Stand werden sich diese Belastungen auf rund 120 Mio. EUR belaufen. Inwiefern dieser Betrag pandemiebedingt noch anwachsen wird, bleibt abzuwarten.
Ohne die Isolierung der coronabedingten Belastungen wäre der Haushalt 2021 nicht ausgeglichen, ebensowenig die Haushalte 2022, 2023 und 2024.
Erst im Jahre 2024 soll der Stadtrat entscheiden, wie die bis dahin angelaufenen Isolierungsbeträge gebucht werden sollen. Entweder sollen sie im Jahresabschluss 2024 eigenkapitalreduzierend eingebucht, wodurch sich das voraussichtlich bilanzierte Eigenkapital zum 31.12.2024 von 581,9 Mio. EUR auf einen Schlag auf 461,8 Mio. EUR reduzieren würde. Oder es bestehe die Möglichkeit, die gesamten Isolierungsbeträge in eine ab dem Jahr 2025 zugelassene 50jährige Abschreibungssystematik einzustellen. Stichwort: Generationengerechtigkeit.
Die andere Frage, mit der sich die Politik in den nächsten Monaten beschäftigen muss, ist die, wie die gewaltigen Investitionen in das städtische Vermögen in den nächsten Jahren „gestemmt“ werden sollen, nämlich für ein neues Verwaltungsgebäude, für eine Veranstaltungshalle, für das Grotenburg-Fußballstadion, für die Sanierung oder den Neubau der beiden Eishallen, für die Sanierung oder den Neubau des Badezentrums etc.
- Antrag auf Änderung des Regionalplans Düsseldorf beschlossen
Mit den Stimmen der FDP-Stadtratsfraktion beschloss der Stadtrat, den Antrag auf Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RTD) zu stellen, ohne die weiteren Verfahrensschritte (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) zur Realisierung eines Surfparks am Elfrather See nicht unternommen werden können.
Im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erwartet die FDP Antwort darauf, ob der Vorhabenträger in der Lage ist, dass Vorhaben des Surf-Gardens durchzuführen (Durchführungsplan), und ob in dem zu erstellenden Erschließungsplan das erwartete Verkehrsaufkommen realistisch bewältigt wird, ohne Wohngebiete zu beeinträchtigen. Die mit dem Surf-Garden verbundenen Zusatzangebote (Merchandising) müssen mit dem Zentrenkonzept abgestimmt werden. Der Surf-Garden muss schließlich eingebettet werden in den Masterplan Elfrather See.
- Flächen des südlichen Hauptbahnhofes – Vermarktungsstrategien der Stadt: Still ruht der See!
Aus der Verwaltungsvorlage für die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Süd II, zweites Teilgebiet - Virchowstraße – wurde deutlich, dass die Verhandlungen der Stadt über das Gelände südlich des Hauptbahnhofs ,die immerhin seit 2005 geführt wurden, weiterhin ohne Ergebnis sind.
Man mag es nicht glauben: Die Flächen südlich des Hauptbahnhofes, der in der Mitte der Stadt liegt, sind ein „Filetstück“, das aufgrund seiner excellenten verkehrlichen Erschließung in anderen Städten längst vermarktet worden wäre. Die Gründe weshalb das in Krefeld über jetzt immerhin 15 Jahre nicht gelungen ist, sind vielfältig, haben aber auch mit Politik zu tun. So wurde die Überlegung, dort eine neue Veranstaltungshalle (mit bester Verkehrsanbindung) zu errichten, gegen die Stimmen der FDP-Fraktion konterkariert, in dem eine solche Veranstaltungshalle nicht auf städtischen Grund und Boden errichtet werden darf.
Durch diese Selbstbindung hat man es fertig gebracht, dass für die neue Veranstaltungshalle nur noch ein Bieter übrig geblieben ist. Mit einem Standortvorschlag nicht in der Stadtmitte, den die FDP nicht als optional empfindet.
- In Krefeld fehlen 1.800 Betreuungsplätze
Die Stadt Krefeld hat die Aufgabe, für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bzw. in der Kindertagespflege sicherzustellen. Die aktuelle Betreuungsquote liegt bei den unter Dreijährigen bei 35,3 % (Sollquote: 46 %) und bei den über Dreijährigen Kindern bei 87,7 % (Sollquote: 100 %). Bezogen auf die aktuellen Einwohnerzahlen in Krefeld, unter Berücksichtigung der leicht steigenden Geburtenentwicklung, fehlen derzeit 1.800 Betreuungsplätze. Der Stadtrat sieht sich deshalb gezwungen, in Kooperation mit freien Trägern weitere Tagespflegeplätze anzubieten. Deshalb wurde beschlossen, den Zuschuss an den Deutschen Kinderschutzverbund um 168.321,00 EUR auf 398.619,00 EUR zu erhöhen.
- Aussetzung der Erhebung der Elternbeiträge und Beköstigungsentgelte beschlossen
Mit den Stimmen der FDP-Stadtratsfraktion beschloss der Stadtrat die Aussetzung der Erhebung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschulen sowie der Beköstigungsentgelte für Städt. Kindertageseinrichtungen für die Dauer des eingeschränkten Pandemiebetriebes.
- FDP-Anfrage zu Endgeräten
Für die FDP-Fraktion hatte deren schulpolitischer Sprecher Alexander Schmitz folgende Anfrage für die Ratssitzung vorbereitet:
- Wie viele der 5.000 bestellten Endgeräte für Schüler und der 2.500 bestellten Endgeräte für Lehrer sind in Krefeld eingetroffen?
- Wann kann mit einer vollständigen Versorgung der bestellten Endgeräte gerechnet werden?
- Sollte der Lieferant eine zeitnahe Lieferung der Endgeräte nicht garantieren können, gibt es seitens der städtischen Schulverwaltung Überlegungen hinsichtlich Alternativen bezüglich der Beschaffung?
- Was wären die etwaigen Alternativen?
Hintergrund ist, dass seit Oktober letzten Jahres die städt. Schulverwaltung mit Mitteln aus den Sofortausstattungsprogrammen des Landes Endgeräte für Schüler und Lehrkräfte bestellen konnte.
Diese sollten im Dezember vergangenen Jahres in Krefeld eintreffen. Allerdings kam es zu Lieferschwierigkeiten eines Lieferanten, so dass es zu einer Verzögerung gekommen ist, und die Endgeräte (insbesondere für Schüler) noch nicht oder nur in geringen Maße in Krefeld eingetroffen waren. Aufgrund der pandemischen Lage und dem daraus resultierenden Bedeutungszugewinn von Online-Unterricht eine nicht dienliche Verzögerung.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit dem beigefügten zwei-seitigen Schreiben des zuständigen Beigeordneten Markus Schön (Anlage 1).
- Kosten für den Vorplatz Kaiser-Wilhelm-Museum steigen!
Der Vorplatz des Kaiser-Wilhelm-Museums stellt eine wichtige städtebauliche Verbindung zwischen der Innenstadt und den südwestlich angrenzenden Quartieren dar. Mit der Neugestaltung des Vorplatzes und dessen angrenzenden Flächen soll ein qualitativ hochwertiger öffentlicher Freiraum geschaffen werden, der ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität gewährleistet.
Die Verwaltung bezifferte den Mehrbedarf auf 318.000 EUR. Die Gesamtkosten belaufen sich nun auf 2,6 Mio. EUR.
Umstritten ist die Verkehrsführung, nämlich die Führung des Westwalls südlich beziehungsweise nördlich der Marktstraße. Eine Mehrheit in der Politik will den Westwall sowohl in nördlicher als auch in südlicher Richtung am Vorplatz des Kaiser-Wilhelm-Museums abbinden.
Die FDP hatte bereits in der Bezirksvertretung Mitte durch ihren Sprecher Jürgen Wagner den Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Nord/Süd- und die Süd/Nord-Verkehre auf dem Westwall in Absprache mit der Polizei, der Feuerwehr und den SWK zu beauftragen, und bis zur Beratung und Beschlussfassung dieses Verkehrskonzeptes weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verkehrsführung um den Vorplatz des Kaiser-Wilhelm-Museum nicht in die Wege zu leiten. Denn mit der Abbindung des Westwall, drohen Umwegverkehre mit höheren Umweltbelastungen.
Da ein solches Verkehrskonzept bis heute nicht vorliegt, lehnte die FDP-Fraktion in der Ratssitzung die Verwaltungsvorlage, mit der der Mehraufwand für die Errichtung des Platzes finanziert werden soll, ab. Denn es ist nicht auszuschließen, dass die zusätzlichen Mittel für die Abbindung des Westwall genutzt werden.
- FDP Vertretung im Integrationsausschuss jetzt vollständig
Auf Antrag der FDP-Fraktion wählte der Stadtrat Frau Annika Magohomera-Schoenen als stellvertretendes Mitglied in den Integrationsausschuss. Die FDP-Fraktion hatte sich bereits n der vergangenen Ratswahlperiode für die Einrichtung eines Integrationsausschusses ausgesprochen, nachdem in der Verwaltung ein entsprechender Fachbereich bereits vor längerem eingerichtet wurde. Der Ausschuss wurde nach der Ratswahl – endlich – gebildet. Flucht, Migration und Integration sind – auch – in Krefeld Themen, die einen eigenen Ratsausschuss verdienen.
Anlage 1
Newsletter vom 14.12.2020
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
mit diesem Newsletter informieren wir Sie über Hintergründe der Ratssitzung am 09.12.2020, die erst kurz vor Mitternacht endete, und die Sie über Live-Stream mitverfolgen konnten (aber nicht mussten).
Die FDP-Fraktion verbindet diesen Newsletter mit den besten Wünschen für das bevorstehende Weihnachtsfest, den Jahreswechsel und das kommende Jahr.
Der erste Newsletter 2021 erscheint nach der nächsten Ratssitzung, die für den 04. Februar 2021 geplant ist.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
- Projektertüchtigung Grotenburg zur 3. Liga-Tauglichkeit
Die Verwaltung unterbreitete dem Rat den Beschlussentwurf, die Kosten für das Projekt „Ertüchtigung Grotenburg zur 3. Liga-Tauglichkeit“ auf 17.837.979,89 EUR festzusetzen, nachdem im Oktober 2018 der Kostenrahmen auf 10.434.506,67 EUR festgesetzt worden war.
Bekanntlich fand dieser Beschlussentwurf in geheimer Abstimmung keine Mehrheit. Mindestens ein, wahrscheinlich zwei Mitglieder der Rot-Grünen Ratskoalition stimmten dagegen.
Für die FDP-Fraktion gibt es drei fundamentale Änderungen der Geschäftsgrundlage für die Sanierung bzw. Instandsetzung der Grotenburg für die 3. Liga.
- Fest steht, dass sich die Baukosten um 70 % erhöhen sollen. Die bisherige Kostenschätzung und der Beschluss des Stadtrates gingen von 10,5 Mio. EUR aus. Jetzt: 17,8 Mio. EUR. Die FDP geht davon aus, dass die 20 Mio. EUR „gerissen“ werden, mit „Luft nach oben“ – auf jeden Fall für die 2.Liga-Tauglichkeit, ab der sich ein Engagement eines Sponsors/Investors erst rechnet.
- Die Behauptung, es würden ja 17,8 Mio. EUR in eine Immobilie der Stadt investiert „und nicht in den Fußballverein KFC“, ist falsch. Niemand wäre jemals auf diese Idee gekommen. Man hätte die Grotenburg für maximal 5 Mio. EUR saniert, aber nicht drittligatauglich gemacht. Der KFC hat aber sein Schicksal mit Mikhail Ponomarev als Sponsor/Investor verknüpft. Diese Partnerschaft ist Geschichte. Der KFC hängt in der Luft. Was nach Ponomarev kommt, ist völlig unklar. Unabhängig davon muss die Stadt bei einem Investitionsvolumen von 17,8 Mio. EUR erst einmal für sich definieren, von welcher Miete und Vertragsdauer sie ausgeht. Ponomarev hat erklärt, dass diese Fragen offen seien. Der Stadtrat oder seine Ausschüsse wurde bislang mit diesen Fragen nicht befasst.
- Die in das nächste Jahr hineingehende Pandemie hat gravierende Auswirkungen nicht nur auf den Kernhaushalt, sondern auch auf die städtischen Beteiligungen, deren Bewältigung zurzeit unklar ist. Ob und auf jeden Fall in welchem Umfang eine Stadt wie Krefeld von weniger als 250.000 Einwohner mit stetig ansteigenden Sozialtransfers es sich auf die Dauer leisten kann, Profi-Fußball, Profi-Eishockey und Profi-Pferderennsport mittelbar oder unmittelbar, sei es über den Kernhaushalt, sei es über die stätischen Beteiligungen, zu sponsern, ist offen.
- Wenn sich die Rahmenbedingungen für eine Investition derart geändert haben, konnte die Beschlussvorlage keine Mehrheit finden. Natürlich eine Niederlage für die Fraktionsführungen von SPD und Grünen, aber letztlich ein Sieg der Vernunft über die Fraktionsdisziplin!
- Corona-Pandemie
- Mit den Stimmen der FDP-Fraktion beschloss der Rat, dass die Stadt Krefeld für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.09.2021 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Gastronomie und den Einzelhandel verzichtet.
- Im Vorfeld der Sitzung hatte die FDP-Fraktion zum Corona-Impfzentrum folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet und folgende Antworten erhalten:
Wie ist der Sachstand in Bezug auf die Inbetriebnahme? Geplant war der 15.12.2020?
- Die Aufbauten erfolgen spätestens am 14.12.2020. Der Zeitplan wird eingehalten. Das Impfzentrum wird ab 15.12.2020 bereit sein.
In wieweit ist die Stadt insgesamt und/oder der Fachbereich Gesundheit in das Konzept Corona-Impfzentrum eingebunden?
- Die Stadt stellt die Container und ist zuständig für alles rund um den Betrieb (Elektrizität, Wasser, Parkraum, Sicherheitsdienst, etc.)
Wer und wie wird organisiert, wer wann geimpft werden?
- Der medizinische Bereich liegt in der Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung
- Um- und Nachbesetzungen in Ausschüssen und Gremien
Auf Vorschlag der FDP-Fraktion beschloss der Rat einstimmig folgende Umbesetzung im Integrationsausschuss:
Frau Linda Weßler, die die FDP-Fraktion im Sozialausschuss vertritt, auf dessen Agenda auch Integration steht, wurde anstelle von Ratsherren Dr. Günther Porst als ordentliches Mitglied in den Integrationsausschuss gewählt. Dr. Klaus Peter Kehren wurde als ihr 1. Stellvertreter gewählt. Ein weiterer Stellvertreter kann noch gewählt werden. Im übrigen vertreten die Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge.
- Abwassergebühren, Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung und Gebühren für die Friedhöfe
Kalkulatorische Zinsen in Höhe von 5, 42 Prozent für 2021 werden nicht nur in der Abwassergebührensatzung, sondern auch in der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung und in der Gebührensatzung für die Friedhöfe in Ansatz gebracht.
Da diese kalkulatorischen Zinsen nicht dem Marktzinsen entsprechen, lehnte die FDP-Fraktion diese Vorlagen ab.
- Änderung des Regionalplans Düsseldorf
Die FDP-Fraktion sprach sich dafür aus, den Antrag auf Änderung des Regionalplans Düsseldorf bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.
Anlass ist der geplante Surfpark Elfrather See.
Die Entscheidung über den Surfpark fällt letztlich aber weder bei einer Änderung des Regionalplans noch bei einer Änderung des Flächennutzungsplanes, sondern bei der Aufstellung des Bebauungsplanes über das Vorhaben. Nach Ansicht der FDP–Stadtratsfraktion ist über die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens im Rahmen von § 12 Baugesetzbuch, das heißt einem Vorhaben– und Erschließungsplan, zu entscheiden. Zu der Prüfung der wirtschaftlich/finanziellen Leistungsfähigkeit gehört auch die Prognose, ob der Vorhabenträger das Vorhaben durchführen kann. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den im nahen Werl geplanten Surfpark zu hinterfragen. Wichtig aus Sicht der Anwohner wird der Erschließungsplan sein.
- Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich des in Ausstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 837 – Hülser Straße/nordwestlich Weggenhofstraße
Der Rat hat am 06. Januar 2020 den Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 837 – Hülser Straße/nordwestlich Weggenhofstraße gefasst. Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Regelungsdefizite des unterschiedlich bestehenden Planrechts innerhalb des Geltungsbereichs Nr. 837 zum Thema Vergnügungsstätten durch eine rechtssichere Steuerung der Vergnügungsstätten über die verbindliche Bauleitplanung zu ersetzen. Mit dem Bebauungsplan sollen also Festsetzungen zum Thema Vergnügungsstätten getroffen werden, um Beeinträchtigungen von Wohnnutzungen sowie anderer schutzbedürftiger Nutzungen ebenso wie Trading-Down-Effekte zu minimieren. Für den zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 837 liegt ein Bauantrag vor, welcher allerdings noch nicht abschließend beschieden wurde. Gegenstand des Bauantrages ist die Nutzungsänderung einer Spielhalle (Vergnügungsstätte) in ein Sport-/Wettbüro (Vergnügungsstätte), und zwar an der Hülser Straße nordwestlich der Kreuzung Weggenhofstraße. Das Vorhaben liegt im zentralen Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum Sternstraße/Hülser Straße. Die Umsetzung der Nutzungsänderung widerspricht der Zielsetzung des Vergnügungsstätten-Konzeptes in Verbindung mit dem Einzelhandelskonzept. Mit der Verwirklichung des Bauantrages wird die Befürchtung verbunden, dass die Durchführung der Planung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht werden könnte. Daher wurde der Bauantrag mit Schreiben vom 13.02.2020 für ein Jahr zurückgestellt. Da der Zurückstellungsbescheid nicht innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Bauantrages am 04.11.2019 erteilt wurde, läuft die Frist am 04.02.2021 ab. Zur Sicherstellung der genannten Planungsziele ist es deshalb erforderlich, für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans eine Veränderungssperre zu erlassen.
Dem ist die FDP-Fraktion gefolgt.
- Förderung von Migrantenorganisationen aus dem Förderbudget „Partner der Integration“
Der Rat beschloss bei Enthaltung der FDP-Fraktion die Auszahlung von insgesamt 38.780,00 EUR aus dem Förderbudget „Partner der Integration“ an verschiedene Migrantenorganisationen
Im Hinblick auf die Förderung von zwei Moscheen hatte der bisherige Vertreter der FDP-Fraktion im Integrationsausschuss bei der Verwaltung nachgefragt, weshalb bei den Moscheen ein Förderbedarf bestehe. Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Deshalb enthielt sich die FDP-Fraktion.
- Entgeltfreiheit für Personen unter 18 Jahren in Mediothek und Museen der Stadt Krefeld
Gegen die Stimmen der FDP-Fraktion beschloss der Rat die temporäre Einführung einer Entgeltfreiheit für Personen unter 18 Jahren in der Mediothek und in den Museen der Stadt Krefeld mit Evaluierung im Laufe der Jahre 2021 und 2022. Gegenstand der Evaluierung soll die Entwicklung der Nutzer-/Besucherzahl sowie die haushalterischen Auswirkungen sein.
Nach Ansicht der FDP-Fraktion hängt die Entwicklung der Nutzer-/Besucherzahlen nicht von einer Entgeltfreiheit für Kinder und Jugendliche ab, ganz abgesehen davon, dass die sich in höchst unterschiedlichen finanziellen Situationen befinden. Vielmehr hängt die Entwicklung der Nutzer-/Besucherzahlen von der Attraktivität der Einrichtungen ab. Diese ist – vorsichtig formuliert – höchst unterschiedlich. Im übrigen ist es wenig sachgerecht, Mediothek und Museen „über einen Leisten zu schlagen“.
- Fraktionszuwendungen an die Bezirksvertretungen
Ein früherer Ratsherr hatte für die Sitzung des Rates am 23.06.2020 einen Antrag zur Überprüfung der Verwendung von Fraktionsmitteln aller Bezirksvertretungen und der Einhaltung etwaiger Verwaltungsanweisungen unter Sichtung der zugehörigen Belege durch den Rechnungsprüfungsausschuss eingebracht. Als Ergebnis der Beratung begrüßte der Rat die Entscheidung der Verwaltung, den zuständigen Leiter der Abteilung Rat und Ehrenamt angewiesen zu haben, den erhobenen Vorwürfen nachzugehen und unverzüglich eine rückhaltlose Sachverhaltsaufklärung einzuleiten. Die Rechnungsprüfung sollte entscheiden, ob eine weitergehende Untersuchung eingeleitet werden soll.
Die Abteilung Rat und Ehrenamt hat im Rahmen ihrer Sachverhaltsaufklärung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt und dies in einem Bericht der Rechnungsprüfung dargelegt.
Unabhängig davon beauftragte der Leiter der Rechnungsprüfung die Gemeindeprüfungsanstalt NRW mit einer Beleg- und Verwendungsprüfung. Demnach würden die Verwendungsnachweise die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die Prüfung bestätigt die in den Verwendungsnachweisen angegebenen Mittelverwendungen durchgeht.
Newsletter vom 24.11.2020
Liebe Leserinnen, lieber Leser,
in seinen ersten beiden Sitzungen nach der Kommunalwahl am 03. und 19. November 2020 hat sich der neue Rat konstituiert, in dem die FDP wieder in Fraktionsstärke vertreten ist.
In den beiden Sitzungen wurden die (zum Teil neuen) Ratsausschüsse gebildet und Personalentscheidungen getroffen.
Darüber, sowie die konstituierenden Sitzungen der Bezirksvertretungen, informiert Sie der nachfolgende Newsletter.
Der nächste Newsletter erscheint nach der 3. Ratssitzung am 09. Dezember 2020.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Joachim C. Heitmann
Fraktionsvorsitzender
- Wahl der Bürgermeister/innen
Auf Vorschlag der Fraktionen von CDU, SDP und Bündnis 90/Die Grünen wurden (mit den Stimmen der FDP-Fraktion) gewählt:
- Kerstin Jensen (CDU)
- Gisela Klaer (SPD)
- Karsten Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen)
Der Rat schöpfte damit nicht ganz die nach der Hauptsatzung bestehende Möglichkeit aus, bis zu vier ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters zu wählen, die die Bezeichnung „Bürgermeister/innen“ führen. Die Bürgermeister/innen vertreten den Oberbürgermeister in dessen Abwesenheit oder Verhinderung in der bei der Wahl festgelegten Reihenfolge, bei der Leitung der Ratssitzung, bei der Repräsentation und dem Vorsitz im Haupt- und Beschwerdeausschuss , wenn Sie von diesem Ausschuss als Stellvertretender Vorsitzender/Stellvertretende Vorsitzende gewählt worden sind.
Der Vertreter der UWG hatte vor der Wahl beantragt, die Hauptsatzung der Stadt Krefeld dahingehend zu ändern, dass nur zwei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters gewählt werden. Dieser Antrag, der von der FDP-Fraktion unterstützt wurde. fand aber nicht die Mehrheit.
Die Wahlvorschläge von CDU und SPD waren nicht überraschend. Überraschend war aber die Nominierung von Karsten Ludwig durch Bündnis 90/Die Grünen. Erwartbar war, dass die Grünen entweder ihren Oberbürgermeisterkandidaten Thorsten Hansen oder aber die Fraktionsvorsitzende Heidi Matthias vorschlagen würden. Stattdessen fiel die Wahl auf den amtierenden Kreisvorsitzenden der Grünen.
Thorsten Hansen teilt sich mit Heidi Matthias, bisher alleinige Fraktionsvorsitzende, den Vorsitz der Grünen-Fraktion.
Zuvor hatten die anderen Fraktionen ihre bisherigen Fraktionsvorsitzenden bestätigt: Philibert Reuters(CDU), Benedikt Wintzen (SPD) und Joachim C. Heitmann (FDP).
- Bildung der Ausschüsse
In seiner 1. Sitzung hatte der Stadtrat (mit den Stimmen der FDP-Fraktion) beschlossen, nachfolgend aufgeführte Ausschüsse zu bilden. Im sogenannten Zugriffsverfahren wurden die Ausschussvorsitze auf die drei größten Stadtratsfraktionen aufgeteilt.
Die CDU-Fraktion stellt in folgenden Ausschüssen den Vorsitzenden/die Vorsitzende:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Ausschuss für Schul- und Weiterbildung, Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung, Betriebsausschuss Zentrales Gebäudemanagement und Wahlprüfungsausschuss.
Die SPD-Fraktion stellt in folgenden Ausschüssen den Vorsitzenden/die Vorsitzende:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration, Ausschuss für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit, Sportausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und Jugendhilfeausschuss.
Die Grünen stellen in folgenden Ausschüssen den Vorsitzenden/die Vorsitzende:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft, Ausschuss für Kultur und Denkmal und Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales.
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Haupt- und Beschwerdeausschusses.
Die Vorsitzenden des Integrationsausschusses und des Jugendhilfeausschusses werden durch diese Ausschüsse selber gewählt.
In der 2. Sitzung wählte der Stadtrat dann die Ausschussmitglieder. Das heißt:
Ausschussmitglieder werden nicht spiegelbildlich nach der Zusammensetzung des Rates gebildet, sondern die einzelnen Ausschussmitglieder werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren gewählt.
In der 2. Ratssitzung war deshalb nicht nur entscheidend, ob alle Ratsmitglieder anwesend waren (was bei der FDP der Fall war), sondern auch, ob und gegebenenfalls welche Mehrheiten sich zusammenschlossen.
Bemerkenswerterweise gelang es den Grünen bei den Wahlen immer wieder, an ihrem Koalitionspartner SPD vorbei, die Unterstützung von Einzelvertretern für Ihre Wahlvorschläge zu gewinnen.
Um zu verhindern, in einzelnen Ausschüssen nicht mehr stimmberechtigt, sondern nur noch beratend vertreten zu sein, kooperierte die FDP-Fraktion mit der Gruppe UWG/WUZ und setzte durch, dass sie in allen Ausschüssen stimmberechtigt vertreten ist.
Die Vertreter der FDP in den Ausschüssen ergeben sich aus der Anlage „Ausschüsse“ zu diesem Newsletter:
2020 - 2025 |
||||
Ausschüsse |
Mitglied |
Stellv. |
Stellv. |
weitere STV |
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften |
Joachim C. Heitmann |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
|
Ausschuss für Schule- und Weiterbildung |
Alexander Schmitz |
Dr. Dorothee Pietzko |
Paolo Sanchez |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration |
Linda Weßler |
Dr. Robert Schäfer |
Sebastian Stachelhaus |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung |
Joachim C. Heitmann |
Alexander Dercks |
Johannes Tilkes |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft |
Dr. Günther Porst |
Dr. Wilhelm Rauch |
Dr. Wolfram Rother |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
Ausschuss für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit |
Dr. Günther Porst |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
|
Betriebsausschuss Zentrales Gebäudemanagement Krefeld |
Paul Hoffmann |
Dr. Günther Porst |
Anke te Neues |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
Ausschüsse |
Mitglied |
Stellv. |
Stellv. |
weitere STV |
Haupt- und Beschwerdeauschuss |
Joachim C. Heitmann |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
|
Ausschuss für Kultur und Denkmal |
Robert Suhrke |
Jörg Ludewig |
Norbert Seidowski |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
Sportausschuss |
Paul Hoffmann |
Erna Flesch |
Daniel Dick |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales |
Robert Suhrke |
Nils Michaelis |
Noel Schmitt |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
Integrationsausschuss |
Dr. Günther Porst |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
|
Jugendhilfeausschuss |
Anke te Neues |
Hans-Christian Tenberg |
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss |
Joachim C. Heitmann |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
alle weiteren Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge |
|
Weiterhin wählte der Stadtrat seine Vertreter/innen der zur Neuwahl anstehenden Gremien. Auch hier konnte sich die FDP dank einer Kooperation mit der Gruppe UWG/WUZ durchsetzen. Über die hier Gewählten informiert Sie die beigefügte Anlage „Gremien“.
2020 - 2025 |
Mitglied |
STV |
Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Krefeld |
Paul Hoffmann |
Dr. Günther Porst |
Kuratorium der Kulturstiftung Krefeld |
Paul Hoffmann |
|
Polizeibeirat |
Paul Hoffmann |
Dr. Günther Porst |
Jury "Bürgerschaftliche Selbsthilfe" |
Erna Flesch |
Johannes Tilkes |
Beirat für Hochschulangelegenheiten |
Alexander Schmitz |
Norbert Seidowski |
Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH |
Paul Hoffmann |
- |
Aufsichtsrat WfG |
Dr. Günther Porst |
- |
Aufsichtsrat der GGK |
Paul Hoffmann |
- |
Aufsichtsrat Theater |
Robert Suhrke |
Jörg Ludewig |
Aufsichtsrat Zoo |
Robert Suhrke |
- |
Verwaltungsrat des KBK AöR |
Dr. Günther Porst |
Paul Hoffmann |
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH |
Linda Weßler |
- |
- Bezirksvertretungen
Vor den beiden November-Sitzungen des Stadtrates konstituierten sich die Bezirksvertretungen.
In allen 9 Bezirksvertretungen ist die FDP wieder vertreten.
Wie in der vergangenen Wahlperiode stellt die FDP wieder 2 stellvertretende Bezirksvorsitzende, und zwar mit dem Ratsherrn Paul Hoffmann im Stadtbezirk Krefeld-Ost und mit ihrem neuen Bezirksverordneten Hans-Christian Tenberg in Hüls.
Darüber hinaus ist die FDP in vielen Stadtbezirken in interfraktionellen Kooperationen beteiligt.
Im Einzelnen entsendet die FDP in die neuen Bezirksvertretungen folgende Bezirksverordnete:
Nord: Jörg Blaschke
West: Dr. Günther Porst
Mitte: Jürgen Wagner
Ost: Paul Hoffmann (stellvertretender Bezirksvorsteher)
Hüls: Hans-Christian Tenberg (stellvertretender Bezirksvorsteher)
Uerdingen: Daniel Dick
Fischeln: Dr. Norbert Ullrich
Oppum/Linn: Alexander Raitz von Frentz
Süd: Bernd Albrecht